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Vor Gericht: Geständige Betrüger zahlen Strafe bar
Peiting - Geld- und Bewährungsstrafen für drei geständige Kosovo-Albaner aus München: Die Männer hatten den Betreiber einer Peitinger Spielothek um 1415 Euro erleichtert. Die Strafe beglichen sie gleich vor Gericht.
Mit technischen Manipulationen an Spielautomaten haben drei Kosovo-Albaner (27 und 43 Jahre) aus München den Betreiber eines Peitinger Spielsalons um 1415 Euro erleichtert. Nach einem Geständnis verurteilte der Weilheimer Amtsrichter die reisenden Täter wegen Diebstahls in Mittäterschaft zu Bewährungs- und Geldstrafen.
Am 14. Dezember 2009 waren am frühen Nachmittag in der Peitinger Spielothek drei Kosovo-Albaner aufgetaucht und verhielten sich, so der Staatsanwalt, „unauffällig wie ganz normale Gäste“. Waren sie allerdings nicht: Tatsächlich lenkte einer der Angeklagten die Spielaufsicht ab, während seine zwei Komplizen die ausgefeilte Technik der Spielautomaten so manipulierten, dass sie damit einen Gewinn von 1415 Euro ergaunerten.
Der Staatsanwalt hatte für die Verhandlung sechs Zeugen aufgeboten, um die Münchner zu überführen. Auf die Zeugenaussagen konnte verzichtet werden: Nach einem intensiven Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten legten alle drei Beschuldigten unisono ein Geständnis ab. Der Münchener Staranwalt Sewarion Kirkitadse gab an, dass zwei der Angeklagten bereits zusammengelegt hätten, um den Schaden wieder gutzumachen. Er blätterte dem Betreiber des Spielsalons in kleinen Scheinen nicht nur die betrügerisch erlangten 1415 Euro bar auf den Tisch, sondern erhöhte die Schadenswiedergutmachung gönnerhaft auf 1500 Euro.
Sein Mandant gab an, seinen erlernten Beruf als Architekt krankheitshalber nicht ausüben zu können; der Familienvater lebt nach eigenen Angaben mittlerweile von Hartz-IV. Wegen Vermögensdelikten wurde der 43-Jährige bereits mehrmals zu Bewährungsstrafen verurteilt. Auch seine beiden Komplizen waren bereits erheblich vorbestraft.
Unter Einbezug einer Vorverurteilung wurde einer der 43-Jährigen zu eineinhalb Jahren, sein gleichaltriger Komplize zu zehn Monaten Freiheitsstrafe - jeweils zur Bewährung ausgesetzt - verurteilt. Außerdem wurden ihnen noch Geldbußen von 1000 respektive 500 Euro auferlegt. Der 27-Jährige kam im Urteil mit einer Geldstrafe von 2400 Euro davon.