Entsprechend dieser rechtlich vorgegebenen Kriterien müsse man festhalten, dass der Jahrmarkt am Marienplatz und entlang der Münzstraße als prägende Veranstaltung keine Öffnung von Geschäften außerhalb der Altstadt ermögliche, so Keßler weiter. Das betrifft nun vor allem diejenigen Geschäfte im Schongauer Westen oder am Wiesenweg, die sich bisher bei den verkaufsoffenen Sonntagen angeschlossen haben.
„Schade, dass wir vom Gesetzgeber gezwungen werden“, befand Bürgermeister Falk Sluyterman dazu. Er halte das für nicht mehr zeitgemäß. Gerade der Äußere Westen habe an so einem Marktsonntag „Magnetfunktion“. Selber Meinung war auch Kornelia Funke (CSU): „Das geht völlig am jetzigen Denken vorbei.“
Um eine Lösung für die Geschäfte außerhalb der Altstadt war Stefan Konrad (SPD) bemüht. Ob man nicht beispielsweise auf einem großen Parkplatz Stände zulassen könne, damit die Geschäfte ringsum öffnen können, wollte er wissen. Das sei nicht so einfach, so die Antwort von Keßler.
Michael Eberle (CSU) sprach sich dafür aus, „die harte Linie“ zu fahren. Eine Änderung könne man nur erreichen, wenn man handele. „Die Unternehmen und die Stadt zusammen hätten Argumente“ gegen diese Verordnung, so Eberle weiter. Das Stadtoberhaupt verwies darauf, dass sich die Stadt schadenersatzpflichtig macht, wenn sie dieser Verordnung nicht folgt. Er wolle aber mit der Landrätin und den Bürgermeistern der größeren Kommunen nochmals das Gespräch suchen, so der Rathauschef. „Es ist nicht unsere Aufgabe, für Betriebe Konzepte zu entwickeln“, meinte Ilona Böse (SPD). Man könne aber „Signale geben und Möglichkeiten schaffen“.
Mit 18:6 Stimmen hat der Stadtrat die Verordnung schließlich erlassen. Das bedeutet, dass künftig an den Marktsonntagen nur noch diejenigen Geschäfte in der Altstadt öffnen dürfen. Alle anderen müssen sich an das Ladenschlussgesetz halten.