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Da Corona wieder keinen Weihnachtsmarkt zulässt, wird es in Miesbach verschiedene Aktionen geben. Alles rund ums Thema gibt es in unserem Artikel.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt, dass seine Forderung umgesetzt wird, die bewährte Überbrückungshilfe des Bundes zu verlängern. Allerdings müsse diese weiter verbessert werden, um betroffenen Betrieben gezielt zu helfen. Aufgrund des neuen Lockdowns in Hotspot-Regionen hat das Bundeswirtschaftsministerium die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 angekündigt.
Aiwanger lobt diesen Schritt: „Das System der bundesweiten Überbrückungshilfen hat sich bestens bewährt und den bayerischen Betrieben bisher über 8 Milliarden Euro gebracht. Gerade auch die Einführung des Eigenkapitalzuschusses als Kompensation eines Unternehmerlohns hat bei vielen für Entspannung gesorgt.“ Dieser betrage derzeit 40 Prozent der Fixkosten. Aiwanger fordert, diesen auf 50 Prozent zu erhöhen, um Betrieben mehr dringend benötige Liquidität in schwierigen Zeiten zu verschaffen.
Die Überbrückungshilfe III Plus gilt noch bis Jahresende 2021. Für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 werden Betrieben bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet. Zugangsvoraussetzung ist ein corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber den jeweiligen Monaten aus 2019.
Neben den Überbrückungshilfen setzt Bayern auf Kreditprogramme der LfA-Förderbank. Außerdem wurden bereits in der Vergangenheit Steuerstundungen der Finanzämter für bayerische Unternehmen in Milliardenhöhe gewährt.
Die bayerischen Ergänzungsvorschläge für die Überbrückungshilfe im Überblick:
Die Corona-Pandemie lässt auch den TEV Miesbach seit fast zwei Jahren nicht los und so muss der Eishockey-Verein auf neue gesetzliche Vorgaben reagieren. Folglich gelten nun folgende Hygieneregeln im Miahelfnzam-Stadion:
Ausgenomen von der 2G+-Regel sind Kinder unter 12 Jahren. Die Vorlage eines Altersnachweises ist zwingend erforderlich. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren ist eine OP-Maske ausreichend. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Bei allen Spielen ist die Zuschauerkapazität auf 25 Prozent beschränkt. Zugelassen sind künftig 291 Zuschauer im Miahelfnzam-Stadion.
„Der TEV Miesbach versucht für die anstehenden Heimspiele ein Testangebot am Stadion zu schaffen“, erklärt Teammanager David Keckeis. „Wir bitten alle, die künftig die Spiele des TEV Miesbach besuchen, die Tickets vorab online zu erwerben unter ticket107.tickethome.at.“ Es wird künftig keine Abendkasse mehr geben.
Am Samstag, 27. November, steht von 9 bis 13 Uhr das mobile Impf-Team des Landkreises Miesbach im Saal des Rathauses der Marktgemeinde Holzkirchen für Impfungen zur Verfügung.
„Ob zur Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung – jeder Bürger kann ohne Voranmeldung vorbeikommen“, teilt die Verwaltung mit. „Es gibt eine freie Impfstoffauswahl, auch bei der Auffrischungsimpfung, und viel Flexibilität bei der Terminplanung des Zweitimpftermins.“
Für Fragen oder eine Beratung zur Impfung im Allgemeinen oder zu Vor- und Nachteilen der verschiedenen Impfstoffe steht am Samstag, zwischen 9 und 13 Uhr, darüber hinaus Dr. Dirk Kreder, Virologe und Wissenschaftler in der pharmazeutischen Entwicklung, zur Verfügung. Zum einen ist der Holzkirchner persönlich im Rathaus, zum anderen telefonisch unter 08024/642109 zu erreichen.
In Südafrika entdecken Virologen eine neue Variante des Coronavirus: B.1.1.529. Sie weist zahlreiche Veränderungen in ihrem Erbgut auf und scheint sich schnell auszubreiten. Die Folgen für den weiteren Verlauf der Pandemie sind derzeit nicht abzusehen. Mehr dazu hier.
Der Präsident des bayerischen Landkreistags unterstützt die Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder nach einer allgemeinen Impfpflicht. Nach enger Abstimmung in den sieben Bezirksverbänden des Verbands führe daran kein Weg vorbei. „Die Corona-Pandemie wütet. Die Lage in vielen Krankenhäusern ist dramatisch. Die Infektionszahlen sind hoch alarmierend. Die Impfpflicht muss schnellstmöglich kommen. Wir brauchen ein konkretes Zieldatum. Der Bund muss aber auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung stellen. Die Arbeitsteilung zwischen Staat und Ärzteschaft muss konkret definiert werden. Nur dann können wir das entsprechende Personal vorhalten“, sagt Christian Bernreiter.
Die bayerischen Landräte mahnen seit Monaten, dass Impfen der einzige Ausweg aus der Pandemie sei. Bloßes Bitten und Werben würde nun aber nicht mehr reichen. Man habe die Hoffnung gehabt, die Menschen würden sich angesichts der Lage selbst für die Impfung entscheiden. Nun müsse man aber vorausschauend denken, damit man nicht 2022 in der gleichen Endlosschleife hänge. Darum brauche es für die Zukunft eine allgemeine Impfpflicht.
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Donnerstag (25. November) bei 731 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Zahl der positiv Getesteten liegt aktuell bei 9.608 – 656 davon aktiv. Diese verteilen sich auf den Landkreis Miesbach wie folgt:
Der Landesverband Blauer Gockel unterstützt die Kampagne „Impfen öffnet Türen“ der Dehoga Bayern und fordert die Politik dringend auf, bei ihren Corona-Maßnahmen unbedingt zu differenzieren.
Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie und die neuen Regeln wirkten sich massiv auf Beherbergsbetriebe und Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ und Ferienwohnungen aus. Der Landesverband Blauer Gockel hat in seiner Vorstandssitzung mit Vertretern aller bäuerlichen Gastgeber in Bayern beschlossen, die Impfkampagne der Dehoga Bayern „Impfen öffnet Türen“ zu unterstützen. Vorsitzende Gerda Walser erklärt: „Die Freiheit des einen ist die Einschränkung des anderen. Wir kommen aus dem Hamsterrad ohne eine bessere Impfquote nicht heraus.“
Gleichzeitig müsse politisch akzeptiert werden, dass bei einem Lockdown differenziert werden müsse. „Es ist völlig inakzeptabel, dass die Ferienwohnung wieder mit einem Hotel gleichgesetzt wird und in einer abgeschlossenen Wohneinheit keine Beherbergung mehr stattfinden darf“, sagt 2. Vorsitzende Angelika Soyer und verweist auf das RKI, wonach die Beherbergung als geringes Risiko einstuft werde.
Bezüglich der anstehenden Weihnachtsferien appelliere man an die Politik, hier einzugreifen, sodass wenigstens Urlaub in einer Ferienwohnung wie bereits seit Anfang Mai kontrolliert möglich sei – zumal sogar Reisen ins Ausland erlaubt seien. Da dürfe auch der psychisch-soziale Aspekt für viele Familien nicht unberücksichtigt bleiben, deren Weihnachtsferien auf dem Land sicherlich wesentlich kontaktärmer und in jedem Fall glücklicher seien als in den bekannten vier Wänden in der Stadt.
Aufgrund der massiven Umsatzeinbrüche und Stornierungen fordert der Landesverband nun umfassende Entschädigungen für alle bäuerlichen Gastgeber. Diese müssten nun endlich auch Mischbetriebe erhalten, die bis dato komplett leer ausgegangen seien.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat den Bund geschlossen aufgefordert, klarzustellen, dass für immunisierte Beschäftigte in den im Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen eine Testung von zweimal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend ist. Zudem werden die nicht umsetzbaren Dokumentations- und Berichtspflichten ausgesetzt. Darauf haben sich die GMK-Mitglieder einstimmig in einer Videokonferenz geeinigt.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagt: „Tägliche Tests gerade für Geimpfte und Genesene belasten das Personal in höchstem Maße und sind völlig unzumutbar. Und das in einer Situation, wo wir die Menschen, die täglich unser Gesundheitssystem am Laufen halten, eigentlich entlasten müssen.“
Die Gesundheitsminister und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich außerdem einig, den Vollzug der umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten auszusetzen. Der Minister erklärt: „Bayern hat bereits ein Moratorium erlassen, da weder Zweck noch Übermittlung ausreichend geklärt sind und diese Datensammelei zu weiteren unzumutbaren Belastungen der Einrichtungen des Gesundheitswesens führen würde.“
Bayern bereitet sich gemeinsam mit der Ärzteschaft und den Impfzentren auf die Impfung von Kindern ab fünf Jahren vor. Darauf weist Gesundheitsminister Klaus Holetschek hin.
„Wir rechnen noch in dieser Woche mit einer Empfehlung der europäischen Arzneimittelbehörde EMA zur Zulassung des Corona-Impfstoffs der Hersteller Pfizer/Biontech für Kinder ab fünf Jahren“, sagt er. „Wir sind hier in enger Absprache mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die uns dabei unterstützen werden.“ Eine Impfung werde sowohl bei niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie Hausärzten als auch in den Impfzentren möglich sein.
„Der Hersteller Biontech wird die gesamte EU gleichzeitig mit Impfstoff in der extra für Kinder konzipierten Dosierung beliefern“, erklärt der Minister. „Dies wird wohl aller Voraussicht nach dem 20. Dezember europaweit der Fall sein.“ Bis dahin wolle sich auch die Ständige Impfkommission (Stiko) zu dem Thema positionieren.
Während nahezu 95 Prozent der bayerischen Amateurfußballer ohnehin bereits in der regulären Winterpause sind, ruft der Bayerische Fußball-Verband (BFV) auch für die restlichen Klubs bei Frauen und Herren – mit Ausnahme der im Sommer explizit als Profiliga eingestuften Regionalliga Bayern – sowie bei Junioren die spielfreie Zeit aus und setzt die für 2021 noch vorgesehenen Partien in den BFV-Ligen und -Pokalwettbewerben ab.
Grund für die Entscheidung der Corona-Taskforce unter Vorsitz von Vize-Präsident Robert Schraudner war der Beschluss des bayerischen Landtags, der die epidemische Lage für den Freistaat festgestellt hat. Damit und mit den daraus resultierenden, zunächst bis zum 15. Dezember getroffenen Maßnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen, sieht der BFV einen flächendeckenden und geregelten Spielbetrieb für nicht mehr durchführbar an – nicht zuletzt aufgrund der nicht ausreichenden Zeit für die Vereine, sich kurzfristig auf die neuen Maßnahmen und deren Umsetzung einzustellen. Ein entsprechender Vorstandsbeschluss wurde im Umlaufverfahren gefasst.
„Auch wenn die allermeisten Vereine ohnehin schon in der Winterpause sind, war es uns wichtig, auch den restlichen Teams eine Sicherheit in dieser unsicheren Zeit zu geben. Das machen wir mit dieser Entscheidung“, sagt Robert Schraudner. Zum Vergleich: Während an einem regulären Spieltagswochenende bayernweit durchschnittlich rund 10.000 Partien stattfinden, waren für das kommende Wochenende noch knapp 600 Matches angesetzt. Auf die gesamte Saison 2021/22 gesehen, hat der BFV – unter Berücksichtigung der jetzt ausgerufenen Winterpause – bislang 98,6 Prozent seiner Partien durchgeführt.
„Wir sind trotz der aktuell prekären pandemischen Lage in unserem Land zuversichtlich, dass wir die Saison 2021/22 auch bis zum 30. Juni 2022 sportlich über die Bühne bekommen werden“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium den Spielbetrieb in Bayern verantwortet. „In nahezu jeder Spielklasse befinden wir uns bereits in der Rückrunde oder haben die erste Spielrunde bei den Junioren weitgehend komplett abgeschlossen.“
Die Staatsregierung hat die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie jetzt nochmals verstärkt:
„Wir alle wissen, wie wichtig Bewegung ist und welche physischen sowie psychischen Folgen das gerade für unsere Kinder und Jugendlichen hat, wenn dies nicht möglich ist. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die jetzige Gesetzeslage Kinder und Jugendliche in einigen Teilen ausnimmt und Sport zumindest zulässt“, sagt Robert Schraudner. Er betont aber auch, dass Stand jetzt noch kein überarbeitetes Rahmenkonzept Sport für Bayern vorliegt: „Dies bildet die Grundlage, um detailliert zu wissen, wie und unter welchen Maßgaben ich im Verein künftig Sportangebote machen kann.“
Aufgrund der aktuellen Hotspot-Situation wird ab Donnerstag, 25. November, der Fahrplan von Prien am Chiemsee und Gstadt zu Herren- und Fraueninsel auf einen zweistündigen Rhythmus reduziert. Aktuelle Änderungen sind unter www.chiemsee-schifffahrt.de oder Telefon 08051/6090 im Büro der Chiemsee-Schifffahrt zu erfahren.
