Das Gericht habe die Überzeugung gewonnen, „dass beide sich bewusst waren, dass sie als Organe der Sparkasse verpflichtet waren, sparsam zu wirtschaften“, sagte die Vorsitzende Renate Partin in ihrer Urteilsbegründung. Es habe sich bei den Geschenken und Reisen um Ausgaben gehandelt, die keinen Zweck für die Sparkasse hatten. Es habe auch keinen sozialen Anlass gegeben, solche Präsente zu verteilen. Auch die luxuriöse Ausstattung für Kreidls Büro im Landratsamt sei „nicht für repräsentative Zwecke der Sparkasse“ geeignet gewesen. Ebenso war ein neuer Aktenkoffer für die Dienstausübung nicht nötig.
Die Vorsitzende dröselte schließlich auch alle „Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstagen und Weihnachten“ auf. Meistens seien diese 200 bis 300 Euro wert gewesen. Doch es habe etwa auch ein 24-teiliges Hirschbesteck für 1400 Euro gegeben. Der Wert sei für einen Beschenkten oft schwer einzuschätzen. Aber Kreidl hätte auch hier „ansatzweise nachvollziehen können, dass es mindestens mehrere Hundert Euro wert war“. „Beide Angeklagte hatten wohl schon gewisse Zweifel, ob das noch sozial adäquat ist.“ Sprich: Der Unrechtscharakter war ihnen bewusst.
Partin erwähnte auch noch eine Spende an den Tiroler Jagdverband, in dem Bromme seit 1994 Mitglied ist. Zum einen verstoße die Spende gegen das Regionalprinzip. Zudem sei dem Verein gar nicht klar gemacht worden, dass die Spende von der Sparkasse komme und nicht von Bromme persönlich.
Bei der Strafzumessung fielen beim Ex-Banker dann noch zwei Punkte besonders ins Gewicht. Bei einer Geburtstagsfeier (53.000 Euro) und einer Bürgermeisterfahrt in die Schweiz (85.000 Euro) überschritt er die Schwelle von 50 000 Euro und richtete damit „erheblichen Schaden“ an. Bei Kreidl dagegen herrsche eine „andere Ausgangslage“, sagte die Richterin. Er bekam einen durchweg gemilderten Strafrahmen, da er die Geschenke „rein annahm“.
Die Verteidiger waren am Ende zufrieden mit dem Urteil. Brommes Anwalt Robert Jofer bezeichnete es als „nicht überraschend“. Im Vergleich zu den überzogenen Forderungen der Staatsanwaltschaft sei es „maßvoll und vernünftig“ ausgefallen. Kreidls Anwalt Klaus Leipold hielt die Entscheidung für ausgewogen: „Ich bin zufrieden und einverstanden.“ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag für Bromme zweieinhalb Jahre Haft und für Kreidl eine 15-monatige Bewährungsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte für beide Angeklagte auf Bewährungsstrafen, für den ersten auf 15 Monate, für den zweiten auf neun Monate. Strafmildern dürfte sich ausgewirkt haben, dass sich die beiden Angeklagten vor dem Verwaltungsrat, Bromme überdies vor dem Personalrat der Bank, entschuldigt haben.
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