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Kiebitzprojekt weiter in Gefahr

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Um ihn geht‘s: ein Kiebitz
Um ihn geht‘s: den Kiebitz © Hubert Schaller

Es läuft nach wie vor nicht rund, was die Zukunft des Kiebitz im Aubachtal bei Hechendorf angeht. Die Saatpläne für nächstes Jahr verheißen nichts Gutes, der Bund Naturschutz kündigt eine Klage an.

Hechendorf – Der Bund Naturschutz (BN) hat für den Kiebitzstandort im Aubachtal bei Hechendorf Bewirtschaftungs- und Sanierungsanträge an das Landratsamt und die Regierung von Oberbayern gestellt. Der Grund: 2021 ist erneut eine Wintersaat mit einzelnen Brache-Löchern geplant. In den Augen des BN ist damit der erneute Brutausfall programmiert.

Seit 2016 hatte sich die Kiebitz-Population im Aubachtal zunächst vergrößert. Die Fläche entwickelte sich „zum ergiebigsten Brutstandort mit einer kleinen Kolonie von einem guten Dutzend Altvögeln“, so der BN. Über die Jahre hin wurde dies auch von dem Landwirt vor Ort unterstützt, der die Fläche gepachtet hat (wir berichteten). Heuer jedoch kam es zum Brutausfall, weil die Wintersaat zu hoch stand und eine Brache fehlte. Dazu kommt, dass es sich um eine Ausgleichsfläche mit Auflagen handelt, die jedoch von den Behörden nicht weitergegeben wurden. Dadurch „entstand ein Umweltschaden nach dem Bundesnaturschutzgesetz“, stellt BN-Kreisgeschäftsführer Günter Schorn in einer Pressemitteilung fest. Es folgten Gespräche zwischen allen Beteiligten und auch Landrat Stefan Frey.

„Der BN muss feststellen, dass auch Herr Frey keine verbindliche Vereinbarung erzielen konnte“, schreibt Schorn nun mit Blick auf die Saatplanung für 2021. Am Geld könne dies nicht liegen, denn die Landwirte würden mit staatlichen Ausgleichszahlungen entschädigt. Das Landratsamt halte die nun vorgesehene Wintersaat mit einzelnen Brache-Löchern für ausreichend und riskiere damit wieder „einen Umweltschaden“, so Schorn.

In den Bewirtschaftungs- und Sanierungsanträgen fordert der BN nun die Saat einer kiebitzfreundlichen Feldfrucht, die einen offenen Rohboden und keine zu enge Einsaat aufweist, sowie einen offenen Rohboden im Winter. Dazu kommen eine Kiebitz-Brache von mindestens einem Hektar, die auch Nassstellen aufweist, sowie eine Betretungserlaubnis des Ackers zum Ausstecken der Gelege sowie die Erlaubnis zum Aufbau eines Elektrozauns für die Fläche.

„Erst vor einem Jahr wurde das Volksbegehren zum Artenschutz angenommen. Wenn wir Artenschutz ernst nehmen und das Aussterben der Kiebitze verhindern wollen, ist es jetzt an der Zeit zu handeln“, sagt Schorn. Die Frist für die Anträge läuft bis Ende September. Sollten sie nicht fruchten, gibt es einen Plan B: „Notfalls werden wir den Rechtsweg bestreiten.“

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