„Wir bitten außerdem um die Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der 3G-Kontrolle auf unseren Schiffen“, teilt Josef Kohlpointner von der Chiemsee-Schifffahrt Ludwig Feßler KG mit. „Alle Besichtigungsobjekte und Gaststätten auf Herren- und Fraueninsel sind geschlossen.“
Die Corona-Zahlen in Bayern zwingen die Regierung erneut zu drastischen Maßnahmen. Ministerpräsident Markus Söder lässt diese am Dienstag vom Landtag beschließen. Alles Weitere dazu in unserem Ticker.
„Auch wenn die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen erfreulicherweise ein paar Tage in Folge vergleichsweise niedrig waren, gibt es noch keinen Grund, von einer Trendwende auszugehen“, informiert das Landratsamt Miesbach. „Es gibt noch keine Anhaltspunkte für eine nachhaltige Entspannung.“ Insbesondere die Lage in den Krankenhäusern sei nach wie vor angespannt.
Der Amtshilfeantrag für fünf Bundeswehrsoldaten, die das Gesundheitsamt beim Containment unterstützen, wurde bis 10. Dezember verlängert.
„Die Meldung der Neuinfektionen ist tagesaktuell, das heißt, es gibt keine Rückstände im Gesundheitsamt“, erklärt die Behörde weiter. „Es liegt aber in der Natur der Sache, dass das Kontaktieren der positiven Fälle deutlich länger dauert als die Meldung.“ Positiv bestätigte Fälle müssen also damit rechnen, dass sich das Gesundheitsamt erst nach mehreren Tagen bei ihnen meldet. Alle positiven Fälle erhalten bereits vorab einen Brief des Gesundheitsamts mit Informationen zu Quarantäne und Freitesten sowie dem Hinweis, dass sich das Gesundheitsamt zur Abfrage von Symptomen et cetera noch telefonisch melden werde.
Sogenannte Einrichtungen mit Clusters of Concern werden tagesaktuell von den Ärzten des Gesundheitsamtes betreut. Alleine in der vergangenen Woche gab es 106 solcher:
„Bei den genannten Einrichtungen wird deshalb so genau hingeschaut, weil es sich um Cluster of Concern handelt – also Cluster, die möglicherweise Grund zur Besorgnis geben könnten“, erläutert die Behörde. „Es ist besonders wichtig, dass das Gesundheitsamt diese intensiv betreut, um das Infektionsgeschehen rasch einzudämmen. Daher werden sie so detailliert aufgeschlüsselt.“
Die Nennung dieser Cluster bedeute nicht, dass von einer Personengruppe eine besondere Gefahr ausgehe. Es bedeute auch nicht, dass ganze Einrichtungen per se oder jede Klasse komplett unter Quarantäne gestellt werde, sondern einfach nur, dass es mehrere positiv bestätigte Fälle gebe und das Gesundheitsamt ein genaues Auge darauf habe, wie sich die Lage entwickle, um das Infektionsgeschehen so gut es geht einzudämmen.
In der vergangenen Woche wurde das Einhalten der Corona-Regeln in 32 Gaststättenbetrieben von Mitarbeitern des Landratsamtes sowie Beamten der Polizeidienststellen im Landkreis und der Bereitschaftspolizei kontrolliert. Dabei wurden drei Verstöße festgestellt, bei denen nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und damit ein Bußgeld geprüft wird. Seit Beginn der Pandemie wurden rund 3.500 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Landkreis Miesbach betreut und rund 245.000 Euro Bußgelder verhängt.
Die Nachfrage nach Impfungen ist sehr hoch: 3.739 Impfungen wurden in der vergangenen Woche über das Impfzentrum abgewickelt – 1.200 mehr als in der Vorwoche und so viele wie zuletzt im Frühsommer. Genau 3.000 Dosen wurden direkt am Impfzentrum in Hausham verabreicht, der Rest über das Angebot Impfbus plus. Spitzenreiter war hier die Station am Samstag im Holzkirchner Rathaus, wo 370 Personen geimpft wurden.
Am größten ist die Nachfrage nach Booster-Impfungen: 2.935-mal wurde in der vergangenen Woche aufgefrischt. Im Vergleich dazu: 5.746 Booster-Impfungen im gesamten vergangenen Monat. 564 Personen entschieden sich in der vergangenen Woche für eine Erstimpfung – gesamter vergangener Monat: 1.734.
„Darüber hinaus impfen bekanntlich viele Hausärzte fleißig mit“, erklärt das Landratsamt. „Leider erhält das Landratsamt nur summierte Zahlen von der Regierung von Oberbayern zu diesen Impfungen, sodass die Impfungen bei Hausärzten leider nicht so aufgeschlüsselt werden können wie die des Impfzentrums des Landkreises.“
Mit Abstand am meisten nachgefragt werde der Impfstoff von Biontech. Bedauerlicherweise würden die Impfstofflieferungen für dieses Produkt ab 1. Dezember vorerst zurückgefahren. Niedergelassene Ärzte erhalten nur noch 30 Dosen pro Woche. Das Impfzentrum 1.020 Dosen.
Das Impfzentrum ist wieder auf volle Kapazität hochgefahren, nachdem die Kapazitäten noch zum 1. Oktober auf Anweisung der Regierung von Oberbayern auf 25 Prozent zurückgefahren wurden. „Es ist dem höchst engagierten Team des Bayerischen Roten Kreuzes rund um die Verwaltungsleiterin Beate Faus und den ärztlichen Leiter Thomas Straßmüller zu verdanken, dass die Aufstockung so schnell möglich war“, erklärt die Behörde.
Aufgrund der hohen Nachfrage seien trotz der aufgestockten Kapazitäten Wartezeiten unvermeidbar. Das Impf-Team arbeite gerade an Möglichkeiten, ältere und gehbehinderte Impfwillige bei den Angeboten des Impfbus plus schneller zur Impfung zu verhelfen, denn gerade das mobile Impfangebot solle wenig mobilen Impfwilligen entgegenkommen. Je nach räumlichen Möglichkeiten vor Ort werde es beispielsweise eine Art Skilehrerspur geben, also eine zweite Schlange für Menschen ab 70 Jahren und Schwerbehinderte. Am Impfzentrum selbst sei das Aufteilen in separate Schlangen nicht möglich. Jedoch werde dort ein Wetterschutz aufgebaut.
Seit die Teststrategie wieder kostenlose Tests vorsehe, steige auch die Nachfrage nach Schnelltests. Über das landkreisweite Portal www.reihentestung.de werden täglich 600 bis 1.000 Schnelltests durchgeführt. Das kostenlose Testangebot für alle Bürger wird von der Koordinierungsgruppe begrüßt.
Angesichts steigender Infektionszahlen und fehlender Impfteams in Einrichtungen der Behindertenhilfe fordert Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt: „Menschen mit Behinderung brauchen mehr Schutz. Schon jetzt kommt es zu größeren Ausbrüchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe mit infizierten Bewohnern und Mitarbeitern. Daher müssen jetzt schnellstmöglich Booster-Impfungen durchgeführt werden.“
Im Gegensatz zu den Impfungen Anfang 2021 kämen vielerorts keine Impfteams in die Einrichtungen. Stattdessen würden Menschen mit Behinderung auf Hausärzte verwiesen, die angesichts der aufgehobenen Priorisierung für Auffrischimpfungen oft kaum Impftermine vergeben können. Auch für Mitarbeiter in der Behindertenhilfe sei dies schwierig.
„Wir sind dankbar, dass viele Mitarbeiter die Impfmöglichkeiten wahrnehmen und so wirksam zum Schutz für Menschen mit Behinderung beitragen. Angesichts der aktuellen hohen Zahlen begrüße ich persönlich die Diskussion zur Einführung einer Impfpflicht – als Mittel zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen. Menschen mit Behinderung gehören sicherlich dazu“, erklärt Ulla Schmidt. „Die monatelange Isolation, der Menschen mit Behinderung ausgesetzt waren, hat ihre Spuren hinterlassen – auch bei den Familien, die sie teilweise nicht besuchen konnten, teilweise über lange Zeit rund um die Uhr die Betreuung übernommen haben. Viele Menschen mit Behinderung konnten zudem nicht verstehen, was der Grund für diese Isolation war.“
Selbstvertreterin Manuela Stock gehört dem Bundesvorstand als Frau mit Beeinträchtigung an und fügt hinzu: „In diesem sehr schwierigen Verlauf der Corona-Pandemie fordere ich von den Politikern: Es darf kein Kontaktverbot geben. Werkstätten und andere Einrichtungen müssen sicher sein. Wir brauchen zuverlässige Unterstützung.“
Ab Mittwoch, 24. November, müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche wählen, mit welchem Freund sie sich noch treffen. Zwei ungeimpfte Personen dürfen sich treffen. Der Dritte im Bunde aus der Clique muss draußen bleiben. Die Kontaktbeschränkungen sehen vor, dass sich ungeimpfte Personen nur noch aus zwei Haushalten treffen dürfen. Gültig ist diese Regel direkt ab dem 12. Geburtstag. Auch dann, wenn der Impfwunsch da ist, kann der komplette Impfschutz im besten Fall erst fünf Wochen später erreicht werden. Das kritistiert die Initiative Familien.
Eventuell gehen diese Kinder alle in eine Klasse und treffen sich dort täglich. Treffen am Nachmittag seien hingegen verboten. Ziemlich sicher kämen Jugendliche, die sich treffen, nicht nur aus zwei Haushalten. Diese Lebenswirklichkeiten würden bei der Regelung ebenso ignoriert, wie die klare Forderung der Stiko, die Impfung für Kinder und Jugendliche nicht zur Voraussetzung für deren soziale Teilhabe zu machen.
Der 12. Geburtstag sei mal die Schwelle vom Kind zu nicht mehr ganz Kind gewesen. Nun markiere er die Schwelle zum Lockdown. Eltern fragen sich, ob sie jetzt den Impfstatus und das genaue Alter von allen Freunden abfragen müssen, um zu sehen, in welchen Kombinationen sich ihre 12-Jährigen noch mit Freunden treffen dürfen. Die Gruppe Klassenkameraden, die nach der Schule noch gemeinsam etwas unternehmen will, begeht damit automatisch eine Ordnungswidrigkeit, sobald mehr als zwei von ihnen noch nicht geimpft sind.
Sabine Kohwagner von Initiative Familien kritisiert das: „Nur noch zu zweit – diese Regel wurde in Bayern und Deutschland schon einmal diskutiert. Vor genau einem Jahr hieß es, dass Kinder und Jugendliche sich nur noch mit einer anderen Person treffen sollten. Ein Jahr und viele erschreckende Berichte über die psychischen Folgen des Lockdowns bei Kindern und Jugendlichen später geht die bayerische Staatsregierung noch einen Schritt weiter: Es wird nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt.”
In einem offenen Brief fordert Initiative Familien, dass Kinder und Jugendliche unter 3G-Bedingungen dauerhaft und uneingeschränkt Zugang zu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben und sich auch mit mehreren Freunden treffen dürfen. Unterzeichnet haben den offenen Brief seit Beginn der Aktion über 10.000 Personen.
Die Teilnehmer der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben den Bund geschlossen aufgefordert, die angekündigte Kontingentierung von Biontech für Arztpraxen und Impfzentren schnellstmöglich aufzuheben.
„Die Fortschritte bei den Impfungen dürfen wir nicht durch schlechte Kommunikation und überhastete Kontingentierung gefährden“, sagt GMK-Vorsitzender und bayerischer Gesundheitsminister, Klaus Holetschek. „Die Länder wollen die Impfungen weiter vorantreiben. Die kurzfristig angekündigte Kontingentierung von Biontech ist absolut inakzeptabel.“
Man habe den Bund daher aufgefordert, ausreichend Impfstoff, vor allem von Biontech, zur Verfügung zu stellen und die Kontingentierung schnellstmöglich wieder aufzuheben. Darauf haben sich die GMK-Mitglieder in einer Videokonferenz einstimmig geeinigt.
