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Otterfing: Urteil wegen Drogenhandel gefallen - Sogar im Kinderzimmer versteckt

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Amtsgericht Miesbach
Das Amtsgericht Miesbach hat einen Otterfinger wegen Drogenhandels verurteilt (Symbolbild). © Archiv al

Das Schöffengericht Miesbach hat einen Otterfinger (38) wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er soll die Betäubungsmittel aus Ungarn eingeschmuggelt haben.

Otterfing – Wegen Drogenhandels musste sich ein 38-jähriger Otterfinger vor dem Miesbacher Schöffengericht verantworten. Bei seiner ebenfalls angeklagten Verlobten, einer 29-jährigen Holzkirchnerin, lautete der Tatvorwurf auf Beihilfe zum Handel.

Laut Anklageschrift soll der Otterfinger zwischen Januar 2020 und März 2021 in über zehn Fällen geringere Mengen Amphetamin und Ecstasy im einstelligen Grammbereich erworben und verkauft haben, daneben aber auch erheblich größere Mengen Marihuana. In einem Fall soll es sich um bis zu fünf Kilogramm gehandelt haben, die der Angeklagte aus Ungarn eingeschmuggelt haben soll.

Die beiden Angeklagten äußerten sich lediglich zu ihren Personalien, verweigerten aber zur Sache selbst jede Aussage. Den Hergang schilderte dann ein Polizeibeamter der Kripo Miesbach. Der Auslöser für die Ermittlungen sei ein anonymer Brief gewesen. Darin sei das Pärchen bezichtigt worden, in der Wohnung des Mannes in Gegenwart ihres gemeinsamen Kindes Rauschgift zu verkaufen. Bei der Durchsuchung der Wohnung seien die Ermittler tatsächlich fündig geworden – sogar im Kinderzimmer, wo man einige Päckchen Marihuana gefunden habe. Diese seien unter dem Bett und in einer Jacke im Kleiderschrank versteckt gewesen.

Gegenseitig Beschuldigungen gefallen

Bei einer ersten Vernehmung hätten dann gegenseitige Beschuldigungen begonnen. Jeder habe erklärt, die im Kinderzimmer gefundene Jacke mit dem inkriminierenden Inhalt gehöre dem anderen. Während der Otterfinger angegeben habe, die Verlobte habe die Drogen mitgebracht, hätte diese wiederum erklärt, er wolle ihr etwas anhängen und habe den Stoff heimlich vernichten wollen, damit die Polizei ihn nicht finde.

Die Angeklagte habe in einer weiteren Befragung dann ausgesagt, sie habe bei einem Besuch im Haus der Mutter des Verlobten in Ungarn sechs Drogenpäckchen gesehen. In einem Telefonat mit der Mutter habe sich der Otterfinger auch nach dem Befinden der „Kinder“ erkundigt, was aber ein Codewort für dort angebaute Hanfpflanzen gewesen sei. Bei ihrer Einreise sei die Mutter kontrolliert worden, doch hätten sich in ihrem Auto keine Spuren oder Hinweise auf Drogen gefunden, sagte der Polizist.

Die Holzkirchnerin habe die Angabe von „fünf Kilo Marihuana“ allerdings bald erheblich reduziert und dies damit begründet, dass sie schlecht schätzen könne. Sie habe dann auch Hintermänner genannt, bei denen „man alles kaufen kann“. Auch die Namen von zehn Abnehmern habe sie preisgegeben, die „schon Schlange stehen“, sobald der Freund mit Nachschub aus München zurückkomme.

Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für Angeklagten

Gegen zwei Personen seien hier bereits Strafbefehle ergangen. Auf drei sichergestellten Mobiltelefonen habe die Polizei eine Kunden- und Schuldnerliste gefunden. Sein Kind befinde sich derzeit in Obhut, erklärte der Angeklagte. Der Grund liege darin, dass seine Ex-Freundin, die Mutter, einen geplanten Umzug nach Ungarn als Kindesentführung angezeigt hätte. Derzeit laufe ein Prozess um das Sorgerecht.

„Mir tut das alles wirklich leid, ich habe mir damit viel verbaut“, sagte er. Während das Verfahren gegen seine Verlobte gegen eine Geldauflage von 400 Euro eingestellt wurde, verließ er das Gericht mit einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Zudem muss er 1000 Euro Geldstrafe bezahlen.  stg

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