Starnberg - Andreas H. benimmt sich in Starnberg wie ein Verkehrs-Rambo und kommt glimpflich davon.
Andreas H. (59), der sich auf der Münchner Straße in Starnberg wie ein Verkehrs-Rambo aufführte (wir berichteten), bleibt ein freier Mann. Das Landgericht München II lehnte es ab, den Lautenbauer aus München in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung beantragt, weil Andreas H. wegen seiner psychischen Krankheit gefährlich für die Allgemeinheit sei. Der schüchterne Mann leidet an einer bipolaren affektiven Störung. Diese verschlimmert sich, wenn er während eines akuten manischen Schubes zu viel Alkohol trinkt.
So war es auch im April vor drei Jahren, als Andreas H. mit 1,86 Promille im Blut kurz nach Mittag in Starnberg durchdrehte. Bereits in der Nacht war er von der Polizei angehalten worden, die ihm den Führerschein abnahm. Doch Andreas H. fuhr später trotzdem weiter. In Starnberg schnitt er zunächst ein Auto, das er überholte, und rammte es. Als der Fahrer des beschädigten Wagens Andreas H. an der nächsten Ampel zusammen mit zwei Zeugen zur Rede stellen wollte, fuhr H. einfach los. Einen Mann verletzte er dabei am Knie.
Das Gericht kam gestern zu dem Schluss, dass es bei H. „mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer manischen Phase zu keinen Straftaten kommt“. Schon die Straftat in Starnberg lag im unteren Bereich, seitdem ist nichts mehr vorgefallen. Zudem ist er krankheitseinsichtig wie kaum ein psychisch Kranker. Er macht eine Therapie und nimmt seine Tabletten. gut