Holetschek betont: „Der Bund hat uns versichert, dass kommende Woche drei Millionen Biontech-Impfdosen ausgeliefert werden können – also eine Million mehr als zugesagt. Das ist eine gute Nachricht. Klar ist: Deutschland hat grundsätzlich ausreichend mRNA-Impfstoff für die derzeitige Nachfrage nach Impfungen.“
Der Minister ergänzt: "Klar ist auch: Moderna ist ein guter, sicherer und genauso wirksamer Impfstoff wie Biontech für alle Arten von Impfungen. Beide mRNA-Impfstoffe sind für Auffrischimpfungen gleich geeignet.“
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Montag (22. November) bei 681 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Zahl der positiv Getesteten liegt aktuell bei 9.274 – 686 davon aktiv. Diese verteilen sich auf den Landkreis Miesbach wie folgt:
„Die Zahl der Verstorbenen hat sich um 6 erhöht“, teilt das Landratsamt Miesbach zudem mit. „Dabei handelt es sich um zwei Frauen und vier Männer im Alter von 75 bis 90 Jahren.“
Gesundheitsminister Jens Spahn hat eine Pressekonferenz zu Booster-Impfungen gegeben und findet deutliche Worte. Mehr dazu in unserem News-Ticker.
Bayern verschärft das Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die neuen Regeln sollen am Mittwoch, 24. November, 0 Uhr, in Kraft treten, nachdem sich am Dienstag der Ministerrat und der Landtag damit befasst haben. Die neuen Regeln gelten dann zunächst mit Blick auf entsprechende Bundesvorgaben bis zum Ablauf des 15. Dezembers, teilt das bayerische Gesundheitsministerium mit.
Ziel ist, die vierte Corona-Welle zu brechen. Deshalb soll ab Mittwoch unter anderem eine Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte gelten. Diese sieht vor, dass bayernweit nur noch Treffen von maximal fünf ungeimpften Personen aus maximal zwei Haushalten möglich sind. Kinder unter zwölf Jahren und Geimpfte werden für die Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.
Außerdem soll – anders als bisher – die 2G-Regel künftig auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbetriebe und Nagelstudios gelten. Auch in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen soll der Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich sein.
Ausgenommen von der 2G-Regel bleiben weiterhin der Handel sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Für den Handel gilt künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
Auch die 2G-plus-Regel soll auf weitere Bereiche ausgeweitet werden: Der Zutritt zu Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Ein Schnelltest ist dafür ausreichend. Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen dürfen zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Auch in Freizeiteinrichtungen wie Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen und Messen gilt künftig 2G plus.
In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll allerdings eine Sperrstunde eingeführt werden: Gastronomische Betriebe sollen demnach ab 22 Uhr schließen müssen. Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle werden generell wieder geschlossen. Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte werden abgesagt.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. In Schulen soll künftig jedoch beim Indoor-Sport eine Maskenpflicht gelten. Zudem soll das Testangebot ausgeweitet werden.
Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regel für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000. Dann sind Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt. Zudem werden Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.
Bayern wird in den kommenden Wochen zudem die Kontrollen ausweiten und intensivieren, denn nur wenn die Maßnahmen auch eingehalten werden, können sie Wirkung zeigen.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger setzt bei der Hilfe für von Corona-Maßnahmen betroffenen Betrieben unter anderem auf die Überbrückungshilfe und weitere bewährte Hilfsprogramme. „Die beschlossenen Maßnahmen sind notwendig, um die vierte Welle zu brechen. Sonst landen das Gesundheitssystem und die Wirtschaft im Chaos“, sagt er. „Gleichzeitig müssen wir alles dafür tun, damit betroffene Unternehmen nicht im Regen stehen. Wenn Weihnachtsmärkte kurzfristig abgesagt, Bars und Clubs geschlossen werden, Friseure, Gastronomen, Handel und andere Anbieter Einschränkungen hinnehmen müssen und es Komplettschließungen in Corona-Hotspots gibt, dann ist es nötig, die Branchen massiv zu unterstützen.“
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Überbrückungshilfe III Plus bis 31. März 2022 zu verlängern. Das hatte zuvor unter anderem Bayerns Wirtschaftsminister gefordert. „Wir werden also die Corona-Hilfsprogramme inklusive der Kredite der LfA fortführen, um besonders betroffenen Branchen gezielt über diese schwere Zeit zu helfen“, erklärt er. „Schausteller und Marktbeschicker, Gastronomen und Dienstleister sind jetzt wieder im Feuer, kaum dass sie sich in den vergangenen Monaten etwas auf mehr Normalität eingestellt hatten. Sie dürfen in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.“
Aiwanger werde sich nächste Woche mit Vertretern der bayerischen Schaustellerverbände zusammensetzen und sich ein Bild von der Lage machen. In den kommenden Tagen werde es auch Gespräche mit Zuständigen beim Bundeswirtschaftsministerium geben. "Unser Ziel ist, die Umsatzausfälle so umfangreich wie möglich abzufedern", sagt Aiwanger.
Die Überbrückungshilfe III Plus sei das wichtigste Hilfsinstrument der Bundesregierung in der Corona-Pandemie. Unterstützt werden Firmen mit einem durch die Pandemie ausgelösten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Ware sind möglich. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.
Als Reaktion auf das bei der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag beschlossene Vorgehen, Maßnahmen zum Eindämmen der Corona-Pandemie fortan maßgeblich an die Schwellenwerte der Hospitalisierungsrate zu knüpfen, fordert der Bayerische Fußball-Verband (BFV) von der bayerischen Staatsregierung beim Umsetzen ihrer für die nächste Woche angekündigten Verschärfungen schnellstens klare und verständliche, aber vor allem praxisnahe und praktikable Regeln für seine rund 1,6 Millionen Mitglieder in den knapp 4.600 Fußballvereinen im Freistaat.
„Wenn wir alle zusammen den Kampf gegen Corona gewinnen und nachhaltige Effekte erzielen wollen, dann braucht es klare Regeln, die jeder versteht, die sich am wirklichen Leben der Menschen orientieren und die nicht noch zusätzlichen Frust erzeugen“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „Wir müssen die Menschen mit auf diese zugegebenermaßen schwierige Reise nehmen. Dazu gehören für unser Verständnis auch eine klare Sprache und umsetzbare Maßnahmen – es darf sich nicht wiederholen, dass Gesetze am Ende nur Volljuristen verstehen und praxisnahe Auslegungen schlicht zu lange auf sich warten lassen. Das haben wir im Amateurfußball in der Vergangenheit wiederholt erlebt. Es darf jetzt nicht wieder passieren, dass wir erneut ganz alleine im Regen stehen gelassen werden. Sonst wird es uns nicht gelingen, die Menschen von diesen Schritten zu überzeugen und wir werden Ehrenamtliche in unseren Vereinen verlieren.“
Am Freitag haben Ministerpräsident Markus Söder, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Kultusminister Michael Piazolo nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses über die aktuelle Corona-Lage informiert und Gesetzesverschärfungen angekündigt. Explizite Auswirkungen für den Breitensport und damit den Amateurfußball wurden zunächst nicht erwähnt. Die entsprechende Beschlussfassung obliegen Ministerrat und Landtag, dessen Mitglieder in der kommenden Woche zusammenkommen. „Deshalb ist es jetzt die ausdrückliche Bitte des bayerischen Amateurfußballs, alle zu treffenden Maßnahmen auch im Licht der Verständlichkeit und Praxistauglichkeit zu sehen und nicht ein neuerliches Regelwirrwarr zu erzeugen“, sagt Koch.
Der BFV drängt zudem auf eine Lösung für die aktuell nur noch bis zum 31. Dezember 2021 befristete Regel für Kinder unter zwölf Jahren sowie minderjähriger Schüler, die selbst bei einer 2G-Zugangsbeschränkung auch dann weiter aktiv Sport treiben können, wenn sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.
„Einfach nur hoffen, dass die Infektionszahlen bis dahin niedriger ausfallen, wird gewiss nicht helfen. Wir müssen gerade unsere jungen Sportler, die in vielerlei Hinsicht massiv unter dieser Pandemie leiden, weiter ihrem Sport nachgehen lassen, vor allem weil wissenschaftliche Studien belegen, dass das Risiko, sich beim Fußballspielen unter freiem Himmel anzustecken, sehr gering ist. Jeder weiß um die Folgen des Bewegungsmangels. Ein generelles Einstellen des Breitensports wäre fatal und hätte sportartenübergreifend drastische Konsequenten für die komplette bayerische Vereinslandschaft“, sagt Koch: „Ich bleibe dabei: Der Sport muss Teil der Lösung dieser Krise sein. Wir Sportler sind gewiss nicht das Problem. Wir haben längst gezeigt, dass wir es selbst bei schwierigsten staatlichen Vorgaben schaffen, sichere Fußballangebote zu machen und aufrechtzuerhalten.“
Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat in Hausham ihre Booster-Impfung erhalten. Ihren dritten Piks hat sie sich öffentlich verpassen lassen, um angesichts der stark gestiegenen 7-Tage-Inzidenzen viele Bürger zum Impfen zu motivieren.
Aigners Appell: „Lassen Sie sich impfen! Schützen Sie sich, aber auch Ihre Familie, Freunde und Kollegen.“ Da es die Wissenschaft geschafft habe, innerhalb sehr kurzer Zeit einen Impfstoff zu entwickeln, liege es nun „an uns allen, diese Pandemie schnellstmöglich in den Griff zu bekommen“, findet Aigner.
Besorgt zeigt sie sich auch, „dass Patienten mit anderen Erkrankungen teilweise nicht mehr behandelt werden können“. Die Impfung würde dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Kliniken zu erhalten. Derzeit seien die Impfquoten in Oberbayern nicht ausreichend.
Sich impfen zu lassen, ist für die 56-Jährige aus Feldkirchen-Westerham zudem ein Zeichen des Respekts „gegenüber allen Ärzten und Pflegern, die seit mehr als eineinhalb Jahren alles geben, um Menschenleben in dieser Pandemie zu retten“.
Gemeinsam mit der BRK-Bereitschaft Holzkirchen hat die Marktgemeinde weitere Impfangebote ins Leben gerufen, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Ab Samstag (20. November) wird das BRK für vier aufeinanderfolgende Samstage, von 9 bis 13 Uhr, im großen Saal des Rathauses impfen. Der Zutritt erfolgt über den Hintereingang am Herdergarten.
Ob zur Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung – jeder Bürger kann ohne Voranmeldung vorbeikommen. Es gibt eine freie Impfstoffauswahl, auch bei der Auffrischungsimpfung, und viel Flexibilität bei der Terminplanung des Zweitimpftermins.
Für das Impfangebot ist das BRK mit zwölf Personen vor Ort, das heißt, mit doppelt so viel Kapazität im Vergleich zum Impfbus und mit mehr Personal als in jeder anderen Gemeinde. „Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass es speziell beim ersten Termin am 20. November aufgrund des erwarteten Andrangs zu verlängerten Wartezeiten kommen kann“, erklärt die Verwaltung.
Im Folgenden die wichtigsten Informationen im Überblick:
Wichtig: Es ist zu beachten, dass eine Impfauffrischung frühestens 5 Monate nach der letzten Impfung möglich ist. Eine Ausnahme stellt die Erstimpfung mit Johnson&Johnson dar. Danach kann man bereits nach 4 Wochen eine erneute Impfung erhalten.
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Donnerstag (18. November) bei 779,6 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Zahl der positiv Getesteten liegt aktuell bei 8.962 – 701 davon aktiv. Diese verteilen sich auf den Landkreis Miesbach wie folgt:
„Die Zahl der Verstorbenen hat sich um 7 erhöht“, teilt das Landratsamt Miesbach zudem mit. „Dabei handelt es sich um drei Frauen und vier Männer im Alter von 70 bis 85 Jahren.“
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt, dass der befristete Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 durch die EU-Kommission verlängert wird. „Angesichts des sich verschärfenden Infektionsgeschehen kommen auch wieder einzelne Branchen unter Druck“, sagt er. „Die aktuellen Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes müssen deshalb bis ins Frühjahr 2022 fortgeschrieben werden.“ Indem der Corona-Beihilferahmen verlängert wird, habe die EU-Kommission den Weg dafür frei gemacht.
