Raser-Ausflug zum Tegernsee: Unverschämtes Verhalten ruft Polizei auf den Plan

Ausflug an den Tegernsee mit ernsten Folgen: Ein Autofahrer verletzte die Corona-Ausgangsbeschränkungen - und machte sich noch aus anderem Grund strafbar.
- Ein Ausflug an den Tegernsee hat für einen Autofahrer nun ernste Folgen.
- Konsequenzen erwarten ihn und seine Beifahrer nicht nur wegen eines Verstoßes gegen die Infektionsschutzverordnung.
- Die Autobahnpolizei sieht noch einen ganz anderen Tatbestand erfüllt.
Moosrain - Ein Auto mit bulgarischem Kennzeichen ist am Sonntagabend (19. April) in Moosrain mit Absicht in eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei gefahren. Der Beifahrer verdeckte sein Gesicht, ein Mitfahrer auf der Rückbank winkte. Eine Verfolgungsjagd später stand für den Fahrer eine Strafe über fast 1000 Euro fest. Die war aber erst der Anfang.
Raser-Ausflug an den Tegernsee: Autobahnpolizei stellt Fahrer auf A99
Wie die Polizei mitteilt, geschah der Vorfall gegen 17.45 Uhr. Vor dem am Fahrbahnrand geparkten Radarwagen gab der Fahrer noch einmal richtig Gas und beschleunigte bei erlaubten 50 Stundenkilometern auf 120. Wegen des ausländischen Kennzeichens glaubten die Insassen offenbar, sie könnten nicht belangt werden. Damit lagen sie falsch.
Der Fahrer fuhr weiter in Richtung A8. Die Beamten alarmierten eine Streife der Autobahnpolizei. Die Streife konnte den Fahrer erst auf der A99 stellen - „nachdem er auch dieser seine Neigung zu hohen Geschwindigkeiten unter Beweis gestellt hatte“, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Tegernsee: Ausfahrt ohne triftigen Grund - Verstoß gegen Infektionsschutzverordnung
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest: Alle vier Insassen des Autos hatten ohne triftigen Grund eine Ausfahrt an den Tegernsee unternommen und damit gegen die Infektionsschutzverordnung verstoßen. Zusätzlich zur Geschwindigkeitsüberschreitung bekamen sie dafür Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Den in Deutschland lebenden Fahrer erwartet allein wegen des vorsätzlich begangenen Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 960 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Dabei wird es wegen der mit der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung zum Ausdruck gebrachten Rücksichtslosigkeit nicht bleiben. Die APS Holzkirchen ist der Ansicht, dass mit der Raserei der Tatbestand eines illegalen Rennens erfüllt wurde. Zulassungs- und Steuerrelevanz hat der Vorgang außerdem dadurch, dass der in Deutschland lebende Halter das benutzte Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen hat.
Die Meldung der Polizei im Wortlaut:
Am Abend des 19.04.2020, gegen 17.45 Uhr, wurde im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle in Moosrain ein bulgarischer Pkw festgestellt. Vor dem Radarwagen, der sich am Fahrbahnrand postiert hatte, gab der Pkw noch mal richtig Gas und beschleunigte bei erlaubten 50 km/h auf 120 km/h. Wie auf dem Radarbild zu erkennen war, verdeckte der Beifahrer sein Gesicht verdeckte und ein hinterer Mitfahrer winkte. Wegen des auswärtigen Kennzeichens wiegte man sich offensichtlich in Sicherheit ob der bewussten Geschwindigkeitsüberschreitung. Da der Pkw Richtung BAB A8 fuhr, konnte er darauf von einer hinzugezogenen Streifenbesatzung der APS Holzkirchen angehalten werden, nachdem er auch dieser seine Neigung zu hohen Geschwindigkeiten unter Beweis gestellt hatte. Gestellt hatte ihn dann diese Streife, aber erst auf der A99.
Zusätzlich hatten alle vier Fahrzeuginsassen ohne triftigen Grund eine Ausfahrt an den Tegernsee unternommen und damit gegen die einschlägige Infektionsschutzverordnung verstoßen, für die zusätzlich zur Geschwindigkeitsüberschreitung Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet wurden. Den in Deutschland lebenden Fahrer erwartet allein wegen des vorsätzlich begangenen Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 960 Euro, sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Dabei wird es wegen der mit der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung zum Ausdruck gebrachten Rücksichtslosigkeit nicht bleiben, die APS Holzkirchen ist der Ansicht, dass mit der Raserei der Tatbestand eines illegalen Rennens erfüllt wurde. Zulassungs- und Steuerrelevanz hat der Vorgang außerdem dadurch, dass der in Deutschland lebende Halter das benutzte Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen hat.
Johannes Hagn, Bürgermeister in Tegernsee, schreibt einen Brandbrief an Ilse Aigner. Der Tegernsee könne den Ansturm aus München während der Coronavirus-Krise nicht verkraften.
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