- Grünanlagen und ihre Einrichtungen zu verunreinigen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen oder durch das Nichtentfernen von Hundekot,
- die Verursachung von unzulässigem Lärm, insbesondere das Abspielen von Musik, der geeignet ist, andere erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen,
- Musikdarbietungen jeglicher Art,
- der Alkoholgenuss in den Badegeländen,
- der Aufenthalt auf allen Grünanlagen, Parkanlagen sowie Spielplätzen in angetrunkenem Zustand, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden,
- das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen,
- das Rauchen und der Alkoholgenuss auf Spielplätzen,
- das Betreiben offener Feuerstellen, ausgenommen auf ausgewiesenen Grillplätzen, sowie das Abbrennen von Fackeln,
- das Mitführen von Glasflaschen, Gläser oder sonstigen Glasbehältern auf den Badegeländen,
- das Zelten und Aufstellen von Pavillons sowie das Nächtigen in den Anlagen,
- der Verkauf von Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, das Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken (ausgenommen sind gewerbliche Aufnahmen aus privaten Lebensbereichen wie Hochzeiten und ähnliches) und die Veranstaltung von Vergnügungen,
- das Aufstellen oder Anbringen von ortsfesten oder von fliegenden baulichen Anlagen,
- das Betreten von Blumen- und sonstigen Schmuckpflanzungen,
- das Ausbringen von Futter und Lebensmitteln.“
Der Stadtrat muss der gesamten Satzung noch zustimmen. Das Thema soll in der Sitzung am kommenden Montag, 27. Juni, abschließend beraten werden. Beginn ist um 18.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Wangen.