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben bayerische Betriebe über 820.000 Anträge für Sofort- und Wirtschaftshilfen gestellt. Mehr als 10 Milliarden Euro wurden bisher ausbezahlt.
Mit der Verlängerung gebe es auch inhaltliche Verbesserungen des Temporary Frameworks:
"Das ist ein starkes Paket, aus dem wir gute Angebote für bayerische Unternehmen ableiten können", resümiert der Minister. Damit die neuen Möglichkeiten auch rasch genutzt werden können, muss die Anpassung bestehender Regelungen erneut von der Kommission genehmigt werden. Die entsprechenden Schritte für eine Sammelnotifizierung habe der Bund bereits eingeleitet.
Das Impf-Team des Landkreises Miesbach legt einen Stopp in Bad Wiessee ein. Am Donnerstag, 18. November, von 9 bis 13 Uhr, wird im Rathaus geimpft.
Geimpft werden kann jeder Bürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland. Es gibt keine Priorisierung mehr. Es ist auch keine Anmeldung oder Registrierung mehr notwendig. Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen sind möglich.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu garantieren, wird darum gebeten, dass bei Auffrischungs-/Booster-Impfungen alle Unterlagen zu den vorangegangenen Corona-Impfungen mitzubringen, zudem Impfpass, Ausweis und möglicherweise relevante medizinische Dokumente.
„Ich rufe alle Bürger auf, sich impfen zu lassen“, teilt Bürgermeister Robert Kühn mit. „In Bad Wiessee wird alles dafür getan, so viele Impfangebote wie möglich anzubieten. Impfen ist alternativlos – das muss uns allen klar werden.“
Gesundheitsminister Klaus Holetschek ruft die Bürger gemeinsam mit bayerischen Ärzten zu Corona-Auffrischungsimpfungen auf, auch wenn der Abschluss der ersten Impfserie erst fünf Monate zurückliegt. „Wir beobachten derzeit, dass der Schutz vor einer Ansteckung nach fünf Monaten langsam nachlässt“, erklärt er. „Durch Auffrischungsimpfungen können wir den Impfschutz aber entscheidend verstärken. Wir ermöglichen die dritte Impfung daher für alle Bürger – und das schon fünf Monate nach der letzten Impfung gegen Covid-19.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Wolfgang Krombholz, erklärt: „Die Impfzahlen in den bayerischen Praxen haben in den vergangenen Tagen merklich angezogen und liegen wieder auf dem Niveau des Frühsommers. Pro Tag werden aktuell 20.000 bis 25.000 Booster-Impfungen durchgeführt. Durch kürzere Bestellfristen für den Impfstoff wird sich diese Zahl noch deutlich erhöhen.“
Bereits seit Mitte August werden in bayerischen Impfzentren und bei niedergelassenen Ärzten für bestimmte Personengruppen Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Insbesondere in Heimen der Altenpflege sowie bei Pflegebedürftigen und Höchstbetagten haben die mobilen Impfteams sowie Ärzte Vor-Ort-Impfungen durchgeführt und tun dies weiterhin. Seit Anfang November können in Bayern nun alle Bürger Auffrischungsimpfungen in Anspruch nehmen.
Derzeit sind in Bayern 67,5 Prozent der Bürger erst-, 65,7 Prozent zweit- und 5,2 Prozent drittgeimpft (Stand: 17. November).
Angesichts der angespannten Lage in oberbayerischen Kliniken hat die Regierung von Oberbayern die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser im Regierungsbezirk nach Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen.
Die stationären Kapazitäten sollen für die Behandlung von Notfall- und Covid-19-Patienten sowie Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reserviert werden. Dies gilt bis einschließlich 10. Januar 2022. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.
Die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser in Oberbayern:
In Deutschland entsteht ein Flickenteppich an Regeln. Ein neuer Corona-Gipfel soll Klarheit bringen. Eine Übersicht, was in welchem Bundesland gilt.
Eine kleine Erfolgsmeldung aus dem Gesundheitsamt: „Dank eines großen Kraftaktes der Mitarbeiter können Fälle seit einigen Tagen wieder tagesaktuell an die Oberbehörden gemeldet werden“, berichtet das Landratsamt. „Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Landkreisen können Bürger also davon ausgehen, dass die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angezeigte Inzidenz der Realität entspricht und nicht wie in anderen Gegenden von Medien vermeldet um ein Vielfaches höher als der gemeldete Wert liegt.“
Zeitintensiv sei nach wie vor, sogenannte Indexfälle zu kontaktieren, also positiv getestete Personen, deren Daten das Gesundheitsamt von den Laboren bekommt. „Zwar konnte am Wochenende, wenn wegen der geschlossenen Arztpraxen traditionell weniger neue Laborergebnisse eintreffen, ein Rückstand abgearbeitet werden“, teilt die Behörde mit. „Wegen der extrem hohen Zahl an Neuinfektionen in der vergangenen Woche schafft es das Gesundheitsamt aber nur, die Indexfälle mit mehreren Tagen Verspätung anzurufen.“
Es sei daher extrem wichtig, dass jeder, der ein positives Testergebnis erhalten habe, sich sofort in Quarantäne begebe. Alle Infos, wer wann in Quarantäne muss, gibt es noch einmal hier.
Nachfrage nach Impfungen steigt weiter
Eine weitere kleine Erfolgsmeldung – dieses Mal aus dem Impfzentrum: „Während manch anderer Landkreis gerade mit den Auffrischungsimpfungen in Pflegeeinrichtungen kämpft und sich mancherorts ein Wettlauf gegen die Zeit angebahnt hat, sind im Landkreis Miesbach die Impfauffrischungen in Pflegeeinrichtungen erfreulicherweise längst abgeschlossen“, teilt die Behörde mit. „Die letzte Pflegeeinrichtung wurde von mobilen Impf-Teams im Impfbus bereits vor vier Wochen besucht.“
In der vergangenen Woche wurden durch das Impfzentrum 2.518 Impfungen verabreicht – 2.056 davon direkt im Impfzentrum. Die Nachfrage habe sich damit im Vergleich zur Vorwoche fast verdoppelt (Vorwoche: 1.375). Aufgrund der großen Nachfrage könne es zu Wartezeiten kommen.
Auffrischungsimpfungen – für wen und ab wann?
Die Auffrischungsimpfung erfolgt regulär nach sechs Monaten, was den Herstellerangaben und der Empfehlung der Stiko entspricht. Im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit kann diese aber auch schon nach fünf Monaten beziehungsweise bei Impfung mit Johnson&Johnson schon nach vier Wochen erfolgen. Nach dem Beschluss der bayerischen Staatsregierung können auch im Impfzentrum in Hausham Auffrischungen schon nach fünf Monaten nach der Zweitimpfung durchgeführt werden.
Dafür müssen alle Unterlagen zu den vorangegangenen Corona-Impfungen mitgebracht werden, zudem Impfpass, Ausweis und möglicherweise relevante medizinische Dokumente.
Der neue Impfbus Plus hatte am Dienstag (16. November) seinen ersten Einsatz in der Vitalwelt in Schliersee. Dort macht er immer dienstags Halt, außerdem donnerstags, zwischen 9 und 13 Uhr, an wechselnden Standorten im Landkreis – so am 18. November am Rathaus in Bad Wiessee – und samstags, von 9 bis 13 Uhr, immer am Rathaus in Holzkirchen/Großer Sitzungssaal/Eingang Nord/Herdergarten.
Das Impfzentrum in Hausham ist täglich von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Genaue Informationen gibt es unter www.landkreis-miesbach.de/impfzentrum.
Schnelltests wieder kostenlos
Das Gesundheitsministerium hat erneut die Teststrategie angepasst. Damit haben wieder alle Bürger – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen PoC-Schnelltest pro Woche. Die Kosten dafür trägt der Bund.
Kostenlose PoC-Schnelltests gibt es mit Terminbuchung beim Testzentrum des Landkreises und in zahlreichen Apotheken im Landkreis. Eine Auswahl der Teststationen findet man unter reihentestung.de.
Darüber hinaus gelten einige Ausnahmen:
Kontrollen in Gaststätten
Am Wochenende fanden wie angekündigt zahlreiche Kontrollen in Gastronomiebetrieben statt. Kontrolliert wurden 31 Betriebe, gegen die zuvor Anzeigen von Bürgern eingegangen waren. Bei der überwiegenden Mehrheit der Gaststätten konnten keine Verstöße festgestellt werden. In sieben Betrieben wurden die Besucher jedoch nicht nach einem 3Gplus- oder 2G-Nachweis gefragt.
„Die Anzeigen, die vor Ort aufgenommen wurden, werden nun im Einzelfall geprüft“, erläutert das Landratsamt. Der gemeinsame Bußgeldkatalog des Innen- und Gesundheitsministeriums sieht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Betrieb vor. Die gemeinsamen Kontrollen von Landratsamt, örtlichen Polizeidienststellen und Einheiten der Bereitschaftspolizei unter Federführung des Landratsamtes werden fortgesetzt.
Bayern hat den Katastrophenfall landesweit ausgerufen. Die Corona-Infektionslage im Freistaat ist dramatisch. Erste Regionen reagieren und sagen Weihnachtsmärkte ab. Mehr dazu hier.
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Montag (15. November) bei 1098 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Zahl der positiv Getesteten liegt aktuell bei 8.594 – 976 davon aktiv. Diese verteilen sich auf den Landkreis Miesbach wie folgt:
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann stellt klar, dass minderjährige Schüler, die älter als zwölf Jahre sind und an der Schule regelmäßig wegen Corona getestet werden, weiterhin ins Hallenbad zum Schwimmen oder ins Fitnessstudio gehen können. "Es hat sich das Gerücht verbreitet, ungeimpfte Jugendliche dürften nur noch im Rahmen des Vereinssports ein Hallenbad oder Fitnessstudio besuchen. Das ist falsch", sagt er.
In der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei laut Sportminister klar festgelegt, dass minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die an der Schule regelmäßig getestet werden, an sportlichen, musikalischen und schauspielerischen Eigenaktivitäten zugelassen werden können. "Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung macht hier keinen Unterschied zwischen Vereinssport oder ob jemand privat seine Bahnen in einem Hallenbad zieht", erklärt der Minister.
Die Mehrheit der Deutschen fühlt sich in Kliniken gut aufgehoben und vertraut den Ärzten – sogar mehr als vor der Corona-Pandemie. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). Demnach haben 79 Prozent der Deutschen laut eigenem Bekunden Vertrauen in die Klinikärzte. Vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 waren es nur 68 Prozent.
Die größte Gefahr bei einem Klinikaufenthalt wird laut der Umfrage darin gesehen, während des Aufenthalts Komplikationen durch Krankenhauskeime zu entwickeln (14 Prozent). Sich im Krankenhaus mit dem Coronavirus zu infizieren, ist nur für 7 Prozent aller von Forsa Befragten ein Grund zur Sorge.
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Der Freistaat weitet die bayerische Corona-Teststrategie aus und bietet für bestimmte Personengruppen wieder kostenlose PCR-Tests an. Darauf weist Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hin: „Ab sofort können sich Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlos in den lokalen Testzentren mit einem PCR-Test testen lassen. Das gilt auch für Schwangere und Stillende. Die Kosten trägt der Freistaat.“
Der Minister erläutert: „Nach der derzeitigen Testverordnung des Bundes haben Menschen mit einer medizinischen Kontraindikation sowie Schwangere und Stillende nur Anspruch auf einen PoC-Antigen-Schnelltest. Für die aktuellen Zugangsbeschränkungen reicht das nicht aus. Ihren PCR-Test mussten sie bisher selbst bezahlen.“
Die CSU und die Freien Wähler hatten daher im Landtag einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um dieses Problem rasch zu lösen. Der Landtag hat den Antrag „PCR-Tests für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Schwangere während der gesamten Schwangerschaft ermöglichen“ angenommen. Der Beschluss wird damit umgesetzt.
Für Stillende und Menschen mit einer medizinischen Kontraindikation werden nun bis auf Weiteres kostenlose PCR-Tests in den lokalen Testzentren des Freistaats angeboten. Für Schwangere gilt dies bis zum 31. März 2022 für die gesamte Schwangerschaft. Als Nachweis gelten der Mutterpass oder ein ärztliches Zeugnis bei Unimpfbarkeit.
Weitere Informationen zu lokalen Testzentren im Freistaat Bayern gibt es unter www.stmgp.bayern.de.
