Impfpflicht im Gesundheitswesen - Altenheim-Leiterin warnt: „Es wird nicht einfach“

Im Gesundheitswesen gibt es weiterhin einen stattlichen Anteil ungeimpfter Angestellter, denen Berufsverbote drohen. Altenheim-Leiterin Cornelia Müller fordert klare Regeln.
Landkreis – Die 2G-Regel im Gesundheitswesen belastet das Caritas Altenheim St.-Anna-Haus in Holzkirchen durch drohende Personalausfälle in allen Berufsgruppen, einen hohen bürokratischen Aufwand und rechtliche Unsicherheiten, sagt Heimleitung Cornelia Müller. Sie und ihre Angestellten müssten mit ungeimpften Mitarbeitenden reden, die Impfnachweise von Zulieferern, Handwerkern und Praktikanten kontrollieren und Meldungen ans Gesundheitsamt durchführen. Für eine Branche, die seit zwei Jahren gegen Corona-Belastungen kämpft und der ohnehin Personal fehlt, komme dieser Aufwand zur Unzeit. „Es wird durch 2G nicht alles zusammenbrechen“, sagt Müller. „Aber es wird nicht einfach.“
Bekanntlich müssen Einrichtungen des Gesundheitswesens Mitarbeiter ohne 2G-Status bis Ende März an das Gesundheitsamt melden. Dieses wird den Angestellten Beratungsgespräche anbieten und leitet, falls diese weiter die Impfung verweigern, Bußgeldverfahren ein. Nützen auch die nichts, drohen den Angestellten Betretungs- und Tätigkeitsverbote – „nur als ultima ratio“, wie das Landratsamt betont.
St. Anna: Keine Kündigungen wegen 2G
Müller sieht diese Vorgehensweise gespalten. Einerseits befürwortet sie Impfungen. Immunisierte Bewohner und Angestellte seien deutlich schwächer an Corona erkrankt als ungeimpfte. Dennoch gebe es unter Mitarbeitern teils hitzige Diskussionen über 2G: Wieso müssen Angestellte geimpft sein und Bewohner nicht? Mit der anfangs der Pandemie viel betonten Wertschätzung habe dies wenig zu tun.
Im St.-Anna-Haus sind rund 90 Prozent der Angestellten geimpft, schätzt Müller. Unter den übrigen zehn Prozent seien Genesene und Mitarbeiter, die sich wohl noch immunisieren lassen werden, wenn ihnen nichts anderes übrig bleibt. Gekündigt habe wegen 2G noch niemand. Für manche motivierte, langjährige Angestellte bedeute die Impfpflicht aber das Berufsende in einer Einrichtung der Altenpflege – wenn sie denn langfristig gilt.
Dass dies für die Zeit nach dem 31. Dezember 2022 noch offen ist, stört Müller. Zu Aufwand und Personalnot komme Unsicherheit. Ursprünglich war die einrichtungsbezogene Impfpflicht als Vorläufer einer allgemeinen Impfpflicht geplant. Erstere gibt es nun, Letztere steht zur Debatte. Müller: „Das drückt Berufe mit 2G in eine Nische.“ Vorübergehend können sie Personalausfälle durch Zeitarbeit und befristete Verträge auffangen. Sollten wegen 2G langfristig aber weniger Menschen Pflegeberufe ergreifen, werde dies ein Problem.
Was könnte helfen? Müller wünscht sich klare, langfristige Regeln. Dazu gehöre auch eine Entscheidung über die allgemeine Impfpflicht. Kommt die nicht, müsse die Politik prüfen, ob die einrichtungsbezogene 2G-Regel ihr Ziel erfüllt.
Krankenhaus: Keine Kündigung wegen 2G bekannt
Der Personalabteilung des Krankenhauses Agatharied ist laut Pressesprecherin Melanie Speicher keine Kündigung eines Angestellten wegen der 2G-Regel bekannt. In Agatharied arbeiten aber offenbar Ärzte, Pfleger und andere Beschäftigte, die weder genesen noch geimpft sind. Das Gesundheitsamt prüft laut Speicher Betretungsverbote gegen rund 60 Mitarbeiter „aller Bereiche“.
Noch sei es zu früh, um die Auswirkungen der 2G-Regel auf das Krankenhaus zu beurteilen. Wird die Einrichtung in einem Jahr gut mit der Impfpflicht zurechtkommen oder entwickelt sich diese zum langfristigen Problem? „Nicht abschätzbar“, sagt Speicher. Eine kurzfristige Prognose gibt Speicher aber ab: Sollte das Gesundheitsamt Betretungsverbote gegen ungeimpfte Mitarbeiter aussprechen, „würde dies unsere Besetzungsprobleme noch verschärfen“.
BRK: Hauswirtschaftsmitarbeiterin hat wegen der Impfplicht gekündigt
Beim BRK Miesbach halten sich die Auswirkungen der 2G-Regel bislang in Grenzen: Lediglich eine Mitarbeiterin der Hauswirtschaft habe wegen der Impfpflicht gekündigt, berichtet Kreisgeschäftsführer Robert Kießling. Insgesamt drei Mitarbeiter der kritischen Bereiche seien noch ungeimpft: einer in der ambulanten Pflege und zwei im Rettungsdienst. Sie könnte ein Arbeitsverbot treffen.
Kießling blickt dennoch „sehr optimistisch“ nach vorn. Fast alle Mitarbeiter und Helfer hätten „die Sinnhaftigkeit der Impfung erkannt“ und seien immunisiert. Selbst wenn die drei ungeimpften Pflege- und Rettungsdienstmitarbeiter ausfallen sollten, sei die Leistungsfähigkeit des BRK Miesbach „in allen Leistungsbereichen weiterhin gesichert“. mas
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