- vonSebastian Grauvoglschließen
Auch eine vorübergehende Gehbehinderung kann starke Einschränkungen bedeuten. Parkerleichterungen sind hier eine große Hilfe. Bald sollen sie auch landkreisweit gelten.
– Erst ins Krankenhaus Agatharied, danach zum Facharzt in Rottach-Egern, und schließlich noch zu einem Spezialisten im Atrium in Holzkirchen. Eine Tour, die so mancher Patient im Landkreis regelmäßig auf sich nimmt. Was schon als Gesunder anstrengend ist, wird für einen Menschen mit vorübergehender Gehbehinderung zu einer echten Herausforderung.
Denn ohne einen Schwerbehinderten- und damit verbundenen blauen Parkausweis ist das in solchen Momenten so hilfreiche Abstellen des Autos vor der Haustür tabu. Um dennoch in den Genuss von Parkerleichterungen zu kommen, mussten die Betroffenen bislang eine Ausnahmegenehmigung beantragen – und zwar in jeder Gemeinde, in der sie diese nutzen wollen. Gerade für Schwerkranke eine weitere Hürde in ihrem ohnehin schon stark belasteten Alltag. Doch es gibt Hoffnung: Die Sozialämter der Kommunen wollen sich bald auf eine landkreisweite Ausnahmegenehmigung einigen.
Bislang kümmerte sich jedes Rathaus isoliert um die Ausgabe der Parkerleichterungen für Personen mit „vorübergehenden, außergewöhnlichen Gehbehinderungen“. Diese kommt für alle jene Betroffenen in Frage, deren Mobilitätseinschränkungen weniger als sechs Monate anhalten, teilt Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes Miesbach, auf Anfrage unserer Zeitung mit.
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Um die Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müsse der Antragsteller eine entsprechende fachärztliche Bestätigung vorlegen. Explizit darin enthalten muss auch die Dauer der Gehbehinderung sein. Sollte dies nämlich mehr als sechs Monate betragen, müsse sich der Betroffene an die Regionalstelle des Zentrums Bayern, Familie und Soziales wenden, um sich von dieser ein dauerhaftes Handicap bescheinigen zu lassen. Eine Voraussetzung für die Ausstellung des blauen Schwerbehindertenausweises.
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Bei einem Erfahrungsaustausch haben die Mitarbeiter der Sozialämter im Landkreis nun festgestellt, dass die Ausnahmegenehmigungen zwar eine gute Lösung für Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen darstellen, Stand heute aber auch viel Aufwand für die Betroffenen bedeuten. „Aus Vereinfachungsgründen plädieren die Sachbearbeiter für eine einheitliche Regelung und ein damit verbundenes Abkommen zwischen den Gemeinden“, berichtet Nemitz. Heißt: Die melderechtliche Wohnortgemeinde des Antragstellers prüft den Vorgang und stellt bei positivem Bescheid eine vorübergehende Parkberechtigung für den gesamten Landkreis aus. Der Fachbereich Gesundheit, Betreuung und Senioren des Landratsamtes koordiniere diese Bemühungen.
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Unmittelbar helfen würde eine solche Einigung beispielsweise Krebskranke, die für den Zeitraum einer Chemotherapie einen Parkplatz vor dem Krankenhaus benötigen und obendrein Fachärzte in anderen Landkreisgemeinden aufsuchen müssen, so Nemitz. Obendrein würde sich der Verwaltungsaufwand für mehrere Gemeinde verringern. Zuvor braucht es allerdings erst einen Verwaltungsakt, erklärt Nemitz: „Die Gemeinden müssen sich gegenseitig bevollmächtigen, auf den jeweils anderen Hoheitsgebieten Entscheidungen zu treffen.“
Ein kurzzeitiger Aufwand, der allerdings vielen Bürgern im Landkreis in den für sie ohnehin schweren Monaten ihrer Gehbehinderung nutzen würde.