Ab Dienstag (16. November) gilt für Gastronomie und Beherbergung bayernweit die 2G-Regel. Darauf weist Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hin: „Die vierte Welle der Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Die Infektionszahlen sind auf Rekordhöhe. Nur mit konsequenten Zutrittsbeschränkungen wie 2G kann es uns gelingen, unser Gesundheitssystem vor einer noch dramatischeren Belastung zu schützen. Daher haben wir uns heute in der Koalition darauf verständigt, strengere Zugangsregelungen für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Bayern einzuführen und fordern den Bund auf, eine Rechtsgrundlage für ein verpflichtendes 2Gplus in Clubs und Discotheken zu schaffen.“
Der Minister erklärt: „Gäste von Restaurants und Beherbergungsbetrieben benötigen ab dem 16. November einen Impf- oder Genesungsnachweis. Die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird dafür entsprechend angepasst.“
Betreibern von Clubs und Diskotheken in Bayern haben derweil ebenfalls ab Dienstag die Wahl: Entweder sie etablieren eine freiwillige 2Gplus-Regel für ihr Geschäft oder es gilt 2G. Dann muss in den Räumen verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden.
Täglich müssen die Behörden im Freistaat neue Corona-Rekordzahlen verkünden. Die Kliniken sind längst im Ausnahmezustand. Die Nachbarn in Österreich ziehen die Notbremse. Auch in Bayern gibt es nach einigem Zögern nun Konsequenzen.
Alleine vom 11. auf den 12. November hat die bayerische Polizei eng abgestimmt mit den Gesundheitsbehörden 1.043 Kontrollen der verschärften Corona-Zugangsregeln durchgeführt. "Unser Hauptziel ist, zu überprüfen, ob die Betreiber ihrer Verpflichtung zur Kontrolle der Nachweise nachkommen", erklärt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Die mehr als 1.100 eingesetzten Polizisten mussten dabei 108 Verstöße feststellen, davon rund die Hälfte bei den Betreibern und deren Beschäftigten. Mehr als die Hälfte der Kontrollen fanden in der Gastronomie statt, gefolgt von körpernahen Dienstleistungen.
Der Innenminister macht zwar deutlich, dass sich der weit überwiegende Teil der Betreiber und Kunden vorbildlich an die Nachweisregeln hält: "Die Zahl der Verstöße zeigt aber auch, wie wichtig intensive Kontrollen sind. Gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, drohen unkalkulierbare Infektionsrisiken." Gerade im Wiederholungsfall stehe als schmerzhafteste Sanktion auch eine Schließung im Raum. Der Innenminister kündigt für die nächste Zeit deutlich verstärkte Kontrollen an. Um die Polizeidienststellen zu unterstützen, sei am kommenden Wochenende auch die bayerische Bereitschaftspolizei im Einsatz.
Die Landkreise Mühldorf am Inn, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind weiterhin besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Lage in den Kliniken der Region ist besorgniserregend. Ergänzend zum Katastrophenfall, den der Freistaat Bayern ausgerufen hat, haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und auf weitergehende Maßnahmen verständigt, die am Montag, 15. November, in Kraft treten.
2G in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
Für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe wird die 2G-Regel angewendet. Der Zugang zu diesen Bereichen ist somit nur noch geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter 12 Jahren gestattet. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt zur Einrichtung, wenn der Betreiber dies gestattet.
Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt, bei denen 2G gilt, müssen wöchentlich zwei PCR-Tests oder einen Schnell-/Selbsttest unter Aufsicht an jedem Arbeitstag vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.
Für bereits angereiste Übernachtungsgäste gilt die bisherige Regel der roten Ampel vorübergehend bis einschließlich 21. November weiter. Der Gastgeber kann dabei von dieser Übergangsregel Gebrauch machen oder die Verschärfung umgehend umsetzen.
3Gplus für Besucher von Pflegeeinrichtungen
Für Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt 3Gplus. Die Sonderregel für Schüler besteht weiterhin: Diese können Pflegeeinrichtungen ohne aktuellen PCR-Test besuchen. Die Sterbebegleitung ist weiterhin jederzeit zulässig. Die Maskenpflicht für alle Besucher entsprechender Einrichtungen bleibt trotz der Vorlage eines PCR-Tests weiterhin bestehen.
3G-Regel für alle Betriebe
In allen Betrieben gilt für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen im Rahmen der Tätigkeit die 3G-Regel. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen somit an zwei Tagen pro Woche über einen Schnelltestnachweis verfügen. Damit wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz auf ÖPNV, Handel sowie Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten ausgeweitet.
Sind gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitergehende Einschränkungen als die 3G-Regel für Beschäftigte festgelegt, bleiben diese unberührt. Die Allgemeinverfügung tritt am 15. November in Kraft. Sie gilt befristet bis zum Ablauf des 24. Novembers.
Dazu Landrat Olaf von Löwis:
„Wir tauschen uns im Kreise der Landratskollegen intensiv aus, wie diese Infektionswelle gebrochen werden kann, die unsere Landkreise gerade mit aller Wucht trifft. Die bisher in den Landkreisen und von der Staatsregierung getroffenen Maßnahmen reichen noch nicht aus, um unser Gesundheitssystem zu entlasten. Wir benötigen weitere Einschränkungen, auch wenn diese schmerzhaft und belastend für uns alle sind. Bitte lassen Sie uns alle an einem Strang ziehen, dass unser Landkreis diese Welle gut übersteht. Bitte denken Sie an die Mitarbeiter im Krankenhaus und im gesamten Gesundheitswesen. Sie brauchen jetzt dringend unsere Disziplin! Und bitte lassen Sie sich impfen – das ist der einzige Weg aus dieser Pandemie!“
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Der Impfbus fährt am Samstag (13. November) zu seinem letzten Einsatzort am Winklstüberl in Fischbachau, zu dem jeder Impfwillige zwischen 9 und 13 Uhr kommen kann. Ab nächster Woche ist nach knapp drei Monaten, 112 Einsätzen und fast 4.500 verabreichten Dosen erst einmal Schluss für den großen Impfbus, teilt das Landratsamt mit. „Das Wetter wird einfach zu kalt“, heißt es in einer Mitteilung. „Der Bus verfügt über keine Heizung und die Wartezeit vor dem Bus in der Kälte ist auch nicht besonders angenehm.“
Doch es gibt eine Alternative: Aus dem Impfbus wird der Impfbus Plus. „Das Team nutzt künftig einen kleineren Impfbus“, erklärt die Behörde. „Derzeit wird dieser umgerüstet und beklebt.“ Damit parkt das Team dann dienstags vor der Vitalwelt in Schliersee, am Donnerstag an wechselnden Standorten im Landkreis Miesbach und am Samstag immer am Rathaus in Holzkirchen. Am Donnerstag, 18. November, macht der Impfbus Plus Station am Rathaus in Bad Wiessee. Die aktuellen Haltestellen gibt es hier.
Geimpft werde immer zwischen 9 und 13 Uhr – jedoch nicht am Bus, sondern in Räumen der genannten Gebäude. Das Prinzip des Impfbusses, die Impfung zu den Bürgern zu bringen, bleibe also gleich – es werde dabei nur wärmer. Das Team werde zudem verdoppelt auf acht Personen: vier Ärzte und vier Verwaltungskräfte. Das Angebot soll vorerst wieder für zirka vier Wochen bis Mitte Dezember gelten.
Die Nachfrage nach Impfungen steigt weiter: Alleine von Montag bis Mittwoch (8. bis 10. November) verabreichte das Impf-Team 1.041 Dosen – fast so viele wie in der gesamten Woche zuvor (1.375 Dosen). Das Impfzentrum in Hausham ist weiterhin jeden Tag, von 14 bis 20 Uhr, geöffnet.
Booster-Impfung für Landrat
Landrat Olaf von Löwis hat diese Woche im Impfzentrum seine Auffrischungs- beziehungsweise Booster-Impfung erhalten. Sie wurde verabreicht vom ärztlichen Leiter des Impfzentrums, Thomas Straßmüller. Der Landrat ruft alle Bürger auf, sich impfen zu lassen: „Holen Sie sich jetzt Ihre Auffrischungsimpfung ab! Impfen hilft!“
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Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Donnerstag (11. November) bei 1049,1 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Zahl der positiv Getesteten liegt aktuell bei 8.263 – 1050 davon aktiv. Diese verteilen sich auf den Landkreis Miesbach wie folgt:
Seit Wochen hält die Diskussion um den Impfstatus von Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger an. Jetzt hat sich Bayerns Vize impfen lassen. Warum, das lesen Sie hier.
Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Den Katastrophenfall festzustellen, ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen, teilt das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit.
Der Katastrophenfall ermöglicht etliche Maßnahmen, die es erleichtern, die Pandemie zu bekämpfen. Insbesondere können Maßnahmen getroffen werden, die das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahren sollen:
Bürger zeigten gerade in der vergangenen Woche vermehrt Verstöße gegen Corona-Regeln in Gastronomiebetrieben beim Landratsamt Miesbach an, wie die Behörde vermeldet. Parallel dazu habe das bayerische Kabinett jene Landkreise, in denen sich das Coronavirus aktuell besonders ausbreite, zu verstärkten Kontrollen bezüglich der aktuellen Regeln aufgefordert. Die Kreisverwaltungsbehörden sollen dabei zusätzlich durch Einheiten der bayerischen Polizei unterstützt werden. In den kommenden Wochen werden daher auch im Landkreis Miesbach wieder verstärkt Kontrollen in Gastronomiebetrieben durchgeführt.
„Bei den Kontrollen geht es nicht um die Gängelung einzelner Branchen, welche sowieso schon durch die Pandemie gebeutelt sind. Vielmehr bereiten uns die weiterhin stark steigenden Infektionszahlen und die damit einhergehende Überlastung unseres Gesundheitssystems, beginnend bei den Hausärzten bis hin in die regionalen Krankenhäuser, große Sorgen“, erklärt Landrat Olaf von Löwis. „Wir sitzen alle in einem Boot und können die Welle nur gemeinsam brechen. Jeder Einzelne ist aufgerufen, seinen Beitrag dazu zu leisten.“
Landratsamt und Polizei würden intensiv zusammenarbeiten, um die flächendeckende Einhaltung der geltenden Regeln für die maximale Sicherheit von Mitarbeitern, Gästen und Bevölkerung zu erzielen. Gleichzeitig gehe es auch um Fairness gegenüber den vielen Betrieben, die sich seit Monaten an alle Regeln halten. Unwissenheit schütze nicht vor Strafen. Alle festgestellten Verstöße würden zur Anzeige gebracht. Landrat von Löwis dankt nicht nur den eigenen Mitarbeitern, sondern auch allen Kräften der Polizei für ihren Einsatz und die Zusatzarbeit, um die Sicherheit im Landkreis zu gewährleisten.
Die Mitarbeiter des Landratsamts, die aus verschiedenen Bereichen des Amtes zusammengezogen werden, werden begleitet von Polizisten der lokalen Dienststellen und Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei. Die Kontrolleure sind in Teams unterwegs, tragen zivil oder Uniform und nehmen Anzeigen gegebenenfalls direkt vor Ort auf. Jeder Kontrolleur könne sich durch einen Dienstausweis ausweisen. Zur Dokumentation können Fotos gemacht werden. Wenn die Sachverhalte im Landratsamt eingehend geprüft worden, werde gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld eingeleitet. In keinem Fall werde ein Bußgeld sofort verlangt. Sollten vermeintliche Kontrolleure dies tun, sei sofort die Polizei zu verständigen.
Kontrolliert werde ausschließlich, ob die Corona-Bestimmungen gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingehalten werden. Gastwirte und Gäste müssen unter anderem folgende Regeln einhalten (jeweils dazu Bußgeld nach dem gemeinsamen Bußgeldkatalog von Innen- und Gesundheitsministerium):
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Landrat Olaf von Löwis und die Bürgermeister im Landkreis Miesbach haben sich am Mittwoch (10. November) darauf geeinigt, alle kommunalen Veranstaltungen bis Ende 2021 ganz abzusagen oder, wenn das Durchführen zwingend geboten ist, auf das minimalste Maß herunterzufahren. Ziel der Abstimmung war für alle, ein einheitliches Vorgehen für alle Kommunen im Landkreis festzulegen.
