Frank und Bärbl Hasenöhrl hatten das Haus vor drei Jahren übernommen, dies in der Annahme, dass die bestehende Nutzung so auch okay ist. Dass sie nach der Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt keine jetzt Gäste empfangen können, ist angesichts hoher Investitionen für das Herrichten der Räume ein schwerer Rückschlag. „Wir müssen hier endlich Geld verdienen“, sagte Bärbl Hasenöhrl beim Gerichtstermin. Letztlich war sie froh um die richterlichen Hinweise, die einen Ausweg zeigten.
Der Hasenöhrlhof, dessen Haupthaus bekanntlich in Geitau steht, möchte einen verträglichen Tourismus. Die allererste Hüttenregel: „Wir akzeptieren keine Buchungen, die lautstarke Partys jeglicher Art zum Ziel haben.“ Das unterstrich auch Frank Hasenöhrl. gegenüber dem Gericht. Gegenüber früheren Zeiten dürfte das Konzept eher eine Verbesserung darstellen. Wie der Vertreter der Eigentümerfamilie einräumte, sei ehedem nicht zu knapp gefeiert worden auf der Valepper Alm. Heutzutage wird der Party-Tourismus sehr viel kritischer gesehen – siehe die Diskussion um Saurüsselalm und Forsthaus Valepp, die schon auch mal unsachlich geführt werden. Den Infos ihrer Homepage zufolge haben die Hasenöhrls anderes vor. „Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit Mensch und Natur.“
+++ Ursprünglicher Bericht, 16. Juni +++
Spitzingsee – Okay, es gibt da diese Genehmigung aus dem Jahr 1972. Darin sind 28 Schlafplätze im Obergeschoss festgehalten. Ansonsten aber muss die landwirtschaftliche Nutzung vorrangig sein. Darauf besteht die Gemeinde Schliersee weiterhin. Der Bauausschuss hatte im Herbst 2021 eine Nutzung, wie sie jetzt vorgesehen ist, abgelehnt (wir berichteten). Es sind zwar nur noch zwölf Betten, aber im Erdgeschoss ist nicht mehr viel von landwirtschaftlicher Nutzung übrig geblieben. Ein Stall, der derzeit als Lager dient, zwei Räume für den Almerer, das war’s.
Zu wenig, machte jetzt das Verwaltungsgericht München deutlich. Es verhandelte vor Ort eine Klage des Pächters, der Hasenöhrl GmbH. Diese richtet sich gegen eine Nutzungsuntersagung, die das Landratsamt wegen Brandschutzmängeln ausgesprochen hatte. Diesbezüglich haben Frank und Bärbl Hasenöhrl nachgebessert, haben Leitern als Fluchtwege angebracht und an der Südseite ein Fenster durch eine Tür ersetzt.
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„Beim Brandschutz sind Sie auf einem guten Weg“, meinte Richterin Cornelia Dürig-Friedl, nachdem die Kammer das Gebäude gleich hinter der Albert-Link-Hütte in Augenschein genommen hatte. Das größere Problem sei der Lagerraum mit inzwischen ausgebauter Sauna in der Mitte des Gebäudes. „Das geht gar nicht“, sagte die Richterin und stellte klar: „Der Bauantrag ist nicht genehmigungsfähig, die Gemeinde hat das Einvernehmen zurecht verweigert.“ Und Dürig-Friedl wurde noch deutlicher: „Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.“
Karl Schwab, Anwalt der Klägerseite, wollte aber um jeden Preis die Nutzungsuntersagung wegbekommen. Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte er dem Gericht die Stellungnahme einer Brandschutzgutachterin übergeben, die bestätigen sollte, dass alles seine Ordnung habe. Zudem händigte er eine Festschrift zum 25-Jährigen der Freizeithütte aus. Damals war Reemtsma/Philipp Morris Pächter der Hütte.
Gefeiert wurde auf der Alm wohl nicht zu knapp, wie es hieß. Ziel der Einlassung war es wohl, dem Gericht klarzumachen, dass die Nutzung als Herberge nichts Neues ist. Der Schuss wäre fast nach hinten losgegangen. Denn: Sollte eine gewerbliche Nutzung von Beginn an in entsprechendem Ausmaß stattgefunden haben, wäre nie ein Bestandsschutz entstanden. Dürig-Friedl: „Dann hätten wir gar nichts.“
Letztlich wollte der Klägeranwalt trotz aller richterlichen Hinweise eine Entscheidung. Es ist absehbar, wie dieser ausfällt, sie wird den Prozessparteien aber erst noch zugestellt.
Für die Hasenöhrls bleibt nun, sich mit Gemeinde und Landratsamt auf ein genehmigungsfähiges Konzept mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung zu einigen. Die Pächter hatten das Haus 2019 übernommen und viel Geld investiert. Wobei sie die gewerblich genutzten Flächen nicht erweitert, sondern so vorgefunden hätten, wie Frank Hasenöhrl betonte.
Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer ließ durchblicken, dass zumindest er mit Beherbergung oben plus Aufenthaltsraum mit Küche unten leben könnte. Also etwa so, wie es vor 50 Jahren genehmigt worden war. Die alte Genehmigung gefällt dem Rathauschef aber ebensowenig wie die bestehende Gefahr, dass in benachbarten Hütten Ähnliches droht. „Dann hätten wir hier ein Chalet-Almdorf.“
Für eine Riesendiskussion sorgt dieses Projekt, dass sich das Verwaltungsgericht ebenfalls angesehen hat. Noch mehr aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Miesbach und der Tegernsee-Region finden Sie auf Merkur.de/Miesbach.