Kempfenhausen - Ein neues Bettenhaus auf dem Gelände der Schön-Klinik in Kempfenhausen wird es vorerst nicht geben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan Klinik Dr. Argirov für ungültig erklärt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Normenkontrollklage einer Nachbarin statt. Sie hatte befürchtet, dass ihr unterhalb der Schön-Klinik Richtung See liegendes Grundstück durch den Neubau mit weiteren Wassermassen zu kämpfen hat. Das Urteil moniert, dass die Gemeinde bei der Abwägung dieser Thematik Fehler gemacht habe.
Gravierender ist jedoch der Vorwurf der Richter, dass der Erweiterungsbedarf der Klinik nicht ersichtlich sei. Die Argumente der Klinik seien nicht tragfähig. „Die Gemeinde hätte ein detailliertes Betriebserweiterungskonzept verlangen müssen.“ In der exponierten Lage am See im Landschaftsschutzgebiet sei es durchaus von Bedeutung, ob ein Neubau für ein gutes wirtschaftliches Ergebnis sorgen soll oder ob ohne ihn die Existenz der Klinik gefährdet sei.
Letzteres sei nicht der Fall, sagte Klinikleiterin Heidi Zinser. „Der Fortbestand ist ohne das Bettenhaus nicht gefährdet.“ Aber es gebe ein wirtschaftliches Risiko. Bergs Bürgermeister Rupert Monn kündigte an, den Bebauungsplan noch einmal zu überarbeiten. edl