Vorerst kein Badefloß am Lido

Die Enttäuschung wird groß sein, denn das Schongauer Badeparadies am Lido muss – zumindest vorerst – ohne seine Attraktion, das Badefloß, auskommen.
Schongau – „Wir werden das Badefloß erst einmal nicht zu Wasser lassen“, so Bettina Schade, Geschäftsleiterin der Stadt. Dies geschehe „aus vorauseilendem Gehorsam“. Erst muss die rechtliche Situation geklärt sein. Auch wenn man es derzeit nicht glauben mag, steht der Sommer vor der Tür. Die Rechtslage könnte die Badefreuden am Lech aber ganz schön trüben. Um mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei einem Unfall von vornherein auszuschließen, bleiben Steg und Badeinsel erst einmal eingewintert und damit an Land. Dies machte Bettina Schade, geschäftsleitende Beamtin bei der Stadt Schongau, auf Anfrage der Schongauer Nachrichten deutlich.
Erst muss die Haftungsfrage geklärt werden
Denn derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Stadt am Lido haftet, sollte sich beispielsweise ein Badeunfall ereignen. Oder wer möglicherweise Aufsicht führt. Was man für Schongau analog annehmen könne: „Wenn solche Badestege, Wasserrutschen und Ähnliches zu Wasser gelassen werden, hat man auch die Aufsichtspflicht“, so Schade.
Urteil des Bundesgerichtshofs
Probleme gibt es überall in Deutschland nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs für Seebäder. Der BGH urteilte im November 2017 nach dem schweren Unfall eines Kindes in Rheinland-Pfalz, dass eine Aufsichtsperson auch in einem Naturbad das Badegeschehen im Blick haben muss, um bei Gefahr eingreifen zu können. Die Familie des Kindes, das heute schwerbehindert ist, weil es sich unter Wasser im Seil einer Boje verfangen hatte, hatte die Gemeinde verklagt (BGH III ZR 60/16).
Wie muss die Schongauer Badestelle bewertet werden?
Die Frage ist jedoch, ob man die beliebte Schongauer Badestelle ähnlich bewerten muss. Eintritt wird zwar nicht verlangt, aber sie könnte durch das mobile Badefloß und seinen Steg eine „bädertypische Einrichtung“ sein. Jetzt heißt der Schongauer Lido zwar Lechsee, aber ist als Flussabschnitt ja kein Badesee. Als Gewässer erster Ordnung dürfte auch eher das Landratsamt zuständig sein. Steg und Badeinsel haben aber natürlich die Stadt Schongau angeschafft. Und würden Steg und Badeinsel sich lösen und ihrerseits einen Schaden verursachen, müsste hierfür wohl auch die Stadt aufkommen. Stichwort Aufsichtspflicht: „Es ist die Frage, ob eine bädertypische Anlage allein schon eine Aufsichtspflicht auslöst“, so Schade.
Einige Gemeinden haben bereits entschieden
Einige Gemeinden warten mit ihrer Entscheidung noch ab, andere, auch in der Region, haben bereits reagiert. In Reichling am Badesee Eglmoos muss das Sprungbrett weg (wie berichtet). Der Uttinger Sprungturm muss während der Saison abgesperrt bleiben, wenn keine Aufsicht da ist. Im Strandbad Dießen kann das Floß nicht ins Wasser, die Stege sollen mit einem zweiten Handlauf ausgestattet werden.
Die nahende Badezeit und mit ihr die Möglichkeit, dass eine Aufsichtspflicht eintritt, zwingt die Stadt Schongau zu einer Entscheidung. „Wir wollen kein Risiko eingehen“, so Schade. Das Thema Badeinsel soll in einer der nächsten Stadtratssitzungen auf den Tisch kommen, aber voraussichtlich noch nicht kommenden Dienstag.
Und das könnte Sie auch interessieren:
So schön ist es am Lido in Schongau.
Regina Schropp (Bayernpartei) will Grünen-Chef Robert Habeck die Einreise nach Bayern verbieten.
Und hier finden Sie weitere Berichte aus der Region.