Die 14 anwesenden von 16 Räte stimmten der Neuaufstellung für das allgemeine Wohngebiet für den Geltungsbereich auf fünf Grundstücken sowie auf Teilflächen weiterer Grundstücke im beschleunigten Verfahren einstimmig zu. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Neuaufstellung weist eine Größe von gut 2,5 Hektar auf. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan größtenteils als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Lediglich im südlichen und ostwärtigen Bereich ist sie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und ist hierzu im Verfahren noch anzupassen beziehungsweise zu korrigieren.