Alte Holzöfen müssen raus

Wer einen hat, will ihn nicht mehr missen: Kamin- und Kachelöfen sorgen in der kalten Jahreszeit für behagliche Wärme im Haus. Doch wie beim Auto gelten auch für sie mittlerweile strenge Schadstoff-Grenzwerte. Für die Besitzer alter Feuerstätten bleibt oft nur der Austausch. Doch der kann sich lohnen.
Peiting – Der 31. Dezember, er war für Besitzer alter Kachel- und Kaminöfen ein wichtiges Datum. Denn an diesem Tag endete die Schonfrist, die der Gesetzgeber Feuerstätten eingeräumt hatte, die von 1975 bis Ende 1984 gebaut worden waren. Sie müssen seit diesem Jahr strenge Grenzwerte erfüllen, was den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid betrifft. Geregelt ist das in der Bundesimmissionsschutzverordnung, die 2009 mit dem Ziel erlassen wurde, den Bestand an Kleinfeuerungsanlagen in Deutschland zu ertüchtigen. Denn nicht nur Autos pusten gesundheitsschädliche Abgase in die Luft, auch aus den Schornsteinen qualmt’s gewaltig. „Die Belastung darf man angesichts von über elf Millionen Kamin- und Kachelöfen nicht unterschätzen“, sagt der Peitinger Bezirkskaminkehrermeister Nikolaus Spitzeder.
Heizen mit Holz boomt, das zeigt sich auch in seinem Kehrbezirk, der neben Peiting, Rottenbuch, Wildsteig auch einen Teil Schongaus und Steingadens umfasst. Rund 3860 Einzelraumfeuerungen muss Spitzeder regelmäßig im Rahmen der Feuerstättenschau überprüfen. Wer einen alten Kamin- oder Kachelofen betreibt, den hat der Bezirkskaminkehrermeister bei seinem letzten Besuch auf die gesetzlichen Fristen hingewiesen – meist mit Erfolg. „Viele haben ihre alten Öfen rechtzeitig ausgetauscht“, berichtet er. Natürlich gebe es immer ein paar, „die stur sind“, aber das seien nur zwischen zehn bis 20 Prozent, schätzt Spitzeder. „Die breite Masse ist vernünftig.“ Aktuell weiß er von 180 Öfen in seinem Kehrbezirk, die bis zum Ablauf der Übergangsfrist nicht erneuert worden sind.
Ähnliche Erfahrungen hat auch Christian Lory gemacht. Der Peitinger ist als Bezirksschornsteinfeger für Hohenpeißenberg und Teile Peitings zuständig. „Der Austausch der Feuerstätten klappt in meinem Kehrbezirk sehr gut“, berichtet Lory. Die meisten Kunden würden die Anlagen bis zum vorgeschriebenen Termin erneuern. Nach Aktenlage gebe es nur noch 40 Öfen, bei denen dies noch nicht geschehen sei.
Wird ein Ofen, der die Grenzwerte überschreitet, nicht ausgetauscht, muss er stillgelegt werden. Zuständig dafür sei letztendlich die Immissionsschutzbehörde, erklärt Spitzeder. Die könne auch ein Bußgeld verhängen. Doch es gibt Ausnahmen. Für offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen, Kochherde, sowie historische Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden, gilt die Regelung nicht. Auch, wo der Holzofen als alleinige Heizung dient, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu. Und wer seine alte Feuerstätte nur noch in Notfällen betreiben will, der kommt um eine Stilllegung oder einen Austausch ebenfalls herum.
Auch die Nachrüstung eines Filters kann helfen, dass der alte Ofen den Feinstaubgrenzwert einhält. Doch sowohl Lory als auch Spitzeder raten von dieser Lösung ab. Sie sei vergleichsweise teuer und schwierig und lohne sich in den meisten Fällen nicht. Das Geld sei besser in einen neuen Ofen investiert, denn der bringe gleich mehrere Vorteile mit sich. „Die neuen Anlagen verbrennen viel sauberer und brauchen viel weniger Holz.“
Dem kann Jakob Eisenschmid nur beipflichten. Der Senior-Chef des gleichnamigen Peitinger Familienbetriebs ist Fachmann in Sachen Holzöfen. Auch er rät zum Austausch statt zum Filter, der nur „Augenwischerei“ sei. Noch dazu sei dieser nicht viel günstiger als ein neuer Ofen, betont Eisenschmid. Zwischen 3000 und 3500 koste der Einbau eines neuen Kachelofeneinsatzes in der Regel und sei in ein paar Stunden erledigt, rechnet er vor. Allein seine Firma hat im vergangenen Jahr rund 180 alte Öfen auf diese Weise modernisiert. Und die Nachfrage ist weiter groß. „Wir kommen gar nicht hinterher.“
Zum Service gehöre ebenfalls, dass man dem Kunden zeige, wie man richtig heize, erklärt der Senior-Chef. Denn wer da Fehler macht, dem hilft auch der beste Ofen nichts – das bestätigt auch Spitzeder.
Die nächsten Fristen
stehen bereits fest. Holzöfen, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden, müssen bis Ende 2020 ausgetauscht werden. Feuerstätten, die von 1994 bis 2010 errichtet wurden, dürfen noch bis Ende 2024 ohne Auflagen betrieben werden.