1. Startseite
  2. Lokales
  3. Holzkirchen
  4. DasGelbeBlatt

So möchte das Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Valley klimaneutral werden

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Selina Benda

Kommentare

Fraunhofer Institut für Bauphysik in Valley plant Photovoltaikanlage neben dem Technikgebäude
Sonnenenergie nutzen und in Strom für den Eigenbedarf verwandeln – das plant nun das Fraunhofer Institut für Bauphysik in Valley mit einer Photovoltaikanlage rechts neben dem Technikgebäude. © Benda

Valley – Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Valley möchte klimaneutral werden. Dafür setzt das Institut auf eine große Photovoltaikanlage.

Bis 2030 will das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) im Valleyer Ortsteil Oberlaindern klimaneutral werden. Dafür plant die Gesellschaft eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage für den Eigenbedarf auf dem Institutsgelände. Die damit verbundene Änderung des Bebauungsplans wurde vom Gemeinderat abgesegnet.

Die Energiewende im Blick, hat sich das IBP intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie es den Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken kann. Dafür habe die Gesellschaft laut Gemeinde-Geschäftsleiter Franz Huber den Eigenbedarf und die Möglichkeiten für Photovoltaik-Flächen auf dem eigenen Gelände analysiert. Und heraus kam, dass dies durchaus möglich sei, wie Architekt Gerhard Krogoll dem Gemeinderat erklärte.

Der Planer stellte dem Gremium das Projekt in einer Sitzung vor. Demnach soll auf dem südlichen Teil des Geländes an der Fraunhoferstraße – direkt im Anschluss an das bestehende Technikgebäude entlang der Westgrenze – eine Anlage mit etwa 240 Kilowatt Peak-Leistung errichtet werden. Wie Krogoll erklärte, beträgt die Kollektorenfläche 1100 Quadratmeter und die Rasenfläche 1800 Quadratmeter.

„Der erzeugte Strom ist ausschließlich für das IBP gedacht, mit Überschusseinspeisung in das öffentliche Netz“, heißt es in der Stellungnahme des Architekten. Voraussetzung für die Einspeisung in das öffentliche Netz ist jedoch, dass Photovoltaikanlagen auf einer Freifläche in einem bestehenden Bebauungsplan errichtet werden. „Nur dann besteht für den örtlichen Netzbetreiber die Vergütungspflicht für den erzeugten Solarstrom“, erklärte Krogoll.

Laut dem Planer befinden sich die geplanten Anlagen in Bereichen, welche als „Sondergebiet für Versuchsbauten“ festgesetzt sind. Eine Photovoltaik-Großanlage auf einer Freifläche werde im Sinne des Baugesetzbuches jedoch als „Hauptnutzung“ angesehen. Deshalb muss eine Teilfläche des IBP-Geländes in ein „Sondergebiet Solarenergie“ geändert werden.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt stünde dieser Bauplanänderung laut dem Architekten jedoch nichts im Wege. Deshalb sprach sich das Gremium auch einstimmig für die Änderung des Bauplans aus. Zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft als Antragsteller und der Gemeinde Valley wird noch ein städtebaulicher Vertrag dazu abgeschlossen. sb

Auch interessant

Kommentare