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Missverständnis? Büro-Container an Starnberger Tennisanlage nicht genehmigt

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Von: Tobias Gmach

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Der Künstler, der Unternehmer und die Wand: Richard Freiherr von Rheinbaben (r.) lässt eine Wand seiner Container am Tennispark von Martin Blumöhr bemalen. Sie hoffen auf Mitwirkung der Starnberger.
Richard Freiherr von Rheinbaben (r.) lies eine Wand seiner Container am Tennispark von Martin Blumöhr bemalen. Nun stellte sich heraus, dass die Container gar nicht genehmigt sind. © Photographer: Andrea Jaksch

Die Büro-Container von Richard Freiherr von Rheinbaben an der Starnberger Tennishalle sind als solche nicht genehmigt. Die Stadt ist irritiert, der Bauherr lenkt ein.

Starnberg – Missverständnisse, mangelhafte Kommunikation oder fehlendes Wissen? Woran auch immer es letztlich lag, Fakt ist: Für die doppelstöckigen Container, die an der Tennishalle an der Gautinger Straße in Starnberg stehen, fehlt die Genehmigung. Aufstellen ließ sie im vergangenen Herbst der Unternehmer, Kunstmäzen und Betreiber der Padel- und Tennisanlage, Richard Freiherr von Rheinbaben – als temporäre Unterkunft für Büros und Mitarbeiter seiner diversen Firmen wie die eurobuch.com. Später sollen sie im Gebäude nebenan unterkommen, das von Rheinbaben derzeit sanieren lässt.

Damit die Zwischenlösung mehr als grau in grau ist, hat der Unternehmer den Münchner Wandmalkünstler Martin Blumöhr engagiert. Der Mann, bekannt für seine Kunst im öffentlichen Raum, hat die Container hübsch verziert. Eher unschöne Nachrichten aus Sicht der Stadt vermeldete Bürgermeister Patrick Janik am Donnerstagabend im Bauausschuss des Stadtrats. Die Stadt habe in der Sache vom Bauherren an der Gautinger Straße einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis während der Bauphase erhalten und diesen genehmigt. Nun habe sich aber herausgestellt, dass das „das falsche Instrument“ sei und es eines Bauantrags bedürfe. Der liege bisher nicht vor, das Landratsamt sei als oberste Baubehörde eingeschaltet worden.

CSU-Stadtrat Jägerhuber: „Das ist dreist“

CSU-Stadtrat Ludwig Jägerhuber kommentierte, ohne Rheinbabens Namen zu nennen: „Das ist dreist.“ Von einem Partner, der ein städtisches Grundstück in Erbpacht übernommen habe, erwarte er sich ein anderes Vorgehen. Die Stadt habe erst „von der Öffentlichkeit“ von der tatsächlichen Nutzung der Container erfahren. Auf Nachfrage des Starnberger Merkur lässt auch Stadtbaumeister Stephan Weinl durchklingen, dass es nicht das erste Mal wäre, dass jemand ohne Baugenehmigung Tatsachen schaffe. Aus dem Antrag sei die Büronutzung nicht ersichtlich gewesen. Die Stadt habe angenommen, die Container würden als reine Lager- und Aufenthaltsstätte für die Bauarbeiten dienen.

Etwas anders klingt Rheinbabens Version. Er bestätigt, dass die Stadt die bis September 2024 geltende Genehmigung zuletzt zurückgenommen habe – und dass er auch den fünfstelligen Betrag, den er dafür bezahlt habe, wieder erstattet bekomme. Aber er sagt auch: „Wir fühlten uns völlig sicher, dass wir mit dem richtigen Antrag an der richtigen Stelle sind.“ Er und seine Partner hätten die Verwaltung gefragt, was sie für die „temporären Container“ beantragen müssten und das Formular zugesandt bekommen. Nach einer Büronutzung sei er nicht gefragt worden, und er habe nicht gewusst, dass er sie angeben müsse. Stadtbaumeister Weinl erklärt, dass, sobald Menschen sich in einem Gebäude dauerhaft aufhalten, schon aus Sicherheitsgründen ein Bauantrag her müsse.

Von Rheinbaben betont im Gespräch mehrmals, er habe überhaupt kein Interesse daran, „in ein blödes Fahrwasser zu kommen“. Er habe ein gutes Verhältnis zur Stadtspitze um Bürgermeister Janik – und dies solle auch so bleiben. Deshalb halte er sich an die gewünschten Vorgaben, der Bauantrag sei bereits in Arbeit.  

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