Herrsching - Der Vorstand des Saftherstellers Perger eG hat Darlehen bei seinen Mitgliedern beantragt. Von einem Großteil von ihnen scheint er dabei Rückendeckung zu erhalten.
Nicht wenige Mitglieder der Perger-Genossenschaft sind offenbar zu weiteren Zahlungen bereit, um ihrem Unternehmen zu helfen. Das scheinen sie bei der Generalversammlung signalisiert zu haben, wie einige von ihnen anschließend berichteten. Die Öffentlichkeit war nicht zugelassen.
Schriftliche Berichte waren nach der Generalversammlung aber zu erhalten. Der Vorstand erklärt darin, die Genossenschaft habe kein Absatzproblem: „Wir haben ein Problem in der Warenverfügbarkeit.“ Die Mitglieder sollen freiwillig Darlehen gewähren. Bei 100 Euro Darlehen je Anteil im Wert von 500 Euro kämen nach Berechnungen des Vorstands 350 000 Euro zusammen. Wie viele der rund 420 Mitglieder dazu bereit sind, muss sich zeigen. Bei der Versammlung anwesend gewesen sein soll etwa ein Drittel von ihnen.
Ein sechsstelliger Verlust im ersten Geschäftsjahr sei „kein Pappenstiel“, erklärt der Vorstand. Das operative Geschäft habe aber etwa 440 000 Euro positiven Rohertrag erbracht.
Aufgrund von Zahlungsplänen mit Gläubigern werden die Altlasten nach Angaben des Vorstands nach und nach abgebaut. Den „Spagat“ zwischen Schuldenabbau und „flüssig bleiben“ bezeichnet der Vorstand der eG als „Eiertanz“. Er sehe aber Chancen für eine wirtschaftlich tragfähige Zukunft der Genossenschaft. Mit den Darlehen könne er alle überfälligen Verbindlichkeiten zeitnah ablösen und wichtige Maßnahmen umsetzen.
Der Aufsichtsrat nimmt in seinem Bericht unter anderem zur Trennung von Ex-Vorstand Johannes von Perger 2013 Stellung. Vorangegangen seien hohe Zahlungen der Perger eG an die Perger-Altbetriebe - und zwar zum Teil auf Basis von Perger selbst ohne Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss gestellter Rechnung. In der Folge sei die Arbeit auf dem Perger-Hof in Breitbrunn praktisch unmöglich geworden, da von Perger Zutrittsverbote zu den Betriebsräumen erlassen und die Abwicklung durch Blockieren der Zufahrt verhindert habe. Zwischen den Anlagen der eG und der Abfüllanlage sei eine Mauer errichtet worden. Schließlich sei der eG der Mietvertrag für die Betriebsräume einschließlich Hofladen gekündigt worden. Deshalb sei der Betrieb der eG ausgelagert worden.