Ein Schlierseer hatte betrunken Kindern anzügliche Dinge gesagt. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wurde er aber freigesprochen: Denn danach gehandelt hatte er nicht.
Miesbach/Schliersee – Sexueller Missbrauch von Kindern lautet der Vorwurf gegen einen Mann aus Schliersee, der jetzt vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt wurde. Laut Anklage soll der 53-Jährige im Sommer 2017 auf einem Spielplatz mehrfach in eindeutiger Weise mit Kindern aus seiner Nachbarschaft Kontakt aufgenommen haben. Während der Gespräche habe er dann mit „entsprechendenden Reden auf sie eingewirkt“. So habe er einem zehnjährigen Jungen unsittliche Fragen gestellt, ebenso dem gerade einmal vierjährigen Sohn einer Nachbarin.
Lesen Sie auch: Irschenberg: Kleinkind (2) von Radlader erfasst - Rettungshubschrauber im Einsatz
Sexueller Missbrauch in Schliersee: Freispruch trotz schamloser Reden
Sein Mandant habe keine Erinnerung an die Geschehnisse, weil er zur fraglichen Zeit „total besoffen“ gewesen sei, führte sein Verteidiger ins Feld, räumte aber gleichzeitig ein: „Grundsätzlich wird es wohl so gewesen sein.“
In der Beweisaufnahme wurden die Eltern der betroffenen Kinder befragt. Sie berichteten übereinstimmend, dass der Mann in den fraglichen Situationen stets stark alkoholisiert gewesen war.
„Wenn er nüchtern ist, ist er ganz anders“, sagte eine der Mütter. Er sei halt betrunken gewesen, und habe dann „blöd dahergeredet“. Außerdem wisse man ja, dass er als Kind selbst von seinem Stiefvater misshandelt worden sei: „Davon spricht er oft.“ Aber ihr Sohn sei ohnehin schon eher schüchtern, „da geht so was halt gar nicht.“
Ebenfalls interessant: Sicherheitswacht: Schliersee probiert’s
Das Gutachten eines Psychiaters bescheinigte dem Mann einen durch jahrzehntelangen Alkoholmissbrauch bedingten Kontrollverlust seiner affektiven Impulse, zudem eine Belastungsstörung durch den selbst erfahrenen Missbrauch.
„Es darf nicht verkannt werden, dass die Leute sich hier hilfesuchend auflehnen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er forderte ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung, zudem eine Entziehungskur als Auflage. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: Die „grob schamlosen Reden“ erfüllten nicht den Tatbestand des „Pornografischen“.
Dieser Sicht schloss sich das Gericht an. Der Mann habe niemals Anstalten gemacht, Kinder zu berühren oder sie zu entsprechenden Handlungen aufzufordern. „Auch wenn es für Eltern schwer erträglich ist, was geschah, man kann nur ahnden, was nach dem Gesetz als strafbar gilt“, sagte Richter Hans-Jürgen Schmid in der Urteilsbegründung.
Lesen Sie auch: 100 Jahre Bergrettung am Schliersee: Ein Fest der Kameradschaft
Ein 14-jähriges Mädchen ist kürzlich in Feldkirchen von einem jungen Mann überfallen worden. Er wollte nicht nur ihr Handy, sondern sie wohl auch missbrauchen.
stg