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Iraker (20) muss nach Messer-Attacke in Haft

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Schongau - Das Landgericht München II hat den Iraker (20), der eine Frau (37) in Schongau mit einem Messer attackiert hat, wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Die Frau hatte großes Glück: Sie erlitt bei dem Angriff mit einem gewellten Brotmesser nur oberflächliche Verletzungen am Hals. Wären sie tiefer gegangen, so hätte die Attacke auch tödlich enden können. So ist die Frau noch einmal mit dem Schrecken davon gekommen.

Die Tat ereignete sich am 19. Juli 2012 in einer Schongauer Zeitarbeitsfirma. Diese hatte den Iraker bei einem Kfz-Zulieferer eingesetzt, der im Mehrschicht-Betrieb arbeitet. Nach Angaben des zuständigen Meisters war der 20-Jährige nach einer Krankheit unentschuldigt nicht mehr zur Arbeit erschienen - und deshalb abgemahnt worden. Am 19. Juli überreichte ihm die Bürokraft der Zeitarbeitsfirma dann die Kündigung, die sie ihm in einer Sitzecke genauer erklären wollte.

Doch dazu kam es nicht mehr wirklich. Denn der Iraker sprang unvermittelt auf und zog ein Küchenmesser aus seiner Umhängetasche. Die 37-Jährige verspürte einen Peitschenschlag am Hals, dann fiel das Messer zu Boden. Der 20-Jährige holte dann noch ein Küchenbeilmesser aus seiner Tasche. Das packte er jedoch wieder ein, als ihn die Frau dazu aufforderte. Deshalb liegt auch kein Tötungsvorsatz vor.

Das Motiv der Tat wurde auch im Prozess vor dem Landgericht nicht so wirklich klar. Der Iraker betonte immer wieder, dass er sich von der Zeitarbeitsfirma ungerecht behandelt gefühlt habe. Er habe viel und schwer arbeiten müssen und schlechte Schichten bekommen. Laut Firma konnte sich jedoch jeder selbst für Sonderschichten eintragen. Das Messer hat er laut eigenen Angaben dabei gehabt, weil er gedacht habe, dass er wegen der angeblichen Ungerechtigkeiten damit mal drohen müsse.

Das Gericht unter Vorsitz von Thomas Bott sah jedoch ein großes „Missverhältnis zwischen Anlass und Tat“. Er habe seinen Unmut an einer Frau ausgelassen, die nichts mit der Sache zu tun hatte und ihm sogar helfen wollte. Zu seinen Gunsten wertete es das Geständnis, die Entschuldigung und den Vergleich, den der Angeklagte mit der Bürokraft schloss. Sie bekommt von ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro. Die Frau macht nun einen Gesprächstherapie, um den Vorfall zu verarbeiten. Ihr Grundvertrauen in die Menschheit sei geschwunden, berichtete sie vor Gericht.

Eine psychiatrische Diagnose über den Iraker gibt es nicht. Er hatte sich nicht untersuchen lassen. Psychiater Dr. Matthias Hollweg konnte also nur seinen Lebenslauf, der von Gewalterfahrungen geprägt ist, und sein Verhalten vor Gericht heranziehen. Dabei kam er zum Ergebnis, dass Reifeverzögerungen bei dem 20-Jährigen vorliegen. Deshalb wendete das Gericht Jugendstrafrecht an. In der Jugendanstalt kann er nun zum Beispiel einen Schulabschluss nachholen. Denn der junge Mann ist beinahe Analphabet.

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