Das ist auch der Kenntnisstand des Wiesseer Bürgermeisters Robert Kühn: „Wir als Gemeinde stellen keine Fahrgenehmigung aus.“ Die Untere Naturschutzbehörde halte es für besser, wenn der Transport in Vans stattfinde, „als wenn zehn Betrunkene mit der Stirnlampe durch den Wald stolpern“. Das Wild gewöhne sich nach Experten-Ansicht an die Fahrzeuge.
Das Landratsamt schildert die Rechtslage anders. Die Betriebsbeschreibung erlaube einen Rücktransport von der Hütte zum Parkplatz, damit gehe aber keine Genehmigung der Fahrten einher, erklärt die stellvertretende Pressesprecherin Sabine Kirchmair: „Jede Fahrt muss von der Genehmigungsbehörde, also der Gemeinde, genehmigt werden, ein Automatismus erfolgt hier nicht.“
Bürgermeister Kühn spricht von Missverständnissen, die es „gab und gibt“. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts – der Verein zum Schutz der Bergwelt hatte gegen den Betrieb der Alm geklagt – seien leider viele Unsicherheiten geblieben. Er hoffe, dass sich bei der Berufungsverhandlung, sofern sie zugelassen werde, vieles klären lasse.
Insider-Infos könnte wohl CSU-Gemeinderat und Partykönig Christoph von Preysing liefern. Er hatte auf Nachfrage unserer Zeitung zwar nur auf ein Bentley-Event in dem von ihm betriebenen Bistro am Aquadome verwiesen und die Feier auf der Saurüssel-Alm nicht erwähnt. Via Instragram ließ er seine Fans aber wissen, dass er auch auf der Alm ordentlich Schampus und Fisch aufgetischt hat.
Bad Wiessee – Von schwarzen Vans ist die Rede, von illustrem Partyvolk und von Helikoptern. So viel vorweg: Diese Beobachtungen vom vergangenen Freitag, mit der sich aufmerksame Passanten an unsere Redaktion wandten, hatten offenbar nichts mit der Saurüsselalm zu tun, auch wenn dieser exklusive Shuttleservice auch mit den Gästen auf der Alm in Verbindung gebracht werden könnte.
Denn Shuttle-Service ist hier ein heikles Thema. Nur Familie Frühauf als Betreiberin, den Mitarbeitern sowie für Lieferdienste ist die Zufahrt über den Weg am Söllbach erlaubt. Ansonsten geht’s nur zu Fuß, mit dem Rad oder mit der Pferdekutsche hinauf. Für die bisher erlaubten 15 Sonderveranstaltungen ist laut genehmigter Betriebsbeschreibung „ein Rücktransport von der Hütte zum Parkplatz“ erlaubt, teilt das Landratsamt Miesbach auf Nachfrage mit, Fahrten müssten separat bei der Gemeinde beantragt werden, was Bürgermeister Robert Kühn auch bekräftigt.
Eben diese Sonderveranstaltungen hatte das Verwaltungsgericht München im Sommer aber gekippt. Auch wenn dies für die Kläger, den Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB), als Erfolg gewertet wurde, so legte der Verein wegen zahlreicher anderer Punkte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Eigentümer Franz Haslberger zog nach und ließ dies inzwischen über seine Anwälte auch begründen.
Ob die Berufung zugelassen wird, sei aktuell noch nicht entschieden, erklärt Andreas Spiegel, Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Im Falle einer Zulassung sei erst im nächsten Jahr mit einer Berufungsverhandlung zu rechnen. So lange dürfen die Sonderveranstaltungen stattfinden. Die wöchentlichen Hüttenabende sind davon ausgenommen.
Fest steht hingegen ein anderer Termin in Sachen Saurüsselalm: Die Mitglieder des Bauausschusses werden sich bei ihrer Sitzung am 27. Oktober mit der Markise und der Terrasse an der Alm befassen müssen. „Herr Haslberger hat den nachträglichen Bauantrag persönlich vorbeigebracht“, berichtet Bauamtsleiter Anton Bammer.
Den Inhalt umreißt er nur kurz. Es geht um die beidseitig bis auf je 3,75 Meter ausfahrbare Markise, die auf 3,75 Meter hohen Metallpfosten ruht. Sie war bisher nicht genehmigt. Zudem wurde die Holzterrasse, die jetzt 87 Quadratmeter umfasst, um 22,01 Quadratmeter größer errichtet, als beantragt und genehmigt. Ruhe wird auf der Saurüsselalm also noch nicht einkehren, abgesehen von den kürzeren Winteröffnungszeiten nun von 9.30 bis 16 Uhr und den Betriebsferien von 14. November bis 5. Dezember.
Zurück zu den Helis: Christoph von Preysing hatte zu einem Event ins Wiesseer Aquadome geladen, wie er auf Nachfrage bestätigt – mit schwarzen Bentleys und Champagner. Entsprechende Posts kursieren inzwischen im Internet. Besagte Helis sorgten am Sportplatz an der Kreuzstraße für Aufsehen. Sie dürfen dort, wie der Besitzer der von der Gemeinde gepachteten Wiese berichtet, für Shuttledienste landen. Im Pachtvertrag sei dies so geregelt und werde von Firmen, die Heli-Flüge anbieten, gerne genutzt. „Also alles ganz legal“, sagt von Preysing. gr
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