Weil er auf Forststraße in Rottach-Egern stürzte: Mountainbiker will Schadensersatz von Gemeinde

Weil er auf einem öffentlichen Forstweg mit seinem Mountainbike stürzte, hat ein Rentner die Gemeinde Rottach-Egern auf Schadensersatz verklagt. Nun kam es zur Verhandlung am Landgericht.
Rottach-Egern/München – Der Mountainbike-Fahrer machte vor dem Münchner Landgericht schwere Verletzungen geltend: Er sei am rechten Auge erblindet und habe nach Wirbelbrüchen eine inkomplette Querschnittslähmung erlitten. Von der Gemeinde will er Schadensersatz – über 200.000 Euro.
Auch wenn er nicht mehr der Jüngste sei, sei er ein „geübter Mountainbike-Fahrer“, erklärte der Kläger in der mündlichen Verhandlung. Das Wetter sei schön gewesen an jenem 4. September 2020, und er habe sich „super“ gefühlt. Offenbar ist er von der Wallbergstraße gekommen und in Richtung Gloggnersee unterwegs gewesen. Den Weg sei er „schon öfter gefahren“, erinnert sich der Rentner.
Mountainbike-Fahrer stürzt an Bodenwelle und will nun Schadensersatz
Obwohl er „vorsichtig gefahren“ sei, sei er bergab an der letzten von sechs Bodenwellen gestürzt. Er habe das Bewusstsein verloren und sei wegen seiner lebensbedrohlichen Verletzungen mit dem Hubschrauber nach Murnau geflogen worden. Sein Problem: An den eigentlichen Sturz kann er sich nicht erinnern. Zeugen gibt es nicht. Aufgrund der Auffindesituation könne sich der Unfall aber gar nicht anders ereignet haben, ist sich der Kläger sicher.
Auf dem Forstweg in Rottach-Egern ist Radfahren überhaupt nicht erlaubt
Die Gemeinde Rottach-Egern bestreitet, dass Ursache für den Sturz die Bodenwelle war. Möglicherweise habe sich der Kläger verbremst, mutmaßt die Anwältin. Der Biker hat noch ein zweites Problem: Auf dem Weg ist Radfahren nicht erlaubt, es handelt sich um einen reinen Fußgängerweg. Das Schild habe er nicht gesehen, beteuert der Mountainbiker. Und tatsächlich: Nach den vorgelegten Fotos sei unklar, ob das Fußgängerschild erkennbar war, räumt der Vorsitzende Richter ein. Zudem seien Schilder aufgestellt, mit denen ein Fahrverbot für Auto- und Motorradfahrer angeordnet werde. Diese seien sinnlos, wenn ohnehin nur Fußgänger den Weg nutzen dürften, gab der Richter zu bedenken.
Rentner behauptet: Gemeinde wollte unliebsame Radler loswerden
Die Bodenwellen dienen wohl dem Wasserabfluss. Als solche seien sie überdimensioniert gewesen. „Reiner Pfusch“, schimpft der Biker. Er hat eine andere Vermutung: Die Gemeinde habe unliebsame Radfahrer loswerden wollen. Nicht einmal eine Kurzmeldung sei sein fast tödlicher Unfall wert gewesen, beschwert er sich. Mittlerweile sind die Bodenwellen offenbar verkleinert.
Nach der Rechtsprechung sei die Gemeinde zwar nicht verpflichtet, Verkehrssicherung für die unerlaubte Nutzung eines Fußgängerwegs durch Radfahrer zu betreiben, so der Richter. Sollten allerdings die Schilder nicht erkennbar gewesen sein oder die Gefahr bestanden haben, dass auch Fußgänger über die Bodenwellen stolpern und stürzen, könne eine andere Beurteilung geboten sein.
Polizei hatte Ermittlungsverfahren bereits eingestellt
Das polizeiliche Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, weil sich offenbar der Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens der Gemeinde nicht bestätigt hat.
Das Zivilverfahren wird wohl mit einer umfangreichen Beweisaufnahme fortgeführt: zur Erkennbarkeit der Schilder, zur Rekonstruktion des Unfalls und dazu, ob die Bodenwellen tatsächlich zum Wasserabfluss angebracht wurden. Dies hat der Richter angekündigt und den Parteien gleichzeitig einen Vergleich nahegelegt – wegen der Kosten und der Prozessrisiken auf beiden Seiten.