Amtsgericht: Angeklagte aus Hausham stiehlt Blumen - Teilweise verminderte Schuldfähigkeit

Wegen Diebstahls, Bedrohung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Polizisten sowie vorsätzlicher Körperverletzung musste sich eine 60-jährige Haushamerin in Miesbach vor Gericht verantworten.
Hausham – Die Angeklagte soll im Juni 2022 auf einem Friedhof Blumen gestohlen haben – befremdlicherweise von einem Sternenkindergrab. Wie aus der Anklage hervorging, soll ein Friedhofsgärtner die Frau auf die Tat angesprochen haben. Sie verließ den Friedhof daraufhin ohne ihre Beute, beschimpfte den Mann aber. Im August 2022 geriet sie dann zweimal mit Polizisten aneinander. Einmal, als diese sie wegen nächtlicher Ruhestörung durch laute Musik zur Ordnung rufen wollten. Hier soll die Angeklagte gedroht haben, sie werde sie „kalt machen“ oder ihren Hund auf sie hetzen. Einige Tage später, anlässlich einer Anzeige wegen Sachbeschädigung, soll sie wiederum Morddrohungen ausgestoßen und mit der Faust nach dem Gesicht eines der Polizisten geschlagen haben. Während der anschließenden Fahrt zur Psychiatrie habe die Frau, förmlich rasend, gespuckt, gebissen und einem der Polizisten die Unterarme zerkratzt.
Seine Mandantin leide unter einer bipolaren Störung, erklärte Verteidiger Max-Josef Hösl. Außerdem habe sie schwere Alkoholprobleme gehabt und könne sich an die Vorfälle kaum erinnern. Gleichwohl habe sie sich bereits bei allen Beteiligten für ihr Verhalten entschuldigt.
Frau entschuldigt sich vor Gericht
Auch während der Verhandlung wiederholte die ruhig und besonnen wirkende Frau nochmals ihre Entschuldigungen. Der Friedhofsgärtner berichtete dann, sie sei am Tag nach dem versuchten Blumendiebstahl in sein Büro gekommen und habe erklärt, sie wolle die Pflanzen wieder einsetzen. Das habe er jedoch bereits unmittelbar nach der Tat besorgt. Eine halbe Stunde später habe sie dann versucht, Pflanzen aus einem Müllcontainer zu holen. Auf sein Verbot hin habe sie ihm einen Kraftausdruck nachgerufen. Sie sei wohl angetrunken gewesen.
Von einem früheren Blumendiebstahl berichtete dann ein Polizist. Die Angeklagte habe angegeben, damit ein Tier füttern zu wollen, das im ersten Stock ihres Hauses wohne. Hier hakte ihr Betreuer ein: Ein Nachbar trage einen gleichlautenden Nachnamen, es handle sich wohl um ein Missverständnis.
Freispruch für Vorfälle im August, Geldstrafe für vorherige Tat
Bei der angezeigten Sachbeschädigung habe die Angeklagte den Transporter eines Nachbarn mit Blumenstöcken „dekoriert“. Sie habe sich ihnen gegenüber derart aggressiv gebärdet, dass er und seine Kollegin ihr nicht nur Handschellen anlegen, sondern auch ihre Beine hätten fesseln müssen, schilderte der Polizeibeamte. Im Dienstwagen habe sie liegend gegen die Scheiben getreten. Ursache sei wohl eine manische Phase gewesen, erklärte der Psychiater der Frau. Der hohe Alkoholkonsum, bedingt durch schwere Schicksalsschläge, habe diese Symptomatik noch verstärkt.
Während der Vorfälle im August sei die Angeklagte wohl nicht zurechnungsfähig, auch bei dem Diebstahl nur vermindert schuldfähig gewesen. Durch Behandlung und Abstinenz befinde sie sich jetzt in einem stabilen Zustand. Schließlich erfolgte ein Freispruch für die Vorfälle im August 2022. Der Vorfall auf dem Friedhof im Juni wurde mit einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15 Euro geahndet. stg
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