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Volksfest wird Maurermeister zum Verhängnis

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- Oberding/Landshut - Die Volksfestzeit wird, wie Vorsitzender Richter Georg Freutsmiedl feststellte, dem 27-jährigen Maurermeister Michael S. (Name geändert) in schöner Regelmäßigkeit zum Verhängnis. Zu viel Promille im Blut führten wegen verschiedenster Delikte immer wieder zu Verurteilungen, so dass der 27-Jährige derzeit bereits 16 Monate absitzen muss. Dazu kommen jetzt noch drei weitere für eine Allerwelts-Schwarzfahrt.

Schon seit seiner Jugend lässt der 27-Jährige bei Gericht arbeiten: Immer wieder saß er wegen Schwarzfahrten - zunächst noch mit dem Mofa - auf der Anklagebank. Später kamen dann hauptsächlich zu Volksfestzeiten Trunkenheitsfahrten und Straßenverkehrsgefährdung dazu. Außerdem ein paar Schlägereien, die zu zusätzlichen Verurteilungen wegen gefährlicher bzw. vorsätzlicher Körperverletzung führten. Die Häufung der Straftaten hatte für den Maurermeister fatale Folgen: 2005 wurde er zu acht Monaten verurteilt und gleichzeitig die Bewährung für eine vorausgegangene Verurteilung - ebenfalls zu acht Monaten- widerrufen. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Alkohol-Entziehungsanstalt angeordnet.

Das hinderte ihn nicht daran, sich am 14. Dezember 2005 wieder an das Steuer seines Lieferwagens zu setzen. Sein Pech: Bei der Fahrt auf der Kreisstraße ED 5 von Notzing nach Moosinning wurde er kontrolliert. Und einen Führerschein hatte er schon seit Jahren nicht mehr. Der Strafrichter beim Amtsgericht Erding ahndete die Schwarzfahrt lediglich mit einem Monat Freiheitsstrafe. Das war der Landshuter Staatsanwaltschaft, die fünf Monate beantragt hatte, zu wenig. Sie legte Berufung ein, zumal der 27-Jährige erst zwei Wochen vorher am Steuer ertappt worden war. Das folgende Verfahren war im Hinblick auf die 16 Monate, die S. zu verbüßen hatte, eingestellt worden.

Vor der 5. Strafkammer beim Landgericht entschuldigte der Maurermeister seine Schwarzfahrt damit, dass für seinen Ein-Mann-Betrieb, den er 2004 gegründet habe, eine unaufschiebbare Fahrt auf eine Baustelle notwendig geworden sei. Der Helfer, der ihn sonst gefahren habe, sei gerade nicht zur Hand gewesen.

Die 5. Strafkammer in Landshut verhängte für die Schwarzfahrt drei Monate und blieb damit zwei Monate Freiheitsstrafe unter dem Antrag des Staatsanwalts. Straferschwerend kreidete sie dem Maurer vor allem an, dass er die Schwarzfahrt unternommen habe, obwohl er die Aufforderung zum Strafantritt quasi schon in der Tasche gehabt habe.

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