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Die eigenen Stieftöchter missbraucht?

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Von: Angela Walser

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Ein 36-jähriger Familienvater aus dem Schongauer Land muss sich wegen Missbrauchs vor dem Landgericht München II verantworten. Er soll sich zwischen 2014 und 2017 an seinen beiden Stieftöchtern (13 und 14) vergangen haben. Zu Prozessauftakt schwieg der Mann.

Weilheim-Schongau – Mancher Missbrauch beginnt bereits im eigenen Elternhaus. Benedikt B. (Name geändert) dagegen war sehr behütet aufgewachsen. „Ich wurde als Kleinstkind adoptiert“, berichtete der 36-Jährige freundlich und höflich zu Prozessauftakt. Er sei allerdings ein problematisches Kind gewesen, fügte er rasch hinzu. Wegen psychischer Auffälligkeiten wurde er als Heranwachsender zu einer Einzeltherapie nach Italien geschickt. Seine Eltern waren damals schon getrennt. Sein Vater habe eine Karriere als Politiker eingeschlagen und sich eine jüngere Frau gesucht, behauptete der Angeklagte. Er, das Problemkind, sei damals im Weg gewesen.

2007 hatte er als 25-Jähriger geheiratet. Seine Frau brachte die beiden späteren Missbrauchs-Opfer mit in die Ehe. 2007 und 2011 wurden die gemeinsamen Söhne geboren, vielleicht auch Problemkinder, wegen verschiedener Erkrankungen – unter anderem auch ADHS. Die Mutter kam mit der großen Kinderschar nur schwer zurecht. Sie litt unter Depressionen, musste stationär behandelt werden, Benedikt B. begann zu trinken. Er arbeitete so gut es ging. Erst als Pfleger, dann mit einem eigenen Haus- und Garten-Service, irgendwann landete er bei einem Bestatter.

In dieser Zeit soll sich der Missbrauch eingeschlichen haben. Die Frau hatte sich angeblich immer mehr zurückgezogen. Laut Anklage soll der 36-Jährige seine Stieftöchter mehrfach unsittlich berührt haben. Immer wieder und am ganzen Körper. In der Regel passierten die Übergriffe beim Zu-Bett-Gehen. In einer Video-Vernehmung bei der Ermittlungsrichterin gaben die Mädels die Attacken wieder. Ihre Scham war ihnen deutlich anzumerken.

Der Angeklagte verfolgte regungslos das Video der Vernehmungen. Zuvor hatten Gericht, Anklage und Verteidiger in einer Erörterung versucht, sich straftechnisch zu nähern. Das hätte den Opfern die belastende Vernehmung erspart. Doch der Angeklagte sträubte sich gegen ein Geständnis, das ihm eine Freiheitsstrafe zischen sechs und sieben Jahren garantiert hätte.

Bei seinen Angaben zum Lebenslauf beschrieb der Angeklagte die Mädchen als frühreife Jugendliche. Auf ihren Handys oder dem der Mutter hätten sie sich angeblich pornographische Darstellungen angeschaut oder anstößige Posen von sich selbst gepostet. Zwei der vier Kinder leben heute im Heim. Der Prozess dauert an.

Ein Mann machte seiner Familie außerdem das Leben zur Hölle – so jedenfalls sieht es eine Anklage der Staatsanwaltschaft München II, die seit gestern vor Gericht geprüft wird.

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