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Plantsch-Neubau wird zum Sanierungsfall

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Von: Jörg von Rohland

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In den Duschen sieht man ganz deutlich starke Oberflächenveränderungen. Das Wasser soll nach Angaben von Bad-Chef-Kosian sogar durch die Decke in die Kellerräume tropfen. Am 12. Oktober kommen die vom Gericht bestellten Gutachter, um die Mängel festzuhalten.
In den Duschen sieht man ganz deutlich starke Oberflächenveränderungen. Das Wasser soll nach Angaben von Bad-Chef-Kosian sogar durch die Decke in die Kellerräume tropfen. Am 12. Oktober kommen die vom Gericht bestellten Gutachter, um die Mängel festzuhalten. © Herold

Die Stadt Schongau liegt im Clinch mit einer Firma, die 2015 und 2016 Fliesen im Neubau des Plantsch-Saunalands verlegt hat. Die Klage ist eingereicht, ein Beweissicherungsverfahren steht bevor. Laut Stadt geht es um einen „sechsstelligen Betrag“. Auch für die Saunagäste wird es bitter.

Schongau – „Uns geht es wie dem Kölner Dom, irgendwie nie ganz fertig und vom Tag der Inbetriebnahme an ständige Baustelle“, seufzt Plantsch-Vorstand Andreas Kosian mit Blick auf den Neubau des Saunalands. Er wurde erst vor knapp fünf Jahren errichtet, vermutlich im kommenden Jahr wird er zum Sanierungsfall.

Grund dafür sind laut Kosian schwerwiegende Schäden am Aufbau des Fliesenbodens und am Fliesenbelag im Duschenbereich. In den Duschen zeige der Wandbelag an jedem Duschplatz starke Oberflächenveränderungen, der Fußbodenaufbau habe bereits wenige Monate nach Inbetriebnahme durch eindringendes Wasser starken Schaden genommen, berichtet der Bad-Chef. Insbesondere sich ablösende Bodenfliesen und ein weiträumig „abgesoffener“ Fußboden würden eine aufwändige Sanierung notwendig machen.

Keine Aussicht auf gütliche Einigung

Die damals ausführende Firma stellt sich bei der Kostenübernahme aber offenbar quer. Die Stadt Schongau als Gebäudeeigentümer habe sich seit dem Jahr 2018 unter Einschaltung mehrerer Sachverständiger und Gutachter um Klärung des Sachverhaltes und gütliche Einigung mit der Fachfirma bemüht, weiß Kosian. Eine Aussicht auf gütliche Einigung besteht ihm zu Folge aber nicht mehr, das gerichtliche Beweissicherungsverfahren wurde eingeleitet.

Nach Angaben des im städtischen Bauamts zuständigen Mitarbeiters Till Penski liegt der Streitwert im sechsstelligen Bereich. Genauer dürfte er es wissen, wenn die vom Gericht bestellten Gutachter ihre Arbeit erledigt haben. Sie werden die Schäden in Augenschein nehmen und auch Teile des Bodens öffnen.

Die künftige Baustelle im Plantsch: Im Duschenbereich des Saunaland-Neubaus ist es zu eklatanten Mängeln gekommen ist. Wenn man auf bestimmte Bodenfliesen drückt, kommen Wasser und Batz aus den Fugen.
Die künftige Baustelle im Plantsch: Im Duschenbereich des Saunaland-Neubaus ist es zu eklatanten Mängeln gekommen ist. Wenn man auf bestimmte Bodenfliesen drückt, kommen Wasser und Batz aus den Fugen. © Herold

Bis alles wieder verschlossen und getrocknet ist, werden laut Badchef Kosian zwei Tage vergehen. Der Saunabetrieb muss deshalb am 12. und 13. Oktober auf den Altbau und den Saunagarten beschränkt werden. Die Anzahl der verfügbaren Tickets müsse an den beiden Tagen auf die Hälfte verringert werden, bedauert Kosian.

Betrieb geht weiter, aber mit Einschränkungen

Wie es dann weitergeht, muss das Gericht entscheiden. Der Saunabetrieb kann laut Stadtbauamt aber trotzdem zunächst aufrecht erhalten werden. Wenn die Haftungsfrage geklärt ist, rechnet Mitarbeiter Penski damit, dass die Sanierung im kommenden Jahr in Angriff genommen werden kann. Für die Saunagäste des Plantsch wird es dann ebenso bitter wie für die Bad-Bilanz.

Der Fachmann veranschlagt für die Arbeiten nicht Wochen, sondern Monate, in denen der Betrieb eingeschränkt werden muss. Inwieweit die zu erwartenden Einnahmeverluste in die Klage der Stadt gegen die Firma mit einfließen, vermochte Penski auf Anfrage noch nicht zu sagen. „Sie sind aber auch ein Thema.“

Es gibt aber auch positive Neuigkeiten aus dem Platsch: „Mit Schreiben vom 2. Oktober haben wir nach längerer Bearbeitungszeit nun endlich die Freigabe für einige Änderungen an unseren Einrichtungen und Angeboten erhalten“, sagt Plantsch-Chef Andreas Kosian. Das heißt konkret: Im Bereich der Umkleiden im sogenannten „Stiefelgang“ können wir vier Haartrockner in Betrieb nehmen. Die von den Gästen selbst mitgebrachten Fön-Geräte müssen aber weiterhin außer Betrieb bleiben. Es wird dringend darauf hingewiesen, dass im Bereich des gesamten Stiefelganges Maskenpflicht herrscht – sowohl für nur vorbeigehende Gäste, als auch für die sich fönenden Gäste. Grund hierfür sind die starken Verwirbelungen, die durch Haartrockner hervorgerufen werden. Die Schwanenhals-Wasserspeier im Erlebnisbecken nehmen wir ebenfalls wieder in Betrieb – mit Intervallschaltung. Und: Die Wasserspieleinrichtungen im Familienbecken im Mutter-Kind-Bereich können ebenfalls wieder in Betrieb gesetzt werden.

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