Vitalresort: Herausnahme-Antrag liegt noch in der Schublade

Bei der Frage nach Bestehen oder Nicht-Bestehen der großen Landschaftsschutzgebiete ist das Landratsamt weiterhin am prüfen. Der Herausnahmeantrag der Gemeinde Schliersee für das Hotelprojekt in Neuhaus liegt noch unbehandelt in der Schublade. Für einen Beschluss im Juli wird es allmählich eng.
Schliersee – Die Vorgeschichte: 2019 waren Zweifel aufgetaucht, ob die sechs großen Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Bestand haben, da die Originalkarte fehlt. Der Kreistag sollte daraufhin den Bestand der Gebiete kraft vorliegender Karten beschließen. Doch genau das geschah laut Protokoll nicht. Nun unternimmt das Landratsamt eine sogenannte Beweisführung und hat dazu alle 65 Sitzungsteilnehmer um Stellungnahme geben. Stellt sich heraus, dass lediglich das Protokoll fehlerhaft war, über den Inhalt des Votums bei den Kreisräten aber Klarheit herrschte, hätte der Beschluss bestand. Somit würde für einen Teil des Hotelprojekt-Areals in Neuhaus Landschaftsschutz gelten. Ein Bau wäre nur möglich, wenn der Kreistag die Herausnahme des Geländes aus dem Schutzgebiet bestimmt. Einen entsprechenden Antrag hatte die Gemeinde heuer im Januar gestellt.
Projektgebiet auf allen vier Seiten umbaut. Ist das „Landschaft“?
Die Alternative: Die Beweisführung gelingt nicht, dann würde der Kreistag den Beschluss von 2019 wiederholen. Das Landratsamt erklärt auf Anfrage, dass dann aber über eine Karte abgestimmt würde, die das fragliche Gelände in Neuhaus erst gar nicht mit einschließt. Es herrscht weitgehende Einigkeit, dass ein Schutzstatus für das 12 000 Quadratmeter große Gelände nicht im Sinne des Erfinders ist. Das Areal ist von vier Seiten von Bebauung umgeben, für etwa 4500 Quadratmeter besteht über einen entsprechenden Bebauungsplan Baurecht. Keine „Landschaft“ also. Aber in dem seitens des Landratsamts als gültig angesehenen Kartenwerk liegt das Grundstück eben im Schutzgebiet.
Weg ohne Herausnahme wäre für Investor wohl der einfachere
Dem Investor Wolf-Dieter Roetzer kann es eigentlich nur Recht sein, wenn der Kreistag einen neuen Beschluss fasst. Denn das Landratsamt hat das Verfahren zur Herausnahme noch gar nicht angestoßen. Und bis der Kreistag entscheidet, sind erst mal verschiedene Stellen anzuhören. Naturschutzverbände zum Beispiel und das Umweltamt. Letzteres benötige mindestens einen Monat und eine Woche, heißt es seitens des Landratsamts, eine gesetzlich vorgeschriebene und nicht verkürzbare Frist. Und erst danach ist der Naturschutzbeirat anzuhören. „Sportlich, aber machbar“, sei das Vorhaben, einen Herausnahme-Antrag am 6. Juli dem Kreistag vorzulegen. Bei Bedarf könne man direkt vor der Sitzung den Umweltausschuss zusammenrufen, der den Antrag ja auch noch behandeln muss.
Droht eine neuerliche Verzögerung? Das Landratsamt meint Nein
Misslingt der Behörde die Übung – wovon sie aktuell aber nicht ausgeht –, würde das eine neuerliche Verzögerung für das Vorhaben bedeuten. Was für den Investoren nur ein schlechter Witz sein könnte, denn der Herausnahmeantrag liegt seit Monaten vor, und schon der kam mit einiger Verspätung, weil das Thema Schutzstatus erst auf Hinweis eines Nachbarn aufkam (wir berichteten).

Derweil hat Roetzer seine geänderten Pläne fertig, und an denen möchte er auch nichts mehr ändern. Geplant sind ein Biohotel (40/78 Betten), ein Gästehaus (48/92), vier Naturholz-Chalets mit je drei Appartements um einen Teich und ein Gesundhaus mit vier Praxen, Kochschule, Seminarräumen und Mitarbeiter-Zimmern für etwa acht Personen. Die Pläne müssen noch mindestens eine Auslegungsrunde drehen.
19 detaillierte Stellungnahmen
65 Personen hat das Landratsamt zu dem Beschluss zu den Landschaftsschutzgebieten befragt, 19 haben detailliert geantwortet. Zwölf haben gar nicht geantwortet, etwa die Hälfte konnte sich folglich nicht detailliert erinnern und somit nichts zur Klärung beitragen. Die Auswertung läuft. Wie auch immer das Ergebnis aussieht, Ziel des Landkreises ist es, dass die Landschaftsschutzgebiete rechtssicher Bestand haben, was im Juli entsprechend beschlossen werden soll. Die Gebietsgrenzen werden aktuell überarbeitet und den Gegebenheiten vor Ort angepasst. Betroffen sind die großen Schutzgebiete um Miesbach (Egartenlandschaft), Schliersee, Spitzingsee, Tegernsee, Bayrischzell und Kreuth (Weissachtal).