Notrufmissbrauch führt zu Einsatz auf dem Starnberger See

Starnberg - Alles andere als begeistert waren am frühen Montagmorgen Rettungskräfte rund um den Starnberger See als sie erfuhren, dass der Einsatz, zu dem sie gegen 2.40 Uhr ausgerückt waren, bewusst herbeigeführt worden war, obwohl gar kein Notfall vorlag.
Über eine Notruf-App war kurz zuvor bei der Integrierten Leitstelle Fürstenfeldbruck die Mitteilung eingegangen, dass im Starnberger See zwischen Bernried und Ambach eine Person ertrinken würde. Aufgrund dieser Mitteilung wurden etwa 30 Einsatzkräfte mehrerer Wasserwachten, der DLRG, von Feuerwehren und Polizei auf und um den See geschickt. Da mit einem längeren Einsatz gerechnet wurde, koordinierte Einsatzleiter Robert Lettenbauer mit seiner Führungsgruppe und dem Einsatzleiter Rettungsdienst von der der Wasserrettungsstation Tutzing aus die Kräfte, während die Suche im Wasser vom Einsatzboot der Wasserwacht Tutzing organisiert wurde. Zudem war eine Drohne der Wasserwacht Ammerland im Einsatz, um aus der Luft nach einer Person im Wasser zu suchen.
Einige Zeit später wurde der Einsatzleitung mitgeteilt, dass es sich wohl um einen fälschlich veranlassten Notruf gehandelt habe. Es stellte sich heraus, dass ein 18-Jähriger aus Mecklenburg-Vorpommern von dort aus die Funktion einer Notruf-App missbraucht und einen Notfall in Bayern fingiert hat.
Die Einsatzkräfte konnten damit gegen 3.30 Uhr zu ihren Stationen zurückkehren und die Ausrüstung wieder einsatzfähig machen.
Einsatzleiter Lettenbauer: „Situationen können von Passanten oder Zeugen mal falsch interpretiert werden und eine Alarmierung auslösen, welche sich dann in Luft auflöst. Doch in diesem Falle war es wohl weniger ein Versehen oder falsche Interpretation“. Selbst in unklaren Situationen sind die Rettungskräfte froh, lieber einmal zu viel auszurücken als wenn es zu spät ist. Einem Mitteiler drohen dann keinerlei Konsequenzen, weshalb man sich nicht davor scheuen soll, den Notruf zu wählen, wenn man eine mögliche Notsituation beobachtet.
Bei einer solchen bewussten Falschalarmierung wird dann jedoch durchaus geprüft, ob die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden können.