ADFC: Schutzstreifen widerspricht Vorgaben

Bleibt der Fahrradschutzstreifen an der Gautinger Bahnhofstraße oder muss er weg, weil er nicht den Vorgaben entspricht? Einiges an der Hilfe für Radfahrer passt tatsächlich nicht zu den Regeln.
Gauting – Lob spendet die Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) der Gemeinde Gauting für den noch rechten neuen Fahrradschutzstreifen bergab an der Bahnhofstraße in Gauting – allerdings unter Vorbehalt. Denn der Radschutzstreifen widerspreche der Straßenverkehrsordnung, erklärt ADFC-Vertreter Hans-Georg Martin. Weil die Fahrbahn zu schmal sei, kämen Autofahrer nicht umhin, den markierten Radschutzstreifen ständig zu überfahren. Doch eine Lösung gibt es nicht: Alternative wäre „kein Schutzstreifen“, erklärte Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger im jüngsten Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss.
Mit dem Umbau der oberen Bahnhofstraße im Bereich des neuen Wohn- und Geschäftskomplexes „Karls“ habe die Gemeinde den Autoverkehr grundsätzlich verlangsamt, zog Kössinger in der Sitzung eine erste Erfolgsbilanz. Durch den neu angelegten Radweg bergauf neben der markierten Flaniermeile für die Fußgänger sowie den Radschutzstreifen bergab gebe es ausreichend Platz für „gleichberechtigte“ Verkehrsteilnehmer. Doch der ADFC finde den Radschutzstreifen bergab „fragwürdig“, erklärte Dr. Matthias Ilg (Grüne) unter Hinweis auf eine Stellungnahme von Hans-Georg Martin.
Steht der Schutzstreifen vor dem Aus?
„Im Frühjahr wurden in Gauting auf der oberen Bahnhofstraße Markierungs- und Beschilderungsarbeiten vorgenommen und als Herzstück ein neuer Schutzstreifen angelegt“, so der Vertreter des ADFC in einem Schreiben an die Gemeinde. Die Ortsgruppe habe Bedenken angemeldet – denn die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung lasse einen Schutzstreifen nur zu, „wenn er in seltenen Fällen von Kfz überfahren wird“. Auf der schmalen Fahrbahn der oberen Bahnhofstraße in Gauting werde der Schutzstreifen vor der Ampel beim Kriegerdenkmal „aber von jedem Auto bergab mitgenutzt“. Dies widerspreche den Vorschriften und entwerte Schutzstreifen auch andernorts, warnt Hans-Georg Martin. Kfz-Lenker lernten so, dass die Mitbenutzung von Schutzstreifen „eine ganz normale Sache wäre“. Der ADFC habe deshalb „Bauchweh“, resümierte Ilg im Ausschuss.
Dieses „Bauchweh“ rühre daher, dass Automobilisten den Schutzstreifen vor der Ampel beim Kriegerdenkmal an der Einmündung Ammerseestraße regelmäßig überfahren, antwortete die Bürgermeisterin. Doch die Bahnhofstraße mit verengter Fahrbahn zugunsten des neuen Geh- und Radwegs nebst Schutzstreifen im oberen Bereich sei grundsätzlich als „Durchgangs- und Sammelstraße“ kategorisiert und in ihrer Funktion keine Fahrradstraße. Einzige Alternative wäre, den im Mai neu markierten Radschutzstreifen bergab wieder zu beseitigen, so Kössinger in der Sitzung.
Laut Landratsamtssprecher Stefan Diebl werden solche Schutzstreifen stets mit den Fachstellen abgestimmt. Bisweilen sei in Kauf zu nehmen, dass der Streifen überfahren werden müsse, weil die Straßenbreite nicht reiche.