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Bebauungsplan für die Wettersteinstraße in Altenstadt

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Von: Manfred Ellenberger

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Wettersteinstraße Altenstadt Bebauungsplan
Diese unbebaute Fläche an der Wettersteinstraße (rechts) am südlichen Ortsrand will Bürgermeister Andreas Kögl in den Bebauungsplan einbringen. © Ellenberger

Altenstadt – Die Dezembersitzung des Gemeinderats hatte eigentlich schon am Nikolaus­abend stattgefunden. Altenstadts Bürgermeister Andreas Kögl hatte allerdings dringende Gründe, als er das Gremiums fünf Tag vor Heiligabend ein weiteres Mal zur Sitzung bat. 

Vorab stand in der Tagesordnung nur der Punkt zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wettersteinstraße“. Die unbebaute Grünfläche liegt südlich der Wettersteinstraße in deren Verlauf Richtung Osten. Sie in das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzubringen sei nur noch bis Jahresende 2022 möglich, so Kögl.

Die 14 anwesenden von 16 Räte stimmten der Neuaufstellung für das allgemeine Wohngebiet für den Geltungsbereich auf fünf Grundstücken sowie auf Teilflächen weiterer Grundstücke im beschleunigten Verfahren einstimmig zu. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Neuaufstellung weist eine Größe von gut 2,5 Hektar auf. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan größtenteils als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Lediglich im südlichen und ostwärtigen Bereich ist sie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und ist hierzu im Verfahren noch anzupassen beziehungsweise zu korrigieren.

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