Putin-Oligarch will vor Bundesverfassungsgericht sein Vermögen zurück – CSU-Größe kämpft für ihn

Der Oligarch Alisher Usmanow steht durch den Krieg gegen die Ukraine auf der EU-Sanktionsliste. Dagegen will er nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Rottach-Egern – Anwälte wie Peter Gauweiler wollen für Alisher Usmanow vor das höchste deutsche Gericht ziehen, um gegen dessen eingefrorenes Vermögen zu klagen. Ein Gutachten soll Usmanow dabei helfen. „Es geht um die Oligarchen, die mit verschachtelten Firmen ihr oft kriminell erworbenes Eigentum schützen wollen. Ich würde mir von der Bundesregierung wünschen, dass sie organisiertes Verbrechen mit Kriegsverbrechen gleichsetzt“, forderte der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Radwan kürzlich in einem TV-Interview. Seit Putins Überfall auf die Ukraine kämpft er an der politischen Front gegen den russisch-usbekischen Tycoon Alisher Usmanow, der bis vor einem Jahr über längere Phasen in Rottach-Egern residierte.
Oligarch Usmanow will vors Bundesverfassungsgericht ziehen – Gauweiler federführend beteiligt
Inzwischen sind die zahlreichen Villen verwaist, und Usmanows milliardenschweres Vermögen samt europäischer Konten wurde eingefroren. Ermittelt wird gegen ihn wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und Umgehung der Sanktionen. Dagegen wehrt sich der 69-Jährige seit Monaten mit Einsprüchen und Beschwerden auf verschiedenen Ebenen: vor dem Europäischen Gerichtshof, bei der Münchner Justiz und nun offensichtlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Federführend ist dabei Radwans CSU-Parteikollege Peter Gauweiler, wie dessen Büro auf Anfrage bestätigt. Er wurde von der Berliner Botschaft Usbekistans beauftragt, „die rechtmäßigen Interessen“ der Bürger dieses zentralasiatischen Staates zu vertreten. Dafür holte sich Gauweiler einen Rechtswissenschaftler an seine Seite, den emeritieren Professor Dietrich Murswiek, der in Karlsruhe schon quer durch die Parteienlandschaft tätig wurde, auch für die AfD.
Tegernsee: Sanktionen gegen Usmanow mit seiner „Menschenwürde“ nicht vereinbar
Sein Gutachten für Usmanows Klage umfasst 110 Seiten. „Mit ihrer Menschenwürde“ sei es nicht vereinbar, wenn auf der EU-Sanktionsliste Personen landen würden, die für den Krieg in der Ukraine gar nicht verantwortlich seien. Aber wenn die EU zu diesem Zweck „auf Menschen zugreift und sie mit schwerwiegenden Freiheitseinschränkungen belastet“, dann würden diese als „Symbol außenpolitischer Entschlossenheit instrumentalisiert und zum bloßen Objekt gemacht“. Diese Sanktionsbetroffenen würden „zu Geiseln der Außenpolitik“ und zum „bloßen Spielball der Politik gemacht“ werden, „um Druck auf Putin zu erzeugen“, so Murswieks Gutachten.
(Unser Tegernsee-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.)
Das Gutachten wollen Usmanows Anwälte dann einsetzen, wenn sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, falls ihre bisherigen Beschwerden erfolglos bleiben. Dabei haben die Sanktionen Usmanows Vermögen offensichtlich wenig tangiert. Nach Angaben des Wirtschaftsdiensts Bloomberg sollen seine Einnahmen mit der USM-Holding sogar um 1,2 Milliarden auf insgesamt 19,4 Milliarden Dollar gestiegen sein. (Klaus Wiendl)