Einstweilige Verfügung der AfD: Gut Kaltenbrunn gibt nach

Die AfD will auf Gut Kaltenbrunn Wahlkampf machen, hatte dafür eine Zusage - die dann von der Kaltenbrunn-Leitung wieder zurückgenommen wurde. Jetzt findet die Veranstaltung doch statt.
Update, Montag, 11. September
Mittlerweile hat auch Gut Kaltenbrunn eine Stellungnahme herausgegeben. Demnach wird die AfD-Veranstaltung am Montagabend tatsächlich stattfinden. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:
„Der Kreisverband Oberbayern Süd der Alternative für Deutschland hat am 8.9.2017 vor dem Landgericht München II eine einstweilige Verfügung erwirkt, die uns verpflichtet, am 11.9.2017 der AFD einen Raum zur Verfügung zu stellen und diese auf der Grundlage eines angeblich abgeschlossenen Vertrages zu bewirten. Wir sind zwar der Auffassung, dass ein Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist, werden uns aber selbstverständlich rechtstreu verhalten.“
Update, Sonntag, 10. September
Laut einer Mitteilung der AfD-Pressestelle Oberbayern Süd, hat die Partei eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München beantragt. Mit Erfolg: „Das Gericht folgte der Antragsbegründung und erließ am vergangenen Freitag die Verfügung, dass die Rücktrittserklärung nicht wirksam und das Gut Kaltenbrunn zur Vertragserfüllung verpflichtet sei“, heißt es in der Pressemitteilung.
Maximilian Hartberger war bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Ob der Kaltenbrunn-Geschäftsführer der gerichtlichen Anordnung Folge leisten wird, ist somit nicht bekannt. Zumal der Saal zum gewünschten Zeitpunkt ja offenbar belegt sein wird.
Constantin Prinz von Anhalt begrüßt die Entscheidung des Gerichts jedenfalls: „Die Rechtsauffassung, die wir von Anfang an vertreten haben, hat obsiegt. Die Gerichtsentscheidung bestätigt unseren Rechtsstaat und zeigt denen Grenzen auf, die eine demokratische Partei ausgrenzen wollen. Wir hoffen sehr, dass sich die Käfer Gut Kaltenbrunn GmbH an diese Rechtsprechung hält und die Veranstaltung wie geplant stattfinden kann“, wird der Vorsitzende des AfD-Kreisverbands in der Pressemitteilung zitiert.
Update, Donnerstag, 7. September
Die AfD geht trotz der Absage durch Kaltenbrunn immer noch davon aus, dass sie kommen dürfen. Laut AfD-Pressestelle sei das auch „durchaus berechtigt“: „Für die Durchführung unserer Veranstaltung am 11.09. wurde ein entsprechender Vertrag mit dem Gut Kaltenbrunn geschlossen“, so die Antwort auf eine Anfrage unserer Redaktion.
Ursprünglicher Artikel, Mittwoch, 6. September
Gmund - Die AfD hatte eine Veranstaltung fix auf der Internetseite ihres Kreisverbands Oberbayern-Süd angekündigt. Am Montag sollte in den großzügigen Event-Räumen von Gut Kaltenbrunn am Tegernsee die Veranstaltung „EU und Euro am Scheideweg?“ stattfinden. Am Montag, 11. September, 19.30 Uhr, auf Gut Kaltenbrunn. So die Ankündigung auf dem Internet-Auftritt des AfD-Kreisverbands Oberbayern-Süd.

Die Organisatoren der Alternative für Deutschland gehen also offenbar davon aus, dass die Räumlichkeiten auf Michael Käfers Gut Kaltenbrunn am Tegernsee auch zur Verfügung stehen würden.
Doch dem ist wohl nicht so, wie wir auf Nachfrage beim Gut Kaltenbrunn-Geschäftsführer Maximilian Hartberger erfahren. Dass es sich beim Veranstalter um die Alternative für Deutschland handelt, hat jedenfalls nichts mit der Absage zu tun.
Hartberger begründet die Zu- und dann wieder Absage so: „Es hat sich da um einen technischen Fehler im Buchungssystem gehandelt“, erklärt Hartberger. „Die AfD hatte den Festsaal angefragt, und dieser war ihr zunächst von einer Servicekraft auch zugesagt worden. Dann aber hat sich herausgestellt, dass der Saal zu dem gewünschten Termin bereits belegt und diese Buchung im System aber nicht richtig hinterlegt war. Aus diesem Grund habe man dann eine Absage erteilen müssen.“ Diese Absage, so der Geschäftsführer, habe nichts mit der Tatsache zu tun, dass es sich um die AfD gehandelt hätte. Hartberger: „Das wäre jedem anderen Kunden auch so passiert.“
gr/kmm/sg/dak
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