Bauvoranfrage für Grundstück in Neuhaus: Schliersee hofft auf Wertabschöpfung

Außen- oder Innenbereich? An einer Bauvoranfrage für ein Grundstück an der Grünseestraße in Neuhaus schieden sich im Bauausschuss die Geister.
Schliersee – Nach der Niederlage der Gemeinde Schliersee vor dem Verwaltungsgerichtshof um die Bebauung des sogenannten Morsak-Grundstücks in Neuhaus (wir berichteten), steht nun die Bebauung eines weiteren Grundstücks in dem Schlierseer Ortsteil an, bei der die Frage von Außen- oder Innenbereich nicht so ganz eindeutig scheint: Der Bauausschuss hatte es kürzlich mit einer Bauvoranfrage für ein bewaldetes Grundstück an der Grünseestraße in Neuhaus zu tun. Ob die Anordnung der geplanten insgesamt sechs Einfamilienhäuser und einiger Garagen auf dem über 6000 Quadratmeter großen Grundstück genehmigungsfähig sei, wollte der Antragssteller wissen. Weiter interessierte er sich unter anderem für die Zulässigkeit der gewünschten Höhenmaße.
Die Mitglieder des Ausschusses lehnten den Antrag einstimmig ab – begründet damit, dass das Grundstück im Außenbereich liege. Diese Entscheidung fiel allerdings nicht, weil sich das Gremium grundsätzlich keine Bebauung des Areals vorstellen kann: Es ging den Mitgliedern vielmehr darum, zwei Vorteile wahrzunehmen. Denn: Nach der Ablehnung muss nun das Landratsamt als Genehmigungsbehörde über die Frage nach Außen- oder Innenbereich entscheiden. Daran wiederum hängt die Wertabschöpfung, die der Gemeinde Geld in die Kasse für den Ausbau der Infrastruktur wie Schulen oder Kindergärten spielen würde – allerdings nur, wenn das Grundstück als Außenbereich eingestuft und bebaut würde.
Rechtsanwältin geht von Außenbereich aus
Für eine Einstufung als Außenbereich spricht laut der Einschätzung einer Rechtsanwältin einiges, erklärte eine Mitarbeiterin der Rathaus-Verwaltung. So würden zusammenhängende Flächen über 5000 Quadratmeter als Außenbereich im Innenbereich gelten. Da der Dürnbach – der durch das Grundstück fließt – keine teilende Wirkung habe, sei das Areal von 6071 Quadratmeter als zusammenhängende Fläche anzusehen. Ob das einzige Bestandsgebäude auf dem Grundstück daran etwas rüttelt, schien im Bauausschuss unklar. Allerdings betonte Gerhard Waas (Grüne) im Bezug auf die mögliche Wertabschöpfung: „Da geht’s um Millionen.“ Einig war sich das Gremium darin, dass sich die Gemeinde ihr potenziell zustehendes Geld nicht einfach so entgehen lassen sollte – die Heimat solle schließlich nicht „verheizt“ werden, meinte Philip Krogoll (Die Schlierseer). Der zweite Vorteil für die Gemeinde liegt in der Ablehnung darin, dass im Falle eines Außenbereichs eine Bebauung nur über einen Bebauungsplan möglich wäre – der für die Gemeinde maximale Einflussmöglichkeiten sichern würde.
Landratsamt ist am Zug
Nach längeren Überlegungen schien es Konsens zu sein, einen Bebauungsplan für das Grundstück zu befürworten. Darüber hatte der Bauausschuss jedoch noch nicht zu entscheiden; zunächst ist das Landratsamt am Zug. Beteiligt wird die Gemeinde anschließend erneut. „Mit einem Bebauungsplan können wir allen Schwierigkeiten entgehen“, schickte Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) voraus.
Dass das Grundstück überhaupt bebaut werden soll, stieß im Gremium auf Verständnis. „Es ist klar, dass hier Begehrlichkeiten da sind“, sagte Waas. 1000 Quadratmeter Grundstück pro Haus seien „nicht wenig“ – und der Wald müsse im Siedlungsbereich nicht erhalten werden.
nap