Dies betreffe insbesondere die Märkte in der Vorweihnachtszeit: Der Landrat und die Bürgermeister empfehlen dringend, alle Märkte abzusagen – sowohl die, die von Gemeinden selbst veranstaltet werden, als auch die von privaten Veranstaltern. Das Gesundheitsamt rate aus infektiologischer Sicht unbedingt zur Absage.
„Angesichts dieser hohen Neuinfektionszahlen wäre es grob fahrlässig, Märkte und andere Massenveranstaltungen durchzuführen“, sagt Landrat von Löwis. Er dankt den Bürgermeistern ausdrücklich für ihre breite Unterstützung: „Ich verstehe, dass viele sich auf den Glühwein am Markt gefreut hätten, aber denken Sie bitte an die Mitarbeiter unseres Krankenhauses: Sie kämpfen jeden Tag bis zur völligen Erschöpfung, um die Gesundheitsversorgung in unserem Landkreis aufrechterhalten zu können. Mein Appell richtet sich deshalb auch an alle privaten Veranstalter: Bitte dieses Jahr keine Märkte in der Vorweihnachtszeit.“
Fünf weitere Personen sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben, teilt das Landratsamt Miesbach mit. Es handele sich um drei männliche und zwei weibliche Landkreisbürger im Alter von 75 bis 92 Jahren. Die Zahl der im Zusammenhang mit einer Covid-Infektion Verstorbenen steige damit auf 92.
Zum Infektionsgeschehen lasse sich nichts Neues sagen: Die Zahl der Neuinfektionen sei weiterhin extrem hoch. Das Gesundheitsamt schaffe es trotz größter Bemühungen nicht mehr, alle positiven Laborbefunde tagesaktuell an das Robert-Koch-Institut zu melden. Wie in vielen anderen Landkreisen, deren Gesundheitsämter vor demselben Problem stünden, sei die Inzidenz wohl noch höher als sowieso schon angegeben.
„Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes geben das Menschenmöglichste, sich gegen die Pandemie zu stemmen, geraten aber zunehmend an ihre Grenzen“, erklärt die Behörde. „Kontaktpersonen können wie bereits mehrfach kommuniziert nicht mehr nachverfolgt werden.“ Positiv bestätigte Fälle zu kontaktieren, könne nur noch um einige Tage verzögert erfolgen.
„Das Gesundheitsamt bittet alle Landkreisbürger, sich verantwortungsbewusst gegenüber der eigenen Gesundheit und der ihrer Mitmenschen zu verhalten“, heißt es in einer Mitteilung. „Wer sich nicht an Quarantäneregeln hält und andere Menschen in Gefahr bringt, ist mitverantwortlich für die Überlastung des Gesundheitssystems.“ Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die Quarantäne drohe zudem ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Um das Gesundheitsamt zu entlasten, verbessere das Landratsamt erneut die internen Arbeitsabläufe:
Der Testberechtigungsschein könne nur beim Testzentrum des Landkreises am Zuchtverband in Miesbach verwendet werden. Über die Terminvereinbarungsmodalitäten informiere man hier. Im Testzentrum dürfen nur symptomfreie beziehungsweise Personen mit minimalen Symptomen getestet werden. Symptomatische Personen müssen nach wie vor zum Hausarzt.
Die Testberechtigung werde bei jeder zu testenden Person kontrolliert. Jeder Versuch, sich widerrechtlich einen Test zu erschleichen, werde zur Anzeige gebracht.
Testen
„Auch das Testzentrum des Landkreises passt Öffnungszeiten und Abläufe an, um der gestiegenen Nachfrage nachzukommen und die Hausärzte zu entlasten“, erklärt das Landratsamt. „Alle Tests sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.“ Alle relevanten Links zur Terminvereinbarung und Registrierung seien hier abgebildet. Termine können Montag bis Freitag, von 13 bis 15 Uhr, sowie am Wochenende und an Feiertagen, von 10 bis 12 Uhr, gebucht werden. Das Testzentrum darf nur kostenfreie Tests durchführen, keine kostenpflichtigen Tests auf Wunsch.
Wer Anspruch auf einen kostenlosen Test hat, sei hier nachzulesen. Eindeutig symptomatische Personen können nicht im Testzentrum getestet werden. In diesem Fall sei der Hausarzt zu kontaktieren, auch wenn man dafür gegebenenfalls über das Wochenende warten müsse. Die Quarantäne beginne ab Symptombeginn. Daher müsse niemand befürchten, durch einen möglichen Verzug über das Wochenende länger als vorgeschrieben in Quarantäne zu sein.
Leicht symptomatische Personen mit einem positiven Schnell- oder Selbsttest können nach einer Klarstellung des Gesundheitsministeriums nun auch im Testzentrum getestet werden. Als Nachweis reiche der positive Test.
Impfen
1.375 Personen nahmen in der vergangenen Woche ein Impfangebot des Impfzentrums in Anspruch. Damit waren es 608 Impfungen mehr als in der vorherigen Woche. Im Impfzentrum wurden 939 Impfungen verabreicht, am letzten Tag des Angebots im Krankenhaus Agatharied 65 und an den vier Haltestellen des Impfbusses 371.
Im Impfbus wurden seit Einsatzbeginn Ende August 4.237 Impfungen an 108 Haltestellen verabreicht. Hier gibt es den aktuellen Fahrplan des Impfbusses.
Damit auch künftig ausreichend Impfkapazitäten für den Landkreis Miesbach vorhanden sind, erweitert das Impfzentrum die Öffnungszeiten. Dort kann man sich ab sofort täglich, von 14 bis 20 Uhr, eine Impfung gegen das Coronavirus sichern. Ohne Termin und mit freier Impfstoffwahl, auch für Auffrischungsimpfungen. Weil die Nachfrage nach Impfungen zuletzt deutlich gestiegen sei, könne es gerade zu Beginn der täglichen Öffnungszeiten zu längeren Wartezeiten kommen. Um diese zu verkürzen, empfehle das Team des Impfzentrums auch die weniger stark besuchten Zeiten gegen 17 oder 18 Uhr zu nutzen.
Für Auffrischungsimpfungen müssen unbedingt die Informationen zur Erst- und Zweitimpfung mitgebracht werden.
Die Corona-Krise trifft sie besonders: Menschen, die bereits vor der Pandemie unter psychischen Erkrankungen gelitten haben. Von ihnen gibt es in Bayern immer mehr. Laut Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) ist vor allem die Zahl der Patienten gestiegen, bei denen Depressionen nicht einmalig auftreten, sondern immer wiederkehren – von 2010 auf 2020 um fast 60 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt allerdings noch höher bei rund 82 Prozent.
Bei depressiven Episoden, also einmaligen depressiven Phasen, verzeichnet die KKH in Bayern im selben Zeitraum zwar auch ein klares, aber viel geringeres Plus von rund 13 Prozent, das ebenfalls unter dem Bundesdurchschnitt von gut 25 Prozent liegt. Mittlerweile erhält jeder Siebte in Bayern eine dieser beiden oder beide Diagnosen. Das entspricht dem bundesweiten Mittel.
Welchen Einfluss die Corona-Pandemie wirklich habe, werde sich erst in einigen Jahren zeigen, denn von den ersten Anzeichen einer Depression wie etwa Energiemangel, Lustlosigkeit und Reizbarkeit bis hin zu einer entsprechenden Diagnose könne viel Zeit vergehen. Hinzu komme, dass viele Patienten während der Lockdown-Phasen Arztbesuche gemieden haben – aus Angst, sich mit dem Virus anzustecken.
Die Inzidenzzahlen in einigen oberbayerischen Urlaubsorten sind bundesweit die höchsten – das spüren die Hoteliers: Viele Gäste stornieren lieber, als jetzt in Risikogebieten Urlaub zu machen. Die Beherbergungsbetriebe sind aber auf ihre Wintergäste dringend angewiesen. Auch am Tegernsee.
Die Fußballer des TuS Holzkirchen und die Eishockey-Spieler des TEV Miesbach mussten ihre Partien fürs Wochenende wegen Corona absagen. Mehr dazu in unserem Artikel.
Ab Dienstag, 9. November, gelten in Bayern neue Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die bayerische Krankenhausampel steht auf Rot. „Insgesamt liegen derzeit 609 Patienten (Stand 8. November, 12.05 Uhr) mit einer Covid-19-Erkrankung auf den Intensivstationen der Kliniken im Freistaat – die meisten ungeimpft. Daher greifen nun weitere, noch schärfere Maßnahmen“, erklärt ein Sprecher des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. „Wir appellieren an jeden einzelnen Menschen: Tragen Sie dazu bei, dass die Lage nicht weiter eskaliert. Das Gesundheitssystem steht vor der Überlastung. Jeder Mensch in Bayern kann dazu beitragen, mit vorsichtigem Verhalten und der Bereitschaft zur zeitnahen Impfung.“
Der Sprecher fügt hinzu: „Das Kabinett wird am Dienstag nicht nur über die Lage, sondern auch über mögliche weitere Maßnahmen sprechen. Allen noch Ungeimpften muss klar sein: Sie haben, wie auch das Robert-Koch-Institut bestätigte, eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Coronavirus anzustecken.“
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Montag (8. November) bei 715,7 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Zahl der positiv Getesteten liegt aktuell bei 7.622 – 871 davon aktiv. Diese verteilen sich auf den Landkreis Miesbach wie folgt:
Die Corona-Lage in Bayern spitzt sich weiter zu. Die Klinik-Ampel steht bereits auf Gelb. Zur roten Stufe fehlt nicht mehr viel. Schärfe Regeln könnten bald kommen.
Schwimmbad, Fußballverein, Musikschule, Theater und Kino – all das und noch viel mehr ist für ungeimpfte Jugendliche ab 12 Jahren in Bayern nicht mehr möglich, sobald die Krankenhausampel auf Rot steht. Sabine Kohwagner von Initiative Familien kritisiert dies: „Der Beschluss der Staatsregierung, dass 2G im ganzen Freizeitbereich schon für Jugendliche ab 12 Jahren gilt, ist wie ein Lockdown für diese Altersgruppe. Außer Schule oder Arbeit und ein Treffen im nächsten Schnellrestaurant ist dann nichts mehr möglich.“
Initiative Familien fordert daher, Kindern und Jugendlichen auch weiterhin unter 3G Zugang zu allen Bereichen des Lebens zu gewähren.
Anders als zum Beispiel in Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg gilt in Bayern 2G explizit schon ab 12 Jahren. Ignoriert werde dabei, dass die Stiko ausdrücklich davor warnt, den Impfstatus von Kindern und Jugendlichen zur Voraussetzung für soziale Teilhabe zu machen.
Ignoriert würden auch die Warnungen von Kinderärzten sowie Kinder- und Jugendpsychologen, die seit über einem Jahr auf schwerwiegende Folgen der Einschränkungen für Kinder und Jugendliche hinweisen. Ebenso werde außer Acht gelassen, dass Kinder und Jugendliche an Schulen engmaschig getestet und nur in extremen Ausnahmefällen wegen Corona ins Krankenhaus eingeliefert werden.
„Die Staatsregierung ignoriert wieder einmal die Notwendigkeit, dass sich Kinder und Jugendliche im Vereinssport, im Jugendzentrum, bei der Musik oder den Pfadfindern treffen müssen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht deshalb, weil sie keine Lobby haben, als Erste ausgeschlossen werden. Das Augenmerk der Politik muss endlich auch auf die junge Generation fallen", sagt Sabine Kohwagner.
Mit teils mulmigen Gefühlen sehen alle Beteiligten dem Schulstart nach den Herbstferien entgegen. Schulleiter erwarten, dass die Maskenpflicht bis Weihnachten verlängert wird. Mehr dazu im Artikel.
Die regionale Krankenhausampel für den Landkreis Miesbach steht auf Rot. Das macht das Landratsamt wie gesetzlich vorgesehen amtlich bekannt. Die regionale Ampel steht dann auf Rot, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 300 liegt und die Intensivbetten im Rettungszweckverband des Landkreises Miesbach mit der Stadt und dem Landkreis Rosenheim über 80 Prozent belegt sind. Welche Regeln nun gelten, fasst das Gesundheitsministerium hier zusammen.
