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Höhere Gebühren für Amtshandlungen in Altenstadt

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Von: Manfred Ellenberger

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Zum Beispiel bei den Bauanträgen gab es Erhöhungen der Gebühren. © Symbolfoto: Panthermedia/belchonock

Altenstadt – Bei der Sitzung des örtlichen Gemeinderats im neuen Jahr 2023 wurde unter anderem eine Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Altenstadt erlassen. Alle 16 Mitglieder des Gremiums stimmten dem sowie den hierzu von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren zu.

Damit kamen alle auch der Bitte von Bürgermeister Andreas Kögl nach, im Wirkungskreis der Gemeinde Altenstadt sicherzustellen, dass die Gebühren in allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft eine einheitliche Höhe haben.

Bei mehreren Positionen, beispielsweise bei der Bauleitplanung bleiben die Verwaltungskosten je nach Verfahrensart zwischen 300 bis 600 Euro auch in Zukunft unverändert. Bei den Bauanträgen jedoch gab es zu den sechs darin aufgeführten Positionen gleich vier Erhöhungen, zweimal blieben die Gebühren gleich. Wurden beispielsweise für eine Genehmigungsfreistellung bisher 25 Euro erhoben, sind es künftig 100 Euro. Damit sei „man aber noch immer in der Mitte von dem, was man verlangen kann“, rechtfertigte der Bürgermeister diese Erhöhung.

Bei den verkehrsrechtlichen Anordnungen als auch beim Grundstücksverkehr verhält es sich ähnlich. Gremiumsmitglied Michael Dulisch empfahl darüber hinaus, auch zusätzliche Verwaltungskosten für nachträgliche Genehmigungen von „Schwarzbauten“ zu erheben. Der Bürgermeister hatte das jedoch bereits geprüft. Das Ergebnis sei aber gewesen, dass man das, „so gut der Ansatz ist“, nicht unterkriege, weil derlei Verwaltungskosten nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind und es deshalb auch keine Rechtsgrundlage dafür gebe.

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