Lebenslange Haft für Mord an Konditor
- Wegen Mordes am Konditor Konrad Hahn muss der Angeklagte Jörg N. aus Hof lebenslang ins Gefängnis. Neben der Freiheitsstrafe hat das Schwurgericht eine Sicherungsverwahrung des 56-Jährigen angeordnet. Von dem erheblich vorbestraften Angeklagten seien weitere Straftaten zu erwarten. "Sie stellen für die Allgemeinheit eine Gefahr dar", sagte Richter Manfred Götzl.
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Jörg N. sein 68-jähriges Opfer in der Nacht zum 4. Januar 2005 aus Habgier mit einem Telefonkabel erdrosselt hat. "Es ging Ihnen darum, an das Geld von Konrad Hahn heran zu kommen", sagte Götzl.
Laut der Urteilsbegründung hat sich Jörg N. mit einem gestohlenen Türschlüssel Zugang zum Haus seines Opfers verschafft. Durch einen früheren Übernachtungsbesuch habe er von den Lebensgewohnheiten des Konditors gewusst, insbesondere dass er in seinem Arbeitszimmer übernachtete. Nach dem Mord habe er 800 Euro Bargeld, zwei Radios und ein Fernglas geraubt. Dann habe er den Toten nach "sorgfältigem Plan" nach Italien geschafft und dort am Strand vergraben.
Wie berichtet, konnte die Leiche erst mithilfe des Angeklagten gefunden werden. Das Gutachten der Rechtsmedizin habe gezeigt, dass Konrad Hahn stranguliert wurde. Es sei nicht -wie vom Angeklagten behauptet -eine Notwehrtat gewesen. Mit seinen Einlassungen habe sich der Angeklagte insgesamt unglaubwürdig gemacht, so das Urteil. Hahn ist auf einem Münchner Friedhof beigesetzt worden.