Drei Maßnahmen sind es, die nun zusätzlich für die Bürger im Landkreis Miesbach gelten:
Die Corona-Zahlen rasen weiter nach oben. In Bayern haben zwei Landkreise ihre Regeln deshalb jetzt deutlich verschärft – die Maßnahmen gelten ab sofort.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Donnerstag und Freitag (4./5. November) in ihrer 94. Hauptkonferenz in Lindau am Bodensee die dramatische Lage in den Krankenhäusern, die äußerst dynamische Corona-Infektionslage in ganz Deutschland sowie die enorme Belastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens insgesamt durch Covid-19-Patienten in den Mittelpunkt ihrer Beratungen gestellt.
Die GMK spricht sich dafür aus, dass der Bund einen rechtssicheren Rahmen vor allem im Infektionsschutzgesetz schafft, der möglichst viele Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um die pandemische Lage zu bekämpfen. Die Länder sollten daraus diejenigen Maßnahmen auswählen können, die für ein zielgerichtetes Handeln gegen die Corona-Pandemie und für den Schutz der Bevölkerung regional am besten sind.
Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, sagte am Freitag in Lindau: „Unser aller Dank gilt auch weiterhin den Pflegekräften und Medizinern, die an und über ihre Grenzen hinaus gehen. Erneut wurde klar: Wir brauchen einheitliche Maßnahmen, mit denen wir die Pandemie effektiv bekämpfen. So haben wir den Blick noch einmal auf die vulnerablen Gruppen gelegt."
Außerdem sprachen sich die GMK-Teilnehmer dafür aus, Auffrischimpfungen rasch, umfassend und zeitnah voranzutreiben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nahm ebenfalls teil und sagte: „Von der Gesundheitsministerkonferenz in Lindau geht ein klares Signal aus: Wir machen Auffrischimpfungen für alle möglich, insbesondere für Ältere, Vorerkrankte und medizinisches sowie pflegerisches Personal. Damit wissen alle, die impfen und geimpft werden, was gilt. Boostern soll nicht Ausnahme, sondern Regel werden."
Aufgrund der angespannten Situation in den Krankenhäusern und vieler mit Covid-19-Patienten belegter Intensivbetten hat die GMK den Bund aufgefordert, umgehend die gesetzlichen Grundlagen für Ausgleichszahlungen zu schaffen und rückwirkend zum 1. November wieder in Kraft zu setzen.
Die GMK beschloss zudem einstimmig, den Bund aufzufordern, die Bestellung von Impfstoff abzuwandeln. So sollen die Lieferfristen von 14 Tagen deutlich verkürzt werden. Dazu wir der Bund gebeten, neue und pragmatischere Vereinbarungen mit dem Arzneimittelgroßhandel zu schließen. Zudem wird der Bund aufgefordert zu ermöglichen, dass Impfdosen vereinzelt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt der GMK-Beratungen war zudem, den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken. Dazu haben die Gesundheitsminister und -senatoren Folgendes vereinbart:
Die Beschlüsse der 94. Gesundheitsministerkonferenz sind im Detail unter www.gmkonline.de nachzulesen.
Die Landkreise Miesbach und Mühldorf am Inn verfügen derzeit über die höchsten 7-Tage-Inzidenzen in ganz Deutschland. Obwohl die beiden Landkreise zusammen mit den umliegenden, derzeit besonders von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Landkreisen bereits Einschränkungen erlassen haben, hat sich die Lage in den Kreisen weiter verschärft.
Ab dem Wochenende (6./7. November) gelten bayernweit schärfere Maßnahmen. In beiden Landkreisen steht die regionale Krankenhausampel auf Rot. Es gilt, keine weitere Zeit zu verlieren. Die Landräte Olaf von Löwis und Max Heimerl haben daher beschlossen, am Freitag (5. November) eine weitere Allgemeinverfügung zu erlassen, die bis 7. November, 24 Uhr, gilt: Für Besucher gilt bei allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten 2G. Veranstaltungen in der Gastronomie, zum Beispiel Hochzeiten, sind davon nicht betroffen.
Die Allgemeinverfügung greift der angekündigten Änderung der 14. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor. Für Sport- und Kulturveranstaltungen gilt die 2G-Regel erst ab dem Geltungszeitpunkt der Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Dazu Landrat Olaf von Löwis: „Wir müssen sofort handeln, um unser Krankenhaus vor dem Kollaps zu schützen. Die Zahlen steigen täglich weiter an, deshalb können wir auch nicht auf die bayerischen Verschärfungen warten. Bei allen Veranstaltungen im nicht-privaten Bereich gilt daher ab sofort 2G. Das ist ein drastischer Schritt, aber es hilft nichts. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Ich danke allen Bürgern, die durch die Einhaltung der Regeln zur Bekämpfung der Pandemie beitragen.“
Corona-bedingt mussten die vor allem bei Kindern so beliebten Sankt-Martins-Umzüge 2020 ausfallen oder konnten nur in kleinem, familieninternen Rahmen stattfinden. Dank der vielen Menschen, die sich inzwischen vollständig gegen das Coronavirus haben impfen lassen, sind Laternenumzüge am Martinstag 2021 wieder möglich und können gemeinsam von den Familien und Kindertageseinrichtungen veranstaltet werden.
Der Sankt-Martins-Tag geht zurück auf den heiligen Bischof Martin von Tours, der im Jahr 397 am 11. November beerdigt wurde. Der Legende nach ritt Martin an einem eisigen Wintertag an einem hungernden und frierenden Bettler vorbei und teilte seinen warmen Mantel mit ihm. Die Legende stellt also den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Fokus, der insbesondere in der Pandemie auf eine harte Probe gestellt wurde. Vor allem die Familien und die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung mussten sich von heute auf morgen neu organisieren und viel Flexibilität an den Tag legen.
Familienministerin Carolina Trautner erklärt: „Unsere Kindertageseinrichtungen und Familien waren besonders stark von den erforderlichen Einschränkungen während der Hochphase der Pandemie betroffen. Ich möchte den Kindern, den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Eltern meinen ausdrücklichen Respekt für den Umgang mit dieser schwierigen Zeit zollen und wünsche einen unvergesslichen Sankt-Martins-Umzug.“
Da am Sankt-Martins-Tag traditionell die Laternenumzüge im Mittelpunkt stehen und diese im Freien stattfinden, können Martinsfeste auch mit verhältnismäßig wenigen Einschränkungen durchgeführt werden. Selbstverständlich wird – auch hinsichtlich steigender Corona-Zahlen – weiterhin empfohlen, die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um vor allem auch die Kinder zu schützen, die noch nicht von einer Impfung gegen das Coronavirus profitieren können.
Nirgendwo in Deutschland ist die Inzidenz so hoch wie im Kreis Miesbach. Landrat Olaf von Löwis (CSU) blickt mit größten Sorgen auf den Winter – und appelliert an die Veranstalter.
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Donnerstag (4. November) bei 715,7 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Zahl der positiv Getesteten liegt aktuell bei 7.216 – 717 davon aktiv. Diese verteilen sich auf den Landkreis Miesbach wie folgt:
Das aktuelle Infektionsschutzkonzept der Hochschule München sehe vor, dass schwangere Studentinnen am Präsenzbetrieb nicht teilnehmen dürfen, unabhängig vom 3G-Status. Mit Beginn des Wintersemesters kehrten so zwar die Lehrveranstaltungen wieder in den Präsenzbetrieb zurück. Schwangere Studentinnen würden aber faktisch vom Studium ausgeschlossen.
„Hier wird den Studentinnen eine Entscheidung vorweggenommen, wie sie ihr Studium zu gestalten haben“, erklärt David Berends, Bezirksvorsitzender der Jungen Liberalen Oberbayern. „Eine Teilnahme am Präsenzbetrieb sollte von der persönlichen Risikobewertung abhängig gemacht werden und nicht durch die Hochschulleitung pauschal entschieden werden. Für andere Risikogruppen werden individuelle Lösungen in den Raum gestellt. Warum soll das für Schwangere nicht gehen?“
Die Jungen Liberalen Oberbayern fordern die Hochschule daher auf, diese Diskriminierung durch eine Anpassung der Regelung aufzuheben und für alle Risikogruppen einheitliche Standards zu setzen.
In den vergangenen Wochen konnten sich asymptomatische Kontaktpersonen nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test aus der Quarantäne heraustesten. Zahlreiche Gesundheitsämter, so auch das Miesbacher, stellten aber fest, dass das zu früh ist und viele Kontaktpersonen erst nach sechs, sieben oder mehr Tagen positiv werden. Landrat Olaf von Löwis hat daher in der Kabinettssitzung, zu der er vergangene Woche von Ministerpräsident Markus Söder eingeladen wurde, eine Verlängerung der Quarantäne vorgeschlagen.
Das Gesundheitsministerium hat unverzüglich reagiert: Seit dem Wochenende können sich asymptomatische Kontaktpersonen erst nach sieben Tagen aus der Quarantäne heraustesten. Zudem stellte das Gesundheitsministerium heraus, dass in Hotspot-Regionen, zu denen der Landkreis Miesbach derzeit zweifelsohne gehört, eine weitere Verlängerung der Quarantäne auf zehn Tage möglich und sinnvoll sei.
Das Landratsamt Miesbach erlässt daher – wie zahlreiche weitere stark betroffene Landkreise in Bayern, unter anderem die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Mühldorf am Inn – am Mittwoch, 3. November, eine Allgemeinverfügung zur Anpassung der Dauer der Quarantäne. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen – Geimpfte und Genesene ausgenommen – wird generell auf mindestens zehn Tage mit Abschlusstest verlängert. Es besteht dann keine Möglichkeit mehr zum Freitesten nach sieben Tagen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag, 4. November, bis vorerst 24. November.
Betroffen sind alle engen Kontaktpersonen, die auf positiv bestätigte Fälle ab dem 4. November, zurückgehen. Kontaktpersonen, die auf positiv betätigte Fälle einschließlich dem 3. November zurückgehen, können sich nach sieben Tagen freitesten.
Die Quarantäne kann nach zehn Tagen nur durch einen negativen PCR- oder Schnelltest beendet werden, dessen Ergebnis an das Gesundheitsamt geschickt werden muss.
Bundeswehr unterstützt im Containment
Seit Mittwoch unterstützen fünf Soldaten der Bundewehr das Gesundheitsamt. Der Amtshilfeantrag, den Landrat Olaf von Löwis am Wochenende gestellt hatte, wurde am Dienstag genehmigt – bis vorerst 20. November.
Zusammen mit Mitarbeitern des Landratsamtes, die kurzfristig ins Gesundheitsamt beordert wurden, wurde das Contact-Tracing-Team auf knapp 30 Personen verdoppelt.
„Dennoch ist es angesichts der weiterhin extrem hohen Zahl an Neuinfektionen nicht möglich, Kontaktpersonen zu informieren“, erklärt die Behörde. „Jeder positiv bestätigte Fall muss seine Kontaktpersonen selbst informieren.“ Das Gesundheitsamt melde sich bei jedem positiv bestätigten Fall. Jedoch könne dies wegen der vielen Fälle inzwischen einige Tage dauern.
Die Staatsregierung um Markus Söder hat am Mittwoch (3. November) auf die steigenden Corona-Zahlen reagiert. Die Krankenhausampel wurde neu definiert. Es gibt strengere Regeln.
„Das Infektionsgeschehen ist ungebrochen hoch: Auch wenn am Wochenende vergleichsweise wenige Neuinfektionen gemeldet wurden, täuscht das Bild, denn am Montag und Dienstag erreichten das Gesundheitsamt schon wieder 80 beziehungsweise 157 positive Befunde“, informiert das Landratsamt Miesbach. Damit ist der Landkreis laut Robert-Koch-Institut aktuell der Spitzenreiter unter den Corona-Hotspots in Deutschland.
Insbesondere für den Bereich Schulen erhoffe man sich aber, dass sich die Situation durch die Herbstferien in dieser Woche entspanne. In der Woche vor den Ferien seien 143 Kinder und Jugendliche im Landkreis Miesbach positiv auf das Coronavirus getestet worden. Dies entspreche etwa einem Viertel aller gemeldeter Fälle.
Gehe man von einer Klassen- beziehungsweise Gruppenstärke von 30 Kindern in Schulen und Kitas aus, hätte das Gesundheitsamt in der vergangenen Woche alleine im Bereich Schulen und Kitas 4.290 Kontaktpersonen informieren müssen. „Es ist absolut utopisch, davon auszugehen, dass dies trotz des unglaublichen Engagements und Einsatzes des Contact-Tracing-Teams (CTT) stemmbar wäre“, resümiert die Behörde.
