Wie berichtet, hatte das Landgericht Bromme und Kreidl vor drei Jahren in der Affäre um Luxusreisen und teure Geschenke auf Sparkassen-Kosten wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof das Urteil zwar in weiten Teilen bestätigt, aber ans Landgericht zurückverwiesen.
Der neue Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre vor dem Landgericht München II verzögert sich weiter. Auch die nächsten beiden Termine wurden abgesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Nun könnte der Prozess am 7. April starten; das wäre der nächste Termin.
Erneut müssen in dem Verfahren der Ex-Vorstandschef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme, sowie der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl auf die Anklagebank. In der Affäre ging es unter anderem um Luxusreisen und teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse.
Vor drei Jahren hatte das Landgericht Bromme und Kreidl wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bromme und die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Revision ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im vergangenen Jahr die Urteile des Landgerichts München II weitgehend. In einzelnen Punkten änderten die Karlsruher Richter aber die Entscheidung ab. Nun soll es unter anderem nochmals um Geschenke gehen.
Insgesamt sind bis Mitte Mai zehn Verhandlungstermine festgesetzt. Der Prozess hätte bereits in der vergangenen Woche starten sollen. Am Montag wurde das Verfahren dann erneut kurzfristig abgesetzt. Die Absage der bisherigen Termine sei durch Corona bedingt, erläuterte einer der beteiligten Anwälte. (lby/dpa)
Der Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre vor dem Landgericht München II ist am Montag kurzfristig abgesetzt worden. Ein Prozessbeteiligter sei verhindert, hieß es zur Begründung. Angesetzt sind für den neuen Prozess Termine bis Mitte Mai, der erste könnte nun möglicherweise am Mittwoch stattfinden.
Miesbach/München – Die Miesbacher Sparkassenaffäre um Geldgeschenke und teure Reisen muss in Teilen neu aufgerollt werden. Ab Montag, 28. März, verhandelt das Landgericht München II die zurückverwiesene Revision des Bundesgerichtshofs (BGH). Dabei geht es auch um die Bewährungsstrafen der beiden Angeklagten. Der damalige CSU-Landrat Jakob Kreidl (69) war 2019 wegen Untreue zu elf Monaten, der frühere Chef der Kreissparkasse, Georg Bromme (73), zu anderthalb Jahren verurteilt worden. Dagegen legten der Angeklagte Bromme wie die Staatsanwaltschaft Revision ein – zum Teil mit Erfolg. Während die Anklagebehörde höhere Strafen und die Rücknahme von Teil-Freisprüchen forderte, wollte Bromme eine geringere Strafe. Seine Revision blieb jedoch überwiegend erfolglos. Nur in Fällen, in denen die Kreissparkasse die Kosten für Abschlussessen nach überregionalen Zusammenkünften von Landräten übernommen hatte, sprach der BGH die Angeklagten frei.
Etliche Weihnachtsgeschenke der Sparkasse an ihre eigenen Vorstände sowie an diverse Lokalpolitiker aus dem Verwaltungsrat wollen die Karlsruher Richter im Gegensatz zum Landgericht München II aber bestraft sehen. Gleiches gilt für den Umstand, dass das Geldinstitut Kreidls Büro im Landratsamt schick herrichten ließ. Die Forderung der Staatsanwaltschaft, Kreidl und Bromme wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (beides sind Korruptionsdelikte) zu verurteilen, wurde von Karlsruhe abgeschmettert.
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Ihren Ausgang hatte die Affäre im August 2012 genommen, als Kreidl seinen 60. Geburtstag feierte und 460 Gäste im Wasmeier-Museum am Schliersee bewirtete. 120 000 Euro kostete die Feier, die Kreidl zwei Jahre später die Wiederwahl zum Landrat kostete. Grund: Nur einen Teil davon hatte er aus eigener Tasche bezahlt. Der Rest kam von der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee und dem Miesbacher Landratsamt. Doch dieses Fest wie auch recht luxuriöse Fahrten des Verwaltungsrats nach Österreich und in die Schweiz plus Begleitprogramm und teils fünfstelligen Weinrechnungen wurden vom BGH strafrechtlich nicht beanstandet. Laut Ersturteil summierte sich der Gesamtschaden auf eine Viertelmillion Euro.
In der mündlichen Revisions-Verhandlung in Karlsruhe sollen die Kreidl-Anwälte das Gebaren der beiden Angeklagten als ein „bayerisch-barockes, übliches, gewohnheitsmäßiges Handeln“ bezeichnet haben. Der Fall spiele in einer Zeit, als Compliance – also die Pflicht des Vorstandes für die Einhaltung von bestimmten Regeln – in den Unternehmen erst Einzug gehalten hätte.
Das Revisions-Verfahren an einer anderen Kammer des Landgerichts München II ist auf zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Eigentlich hätte bereits am vergangenen Dienstag der Prozess beginnen sollen, doch Corona zwang die Richter zu einer Terminverschiebung. Mitte Mai soll das Urteil fallen.
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