1. Startseite
  2. Lokales
  3. Miesbach
  4. Miesbach

Stadtwerke sollen Gestattung zur Wassergewinnung beantragen: Klage gegen Landratsamt Miesbach

Erstellt:

Von: Dieter Dorby

Kommentare

Quellfassung inmitten von Natur: Die Reisacher Anlage, die zwischen Mangfall (Foto oben) und Schlierach (2) liegt, hat vier Ein- und zwei Ausläufe.
Quellfassung inmitten von Natur: Die Reisacher Anlage, die zwischen Mangfall und Schlierach liegt, hat vier Ein- und zwei Ausläufe. © tp

Knapp ein halbes Jahr nach der für die Kritiker erfolgreichen Petition im Bayerischen Landtag bahnt sich die nächste Konfrontation im Streit um die Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing an. Das Landratsamt hat die Stadtwerke München aufgefordert, eine fehlende wasserrechtliche Gestattung zu beantragen. Nun wird geklagt.

Miesbach – Vordergründig ist es ruhig geworden um die beantragte Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing. Seit der Entscheidung des Bayerischen Landtags läuft das Verfahren am Landratsamt, der zuständigen Entscheidungsbehörde, weiter. Wie berichtet, hatte der Umweltausschuss im April der Petition aus dem Landkreis stattgegeben und damit ein vorweggenommenes Dünge- und Beweidungsverbot außerhalb des Neuausweisungsverfahrens der Wasserschutzzone verhindert. Die Ruhe vor dem Sturm.

Weiterer Fahrplan hängt an Regierung von Oberbayern

Denn nun folgt die nächste Konfrontation. Wie das Landratsamt auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, haben die Stadtwerke München die fehlenden und nachgeforderten Unterlagen inzwischen eingereicht. „Aus den Unterlagen ergaben sich Fragestellungen, die wir zur Prüfung der Regierung von Oberbayern vorgelegt haben und auf deren Beantwortung wir momentan warten“, berichtet Behördensprecherin Sophie Stadler. Im Nachgang, wenn auch die Einschätzungen der Regierung von Oberbayern vorliegen, könne der weitere Fahrplan erarbeitet werden. „Dass ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden wird, steht aber weiterhin selbstverständlich außer Frage“, betont Stadler.

Lesen Sie auch: Neuer Wasserstreit - das sind die Antworten auf die drängendsten Fragen der neuen Entwicklung

Zudem habe das Landratsamt Miesbach die Stadtwerke München im Juli per Bescheid aufgefordert, „die wasserrechtliche Gestattung für die Reisach-Fassung auf Basis der jetzt geltenden Rechtslage neu zu beantragen“. Grund für die Aufforderung ist ein erst 2021 bekanntgewordener Verbindungsstollen, der die Ableitungskapazitäten für Trinkwasser erheblich erhöht (wir berichteten). Gegen diesen Aufforderungsbescheid haben die Stadtwerke bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Deshalb haben die Altrechte zentrale Bedeutung

Zur Erklärung: Die Landeshauptstadt leitet ihr Recht, unentgeltlich Wasser aus dem Mangfalltal zu beziehen, aus den sogenannten Altrechten ab. Sie basieren auf einem Beschluss des königlichen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Dezember 1910, wonach die Reisacher Grundwasserfassung in dem Umfang, wie sie der gerichtlichen Überprüfung 1910 unterlag, einer behördlichen Erlaubnis nicht bedarf. Damit wurde die Erlaubnis der Wassergewinnungs- und -ableitungsanlagen der Reisacher Fassung baulich auf den planerischen Stand von 1908 beschränkt, der spätestens im Jahr 1912 auch baulich fertiggestellt worden war. Eigentlich.

Quellfassung inmitten von Natur: Die Reisacher Anlage, die zwischen Mangfall und Schlierach (2) liegt, hat vier Ein- und zwei Ausläufe. Dies belegt dieser alte Plan (Foto l.). Der westliche Auslauf fließt vom Wasserschloss (1) gen München, der östliche gen Mangfall, um nicht brauchbares Wasser abzuleiten. Was der Plan nicht zeigt, ist der zwischen 1926 und 1931 gebaute Bypass (3).
Quellfassung inmitten von Natur: Die Reisacher Anlage, die zwischen Mangfall und Schlierach (2) liegt, hat vier Ein- und zwei Ausläufe. Dies belegt dieser alte Plan (Foto l.). Der westliche Auslauf fließt vom Wasserschloss (1) gen München, der östliche gen Mangfall, um nicht brauchbares Wasser abzuleiten. Was der Plan nicht zeigt, ist der zwischen 1926 und 1931 gebaute Bypass (3). © MM

Wasserfördermenge deutlich erhöht

Wie sich erst jetzt im Rahmen der Recherche zur Erweiterung der Wasserschutzzone herauskristallisiert hat, wurde aber lange nach 1912 ein baulicher Eingriff vorgenommen, der die Menge des nach München fließenden Wassers deutlich erhöht hat. Es wurde ein zusätzlicher Verbindungsstollen von der östlichen Ableitung, die zur Mangfall führt und nicht brauchbares beziehungsweise für die Versorgung Münchens genutztes Wasser abführen soll, rüber zur westlichen gebaut, die das Trinkwasser nach Deisenhofen und von dort nach München leitet. Dadurch wurde die Ableitungskapazität laut Gutachten um etwa 63 Prozent erhöht.

Immer wieder Streit um Altrechte

Dieser Verbindungsstollen war in der ursprünglichen Planung zur Reisach-Fassung aber nicht vorgesehen gewesen. Nach Angaben der Stadtwerke soll – ebenfalls laut Gutachten – der Bau des Stollens zwischen 1924 und 1931 erfolgt sein. Damit kamen zu den festgesetzten 2200 Litern pro Sekunde weitere 1400 Liter hinzu. Durch diese nachträgliche Erweiterung greifen die Altrechte heute folglich nicht mehr – so der Ansatz der Gegner. Über die zu beantragende Gestattung kommen die Altrechte nun mittelbar ins Spiel, nachdem deren neuerliche Thematisierung beim Erörterungstermin im September 2018 kategorisch von Stadtwerken und auch dem Landratsamt abgelehnt worden war.

Stadtwerke reichen Klage ein

Nun rücken die Altrechte für die Reisach-Fassung in den Mittelpunkt. „Gegen den Aufforderungsbescheid haben die Stadtwerke innerhalb der vorgesehenen vierwöchigen Frist Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben“, ergänzt Stadler. „Dessen weitere Schritte sind nun abzuwarten.“

ddy

Auch interessant

Kommentare