Kinderbetreuung in Hausham: Umbau für Großtagespflege läuft

Die Kleinkindbetreuung in Hausham ist ein knappes Gut. Doch die Gemeinde lässt bereits ein Haus an der Grenzstraße in eine Großtagespflege umbauen. Auch die Personalsuche ist angelaufen.
Hausham – Grenzfälle sind zwischen Nachbarn gern mal ein Konfliktherd. Die Gemeinden Hausham und Schliersee jedoch pflegen eine gute Beziehung, wie sich jüngst beim geplanten Umbau eines leer stehenden Wohnhauses an der Grenzstraße in eine Großtagespflege zeigte. Wie berichtet, gehört das Haus samt Grundstück der Gemeinde Hausham, beides liegt aber auf Schlierseer Flur. Trotz dieser möglichen Reibungsfläche sei baurechtlich alles glatt gelaufen, sagt Haushams Bürgermeister Jens Zangenfeind auf Nachfrage. „Das Einvernehmen wurde sehr schnell erteilt, wofür wir dankbar sind.“
Aktuell liege der Bauantrag am Landratsamt. Sobald die Genehmigung vorliege, werde man mit „kleineren Umbauarbeiten“ am Anwesen starten. Die Sanierung der Innenräume samt Erneuerung der Elektrik habe bereits begonnen. Parallel arbeite ein Architekt an einem Brandschutzkonzept. Obwohl die Anforderungen an eine Großtagespflege nicht so hoch wie etwa bei einem Kindergarten seien, „möchten wir gewährleisten, dass die dort betreuten Kinder auch sicher untergebracht sind“, betont Zangenfeind. Bis zu zehn davon (ab einem Jahr) sollen in der Einrichtung Platz finden.
Maximal zehn Kinder gleichzeitig in Einrichtung
Wie die rechtlichen Voraussetzungen aussehen, erklärt das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung. In einer Großtagespflege würden sechs bis maximal zehn Kinder gleichzeitig von zwei bis maximal drei Tagespflegepersonen betreut. Die Kinder seien den Betreuern dabei „persönlich und vertraglich zugeordnet“. Nicht mehr als 16 solcher Betreuungsverhältnisse könnten pro Einrichtung abgeschlossen werden. Dadurch sollten die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie die Einhaltung der fachlichen Standards der Kindertagespflege sichergestellt werden.
Die Räume sollten laut Landratsamt ausreichend Platz zum Spielen sowie entsprechendes Beschäftigungsmaterial, eine Küche, Essplätze für jedes Kind, einen Schlafraum, sanitäre Einrichtungen mit Wickelplatz und die Möglichkeit des Spielens in der Natur bei Frischluft und Tageslicht bieten. Im Unterschied zu Kitas und Kindergärten sei aber keine Bedarfsfeststellung durch die Gemeinde notwendig. In Sachen Personal müsse die Kommune selbst auf die Suche gehen. Allerdings würden sich im Jugendamt immer wieder Interessenten melden, die gern in der Tagespflege arbeiten würden, aber bei sich zu Hause keine geeigneten Räume dafür hätten. Diese vermittle man natürlich gern weiter.
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Tagespflegepersonen müssen laut Landratsamt über eine Pflegeerlaubnis verfügen, die nach einer Eignungsprüfung erteilt wird. Die dafür notwendigen Kenntnisse würden in den im Landkreis zwei Mal jährlich angebotenen Qualifizierungskursen vermittelt. Interessenten mit bereits abgeschlossener pädagogischer Ausbildung müssten den Kurs nicht absolvieren. Die Pflegeerlaubnis sei jeweils auf fünf Jahre befristet und müsse dann neu beantragt werden.
Die Gemeinde sucht bereits jetzt freiberufliche Erzieher beziehungsweise Kinderpfleger als Betreiber der Großtagespflege, teilt Zangenfeind mit. Man stehe hierzu mit dem Landratsamt in Kontakt. Die Gemeinde würde die Räume dann an die Betreuer verpachten. Eine Entscheidung, die nicht zuletzt dem Personalmarkt geschuldet ist. „Es ist wohl erheblich leichter, selbstständige Erzieher und Kinderpfleger zu finden als Festangestellte.“
sg