Berg/Starnberg - Die Debatte um die Tauchregeln im Starnberger See ist nach einem neuerlichen tödlichen Unfall wieder entbrannt. Das Landratsamt Starnberg plant einen Runden Tisch.
Die Tauchersaison 2014 im Starnberger See hat ein Todesopfer gefordert. Ein 56-jähriger Münchner, der vor elf Tagen rund 600 Meter südlich der Seeburg plötzlich bis in etwa 22 Meter Tiefe abgesunken war und von seinem Tauchpartner gerade noch an Land gebracht werden konnte, ist gestorben. Gutachter untersuchen die Ausrüstung des Mannes, erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord auf Anfrage. Fremdverschulden könne ausgeschlossen werden. Der Taucher galt als erfahren – das waren nahezu alle Taucher, die in den vergangenen Jahren am Ostufer verunglückten.
Auch wenn der Ablauf dieses Unfalles nicht auf eine tiefenbedingte Ursache hindeutet – die Debatte über schärfere Regeln beim Tauchen ist wieder entbrannt. Ein komplettes Tauchverbot ist kein Thema. „Das ist nicht gewollt“, sagt Starnbergs neuer Polizeichef Bernd Matuschek, jedoch müsse man über eine stärkere Reglementierung reden. Der Polizei wird bisweilen zu viel und zu unkontrolliert getaucht. Matuschek kann sich eine Anmeldepflicht für Tieftauchgänge vorstellen – an der Allmannshausener Wand geht es rund 100 Meter tief in den See. Auch ein Verbot von Schulungstauchen direkt an der Wand hält er für überlegenswert.
Einschränkungen beim Schulungstauchen waren schon vor längerer Zeit im Gespräch. Das Landratsamt, das für die so genannte Allgemeinverfügung und damit für die Tauchregeln zuständig ist, hat Verschärfungen zunächst in die Warteschleife geschickt – aus gutem Grund. Seit wenigen Tagen liegt der Behörde eine Diplomarbeit vor, in der alle Aspekte des Tauchens untersucht wurden, für die alle Beteiligten befragt und in der auch Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. „Ein allgemeines Verbot ist vom Tisch“, meint Kreissprecher Stefan Diebl. Es wäre rechtlich auch kaum durchsetzbar gewesen. Nun will das Amt die Diplomarbeit mit Hochdruck auswerten und dann in wenigen Wochen eine Art Runden Tisch einberufen. Ein generelles Schulungstauchverbot gilt als unwahrscheinlich, Beschränkungen sind jedoch durchaus möglich.