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Weil er möglichst schnell bauen will: Grundeigentümer verklagt Gemeinde

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Von: Sebastian Grauvogl

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Waldschmidtstraße Neuhaus
Juristischer Haken: Die Pumpstation an der Waldschmidtstraße in Neuhaus steht zu zwei Drittel auf Privatgrund. Der Grundstückseigentümer hat nun Klage eingereicht. © Thomas Plettenberg

Wegen einer Pumpstation auf seinem Grund hat ein Bauherr in Neuhaus nun die Gemeinde verklagt. Der Bürgermeister vermutet aber, dass etwas ganz anderes dahintersteckt.

Schliersee – Das Bebauungsplanverfahren ist noch längst nicht abgeschlossen, da hat der Eigentümer des Grundstücks an der Waldschmidtstraße 19 in Neuhaus auch schon den Rechtsweg eingeschlagen. Über seine Anwältin klagt er gegen eine Pumpstation des Abwasserzweckverbands, die zu zwei Drittel auf seinem Grund steht. Die Klage liegt derzeit beim Verwaltungsgericht, wie Schliersees Bauamtsleiterin Birgit Kienast auf Nachfrage unserer Zeitung bekannt gibt.

Die erste Auslegung des Bebauungsplans ist absolviert, die Antworten der Verwaltung auf eingegangene Stellungnahmen – darunter ein ausführliches Schreiben der Anwältin des Bauwerbers – aber noch lange nicht fertig. Dennoch kam das Thema nun im Gemeinderat auf den Tisch. Es ging um die Verlängerung der Veränderungssperre, die der Gemeinde mehr Zeit für die Abwägung der Einwände verschaffen soll. Ein weiteres Kapitel einer langen und komplexen Geschichte.

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Wie berichtet, hatte der Bauwerber ursprünglich fünf Doppel- und zwei Einfamilienhäuser auf dem 5400 Quadratmeter großen Grundstück errichten wollen. Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben im Juli 2016 wegen der zu dichten Bebauung und der bei Schneeschmelze möglicherweise auftretenden Entwässerungsprobleme mehrheitlich ab. Stattdessen entschied man sich für die Aufstellung des Bebauungsplans „Waldschmidt-/Krettenburgstraße“. Auch der modifizierte Antrag für vier Ein- und zwei Mehrfamilienhäuser überzeugte den Bauausschuss im Februar dieses Jahres nicht. Wie berichtet, hatte die Anwältin daraufhin rechtliche Schritte angedroht. Mit der Klage gegen das Pumpenhäuschen ist nun die erste Stufe gestartet.

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Eine ungute Entwicklung, fand Gerhard Krogoll (CSU). Wenn man im Vorfeld mit den Grundstückseigentümern geredet hätte, wären viele Sachen auszuräumen gewesen. „So haben wir jetzt eine totale Konfrontation“, sagte Krogoll. Und die könnte möglicherweise „schlafende Hunde“ im gesamten Gebiet wecken. Für Unmut hatte bekanntlich gesorgt, dass der Miesbacher Unternehmer Franz Kroha auf der gegenüberliegenden Seite der Krettenburgstraße drei Mehrfamilienäuser genehmigt bekam. Krogolls Fazit: „Das hätte man eleganter lösen können.“ Einen Bezug der beiden Bauvorhaben zueinander verneint die Verwaltung allerdings, wegen der trennenden Wirkung der Straße.

Auch Gerhard Weitl (SPD) bereitete das Thema Bauchschmerzen. „Da ist einiges falsch gelaufen“, sagte er. „Warum haben wir ausgerechnet die Zeile am Hang in den Plan aufgenommen?“

Das sei nicht willkürlich passiert, sondern städtebaulich gut begründet, entgegnete Geschäftsleiter Jörn Alkofer. Denn: Zusammen mit dem fraglichen Grundstück stellt die Bebauung an der Krettenburgstraße das Ortsende dar. Dies sei in einer Gesamtheit zu überplanen, so die Argumentation des beauftragten Architekten. Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) erinnerte, das die Aufstellung eines Bebauungsplans der mehrheitliche Wille des Gemeinderats gewesen sei. Im Übrigen sei die Eskalation vom Bauwerber ausgegangen. Die Einwände von Wasser- und Naturschutz würden zeigen, dass die Argumente gegen die vom Grundstückseigentümer beabsichtigte Bebauung berechtigt seien. Wegen zu erwartender Hochwasserprobleme soll der südliche Teil des Grundstück gänzlich unbebaut bleiben.

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Letztlich brachte der Gemeinderat den erneuten Erlass der Veränderungssperre gegen fünf Stimmen auf den Weg. Zweite Bürgermeisterin Johanna Wunderle (CSU) wünschte sich zudem eine Regelung für das beklagte Pumpenhäuschen. „Wenn wir da als Gemeinde rausgehen, sind wir nicht mehr angreifbar“, erklärte sie. „Sonst bekommen wir das immer wieder aufs Tablett.“ Alkofer warnte vor einem vorschnellen Rückzug. Solange es kein Gerichtsurteil gebe, brauche man nicht über eine Verlegung entscheiden. In Schnitzenbaumers Augen geht es dem Kläger ohnehin nicht um die Pumpstation an sich. „Das ist für ihn nur ein Druckmittel, um die Bebauung nach seinen Wünschen zu gestalten.“

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