Kreis Miesbach betroffen: FFP2-Pflicht und 2G statt 3G plus - Landräte verschärfen Corona-Regeln

Die Landräte im Südosten von Bayern ziehen die Zügel an. Per Allgemeinverfügung verschärfen sie die Corona-Regeln - auch im Kreis Miesbach.
Die Infektionszahlen sind enorm hoch in den Landkreisen Miesbach, Mühldorf, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim. Obendrein ist die Zahl der Behandlungsfälle von Covid-19-Patienten in den Kliniken der Region in den letzten Tagen schnell und deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim verständigt, die Corona-Regeln zu verschärfen. Die teilt das Landratsamt Miesbach mit. Die neue Regeln gelten ab Montag. Die Maßnahmen im Einzelnen.
Corona-Verschärfung in Miesbach: FFP2-Maske statt medizinischer Maske
In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.
Corona im Kreis Miesbach: 2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs
Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.
Landrat: „Jetzt gilt es, die Kurve der vierten Welle gemeinsam zu brechen.“
Landrat Olaf von Löwis sagt: „Die Lage in unserem Landkreis und im umliegenden südlichen Bayern ist ernst. Innerhalb kürzester Zeit ist das gesamte Gesundheitssystem ans Limit gekommen. Unser regionales Gesundheitssystem ist überlastet! So sind in unserem Krankenhaus in Agatharied, Stand heute Vormittag, alle Covid-19 Betten belegt. Die Intensivstation ist voll, aktuell kämpfen vier Patienten auf Intensiv gegen das Virus, 26 Patienten sind auf Normalstation und weitere 2 Patienten werden auf der Intermediate Care betreut.“ Im gesamten Rettungszweckverband gebe es kein Intensivbett für Covid-Patienten mehr. Es sei wichtig, dass große Ganze zu betrachten. Wenn regional keine Kapazitäten mehr vorhanden sind, müssen andere lebensbedrohliche Gesundheitszustände wie Verkehrsunfälle oder Herzinfarkte in weitergelegene Krankenhäuser verbracht werden, dringend notwendige Operationen z.B. für Krebspatienten sind in Gefahr. „Jetzt gilt es, die Kurve der vierten Welle gemeinsam zu brechen.“
Appell an Veranstalter: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch sinnvoll.“
Löwis appelliert an alle Veranstalter und Besucher, geplante Großveranstaltungen zu überdenken. „Bedenken Sie bitte: Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch sinnvoll.“ Die zusätzlichen Maßnahmen seien sind nur ein Puzzleteil im Kampf gegen die aktuelle Welle. „Es bedarf der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, um die Welle zu brechen!“
In diesem Zusammenhang erklärt der Landrat auch: „Es freut mich sehr, dass die Regierung unsere Anregung zur regionalen Krankenhausampel aufgegriffen hat und die Justierung dieses wichtigen Instruments hoffentlich bald umsetzen wird.“
Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen finden Sie hier. Sie ist zunächst gültig bis 24. November: