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Miesbach lockert weiter: Weg frei für die neuen Mini-Photovoltaikanlagen am Balkon

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Von: Dieter Dorby

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Selbst Strom erzeugen: Mit den neuen Modulen ist dies selbst auf kleinen Balkonen möglich.
Selbst Strom erzeugen: Mit den neuen Modulen ist dies selbst auf kleinen Balkonen möglich. © cmh

Gute Nachricht für alle, die selbst Strom erzeugen wollen: Die Stadt Miesbach lockert erneut ihre Vorschriften in Sachen Photovoltaikanlagen.

Der Bauausschuss hat nun die sogenannten Balkon-Kraftwerke bis zu einer Fläche von vier Quadratmetern freigegeben. Damit will man auch die Energiewende unterstützen.

Es ist ein Trend, der die Stadt Miesbach dazu bringt, ihre Ortsgestaltungssatzung bei Photovoltaikanlagen weiter zu lockern. Auslöser sind die jüngsten Angebote in den Baumärkten. Dort werden Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkon-Kraftwerke, verkauft, die das Stromproduzieren sehr einfach gestalten: aufstellen, Stecker in die Steckdose – und das ohne Fachbetrieb. Dass dieses Angebot viele Käufer findet, bestätigte am Dienstagabend im Bauausschuss das städtische Bauamt. „Die Anträge häufen sich“, stellte Mitarbeiter Hans Löw fest.

Bis vier Quadratmeter zulässig ohne Verfahren

Deshalb wurde eine weitere Lockerung vorbereitet. Künftig dürfen Photovoltaikanlagen mit einer Fläche bis zu vier Quadratmetern ohne Verfahren an Balkonen, Fassaden, Einfriedungen und Freiflächen montiert werden. Ist die Fläche größer, ist sie laut Ortsgestaltungssatzung zwar unzulässig, jedoch besteht immer die Möglichkeit, sich eine Ausnahmegenehmigung erteilen zu lassen.

Obergrenze 600 Watt

Dabei sind die vier Quadratmeter von der Verwaltung nicht willkürlich gewählt worden. Sie orientieren sich an der Fläche, die es braucht, um die gesetzlich zulässige Obergrenze von 600 Watt zu erzeugen. Diese können ohne Genehmigungsverfahren über die Steckdose eingespeist werden.

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Da auch Freiflächen einbezogen sind, ist es theoretisch sogar möglich, die Anlage im Garten variabel und mobil aufzustellen. Eine Vorstellung, mit der sich Hedwig Schmid (SPD) nicht so recht anfreunden konnte, die die Verwaltung aber nicht verbauen wollte. „Wir wollen ja entbürokratisieren“, erklärte Bauamtsleiter Lutz Breitwieser. Zudem, ergänzte Florian Ruml (FWG), sei die Fläche ja klar limitiert.

„Wir haben ja nichts gegen PV-Anlagen“

Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU) hielt die neuerliche Öffnung für sinnvoll, und Manfred Burger (Grüne) begrüßte es ebenfalls, dass diese Anlagen bis 600 Watt kein eigenes Verfahren mehr brauchen. „Das macht die Sache attraktiv, wenn man die Anlage bloß aufstellen braucht und viel Energie rausziehen kann“, stellte er fest. „Es ist gut, das nicht abzublocken.“ Generell sei es zu überlegen, ob die Haltung des Ausschusses zu Photovoltikanlagen „nicht zu restriktiv“ sei, gab Burger zu bedenken. „Wir haben ja nichts gegen PV-Anlagen.“

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Sorge hatten die Ratsmitglieder lediglich wegen der Formulierung, die mit dem Wort „unzulässig“ vielleicht Interessierte abschrecken könnte. Dem widersprach Dritter Bürgermeister Franz Mayer (CSU) und verwies darauf, dass mit der aktuellen Formulierung sich auch viele Antragsteller an das Rathaus gewandt hätten.

Eine Regel ist zu beachten

Der Bauausschuss stimmte der sofortigen Lockerung der Vorschrift in der Ortsgestaltungssatzung geschlossen zu. Als einzige Beschränkung wurde der Hinweis von Alois Fuchs (CSU) aufgenommen. Er hatte angemahnt, dass die Module nicht über den Brüstungsbereich hinausragen sollen. Dem schlossen sich die übrigen Ratsmitglieder an.

Im November 2022 hatte der Bauausschuss seine Vorschriften bei Photovoltaik- und Solaranlagen bereits entschärft oder Ausnahmegenehmigungen in Aussicht gestellt. So will das Gremium verhindern, dass sich ohne jegliche Beschränkung ein nicht gewollter optischer Wildwuchs entwickelt.

ddy

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