Das CTT wurde erneut kurzfristig mit Personal aus dem Landratsamt aufgestockt. Es könne daher in anderen Bereichen des Amtes zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Zudem wurde am Wochenende die Bundeswehr erneut um Amtshilfe gebeten. Fünf Soldaten sollen das CTT beim sogenannten Containment unterstützen. Das Gesundheitsamt wartet auf die Rückmeldung der Bundeswehr, ob und ab wann der Antrag gegebenenfalls bewilligt wird.
Jeder positive Fall muss sich sofort in Quarantäne begeben und seine Kontaktpersonen selbst informieren. Hier nochmal das Vorgehen für Kontaktpersonen und bestätigte Fälle:
Wer gilt als mögliche Kontaktperson?
Kontaktperson ist, wer länger als 10 Minuten in einem geschlossenen Raum ohne Maske und/oder ausreichendem Abstand Kontakt zu einer Person hatte, die per PCR-Test positiv getestet wird oder typische Krankheitssymptome bekommt. Es zählen die Kontakte innerhalb von 48 Stunden vor dem positiven PCR-Test oder dem Auftreten der Krankheitssymptome.
Was tun, wenn man Kontaktperson ist?
Wer nur abstrakt befürchten muss, sich angesteckt zu haben, sollte sofort einen Selbsttest durchführen. Diese sind in Apotheken oder im Einzelhandel zu erwerben. Ist dieser positiv, sollte der Hausarzt kontaktiert und ein Termin für einen PCR-Test vereinbart werden. Ist der Selbsttest negativ, sollte über den Zeitraum von 7 Tagen täglich ein Selbsttest durchgeführt und auf möglicherweise auftretende Krankheitssymptome achtgegeben werden. Kontakte sollten in dieser Zeit auf ein Minimum reduziert werden.
Wer auf jeden Fall Kontaktperson ist, muss sich sofort für 10 Tage in Quarantäne begeben und kann sich nach dem 7. Tag per Schnelltest heraustesten, wenn keine Symptome auftreten. Vorsicht: Heraustesten nicht mehr nach dem 5., sondern nur noch frühestens nach dem 7. Tag möglich! Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne, sollten aber unbedingt auf Krankheitssymptome achten und sich bei solchen ebenfalls testen lassen.
Was tun, wenn man einen positiven Selbst- oder Schnelltest hat?
In diesem Fall sollte beim Hausarzt ein Termin für einen PCR-Test vereinbart werden. Wer Krankheitssymptome hat, kann nicht im Testzentrum getestet werden, sondern muss zwingend zum Arzt. Wer also am Wochenende einen positiven Schnelltest hat, muss bis zum nächsten Arbeitstag in Quarantäne warten und dann beim Hausarzt zur Terminvereinbarung anrufen. Die Quarantäne startet ab Symptombeginn, sodass niemand befürchten muss, durch die Verzögerung über das Wochenende länger in Quarantäne bleiben zu müssen.
Fällt der PCR-Test positiv aus, meldet das Labor den Befund an das Gesundheitsamt. Aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens kann es momentan mehrere Tage dauern, bis das CTT anruft. Das Gesundheitsamt meldet sich aber verlässlich bei jedem positiven Fall. Das Gesundheitsamt bittet dringend darum, sich sofort – noch vor dem Anruf des Gesundheitsamtes – in Quarantäne zu begeben und alle Kontaktpersonen zu informieren.
Booster-Impfungen und mehr
767 Personen nahmen in der vergangenen Woche ein Impfangebot des Impfzentrums in Anspruch. Diese teilen sich wie folgt auf:
In Impfzentrum und Impfbus werden Auffrischungsimpfungen für alle Interessierten sechs Monate nach der letzten Impfung angeboten – außer bei Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden und bei denen eine Auffrischungsimpfung schon nach vier Wochen möglich ist. Die Ärzte des Impfzentrums beraten zu möglichen Fragen.
Landrat Olaf von Löwis sagt zu sogenannten Booster-Impfungen: „Impfen schützt, das steht außer Frage. Die Folgen einer Corona-Erkrankung für Ungeimpfte sind nicht abschätzbar. Geimpfte sind nachweislich weniger infektiös und es gibt kaum schwere Fälle unter Geimpften. Unser Landkreis bietet ein herausragendes Angebot an mobilen und stationären Impfmöglichkeiten. Ich bitte Sie, nutzen Sie die Angebote und lassen Sie sich impfen! Die Ärzte in Impfzentrum und Impfbus beraten zur Auffrischungsimpfung und können diese auch direkt verabreichen. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich boostern! Ich werde mich auf jeden Fall in Kürze boostern lassen.“
Aktuelle Zahlen:
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Mittwoch (3. November) bei 682,8 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Zahl der positiv Getesteten liegt aktuell bei 6.909 – 684 davon aktiv. Diese verteilen sich auf den Landkreis Miesbach wie folgt:
Die Corona-Infektionszahlen im Landkreis Miesbach befinden sich auf einem Rekordhoch. Das wirkt sich unmittelbar auf die Zahl der belegten Betten im Krankenhaus Agatharied aus. Zunehmend besorgniserregend scheine die Zahlen der Geimpften unter den Patienten, was aber eine detailliertere Betrachtung der Situation notwendig mache, teilt Sprecherin Melanie Speicher mit.
Wie ist die aktuelle Lage im Krankenhaus Agatharied?
Das Krankenhaus Agatharied verzeichne aktuell eine Bettenauslastung am absoluten Rande der Kapazitäten, wie Vorstand Michael Kelbel sagt. „Die Erkältungs- und Grippezeit hat schon begonnen. Dazu beschert uns das gute Wanderwetter viele unfallchirurgische Patienten. Auf diese Patientenklientel waren wir einmal ausgelegt“, erklärt er. „Doch jetzt geht es mit Corona in den dritten Winter. Unser Personal zerbricht daran, unsere Bettenkapazitäten platzen aus allen Nähten. Was uns gerade am meisten beunruhigt, ist, dass wir durch diese Situation die medizinische Qualität, die wir für uns beanspruchen, als bedroht sehen und vorerst keine Erleichterung in Sicht ist.“
Wie dem Intensivregister DIVI zu entnehmen sei, steigen die Zahlen der Corona-Patienten auf der Intensivstation kontinuierlich an. Inzwischen sei dort die Hälfte mit Covid-19-Patienten belegt. Das schränke bereits jetzt die Handlungsfähigkeit des Krankenhauses massiv ein. Operative Eingriffe, die einen Beatmungsplatz erfordern, konkurrieren mit Notfallpatienten, die einen Platz auf der Intensivstation benötigen. Wie schon in den ersten Wellen können nur noch Patienten aufgenommen werden, deren Behandlung dringend ist und keinen weiteren Aufschub duldet.
Aber die Situation auf der Normalstation sei nicht besser. „Zum Wochenende haben wir die zweite Station als Covid-Bereich definieren müssen – Platz, der dann zwar für Corona-Patienten genutzt werden kann, aber an anderen, nicht minder wichtigen Stellen fehlt. Durch eine Reduzierung von Ein- und Zwei-Bett-Zimmern schaffen wir zwar kurzfristig etwas Platz, aber auch gleichzeitig weitere Last auf den Schultern der Pflegekräfte und Ärzte“, schildert Pflegdirektor Sven Steppat die Situation vor Ort. „Dass auch unser eigenes Personal weder vor der Grippe, noch vor Covid verschont wird, macht die Sache zusätzlich schwierig.“
Laut Vorstand Michael Kelbel sei der Betrieb der Betten in diesen Tagen ein Drahtseilakt wie nie zuvor. Der Betrieb jedes dringend notwendigen Bettes sei derzeit sorgfältig auch unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, was das für die erschöpfte Mannschaft bedeute. „Unsere Mitarbeiter in der Patientenversorgung leisten gerade Übermenschliches. Nur durch ihren unermüdlichen Einsatz und Teamgeist können wir die Krankenhausversorgung im Landkreis noch aufrechterhalten“, sagt er. „Wir alle sind gerade auf ihr Durchhalten angewiesen – und es wird ja erst einmal nicht besser werden. Wenn wir auch die noch vor uns liegenden Herausforderungen meistern wollen, dann müssen wir jetzt gut darauf achten, unser Personal nicht vollends zu überlasten.“
Auch Geimpfte unter Corona-Patienten
Ein weiteres Problem, da sind sich alle Mitglieder des Krisenstabs des Krankenhauses einig, sei, dass es vorerst keine Aussicht auf ein Abflachen der Kurve gebe. Wohingegen während der schweren Welle im Winter 2020/2021 ein Lockdown die Zahlen in kurzer Zeit zurückgehen ließ, sei in diesem Jahr tendenziell mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. „Auch wir beobachten mit Sorge, dass zunehmend nicht mehr nur ungeimpfte Covid-Patienten eine stationäre Versorgung benötigen“, sagt der Klinikvorstand.
Laut Michael Kelbel lasse sich die steigende Hospitalisierungsrate der Geimpften damit begründen, dass in den Krankenhäusern grundsätzlich nur kranke und behandlungsbedürftige Patienten zu finden seien. Auch seien darunter viele Menschen hohen Alters oder mit vielen Vorerkrankungen, was sich ebenfalls auf eine schlechtere Impfreaktion und folglich geschwächte Abwehrlage auswirken könne. Die Situation, dass im Krankenhaus nun vermehrt Covid-Patienten vorstellig würden, die eigentlich über einen Impfschutz verfügen, sei nicht gleichbedeutend mit der Aussage, dass die Impfung keinen Schutz böte. Schließlich bezöge sich die Quote der Impfdurchbrecher nicht auf die Zahl der Erkrankten, sondern auf die Gesamtzahl der Geimpften.
Ein nicht unwesentlicher Aspekt: Von den laut Robert-Koch-Institut (RKI) bisweilen 55,4 Millionen vollständig Geimpften in Deutschland sind derzeit (Stand: 28. Oktober) rund 118.000 Impfdurchbrüche dokumentiert. Diese Zahl beinhalte alle Personen, die trotz Impfung positiv getestet wurden – sowohl um Zufallsbefunde und leichte Erkrankungen als auch um solche Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen.
Bezogen auf die bis heute in Deutschland geimpften Bürger bedeute dies eine Quote von lediglich 0,22 Prozent. Die Annahme, dass ein nicht geringer Anteil der in den Krankenhäusern behandelten Covid-Patienten eigentlich über einen Impfschutz verfügen sollte, dürfe also nicht zu der Aussage verleiten, die Impfung würde nicht wirken. Vielmehr bestätige diese Zahl lediglich, was von Anfang an festgestanden habe: Dass die Impfstoffe gegen das Coronavirus, wie auch bei bekannten Impfstoffen gegen andere Erkrankungen zu beobachten, keinen 100-prozentigen Schutz leisten können.
Wie bekannt, beträgt die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs rund 95 Prozent, die des Impfstoffs von Johnson & Johnson etwa 65 Prozent. Diese Wirksamkeit hänge von vielen, insbesondere individuellen Faktoren ab. Zusätzlich lasse sie im Laufe der Zeit nach. Auch dieser Effekt sei bereits von anderen Schutzimpfungen bekannt.
„Auch uns schockiert, dass wir jetzt in den Krankenhäusern zunehmend Covid-Patienten sehen, die eigentlich über einen Impfschutz verfügen sollten, doch darf uns das nicht verwundern und es darf uns erst recht nicht an der Sinnhaftigkeit der Impfung zweifeln lassen – im Gegenteil: das spricht alles für eine schnelle Auffrischimpfung“, appelliert Michael Kelbel ob der angespannten Lage an den Selbstschutz der Bürger.
Einen traurigen Rekord hat der Landkreis Mühldorf am Inn gebrochen: Die Inzidenz ist dort so hoch, wie noch nie zuvor in Bayern. Ein Licht am Ende des Tunnels ist wohl kaum in Sicht. Mehr zum Thema hier.
Mit einem Zukunftsforum startet die Initiative „Anders wachsen“ nach langer Corona-Pause im Landkreis Miesbach wieder durch. Alles dazu lesen Sie hier.
Die Corona-Infektionszahlen steigen sprunghaft an. Vor allem eine Region sticht heraus. Gerade bei Ungeimpften wie Kindern unter zwölf Jahren spitzt sich die Lage zu. Nach den Herbstferien wird wohl bayernweit wieder eine Maskenpflicht auch im Schulunterricht gelten. Mehr dazu in unserem Artikel.
ksl