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Baumschutz ab 1,30 Meter Umfang: Acht Jahre nach Abschaffung soll wieder Baumschutzverordnung kommen

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Von: Peter Schiebel

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Mit der Fällung dieser Buche an der Ludwigstraße setzte Anfang 2021 die Diskussion um eine Baumschutzverordnung in Starnberg wieder ein. Diesem Baum hätte sie übrigens nicht geholfen: Die Buche war nachweislich geschädigt.
Mit der Fällung dieser Buche an der Ludwigstraße setzte Anfang 2021 die Diskussion um eine Baumschutzverordnung in Starnberg wieder ein. Diesem Baum hätte sie übrigens nicht geholfen: Die Buche war nachweislich geschädigt. © schiebel

Acht Jahre nach ihrer Abschaffung erhält Starnberg mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder eine Baumschutzverordnung. Zwar steht die Zustimmung des Stadtrats noch aus, der Umweltausschuss hat sich mit Mehrheit aber dafür ausgesprochen. Zudem soll das städtische Förderprogramm zur Baumpflege erhalten bleiben.

Starnberg – Zwei Jahre nach dem Beginn der Beratungen ging es nun relativ schnell. Nach gut einer Viertelstunde hat sich der Stadtratsausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität am Donnerstagabend dafür ausgesprochen, wieder eine Baumschutzverordnung in Starnberg einzuführen. Bei der 7:4-Entscheidung stimmten nur Eva Pfister, Anton Summer (beide BMS), Michael Landwehr (WPS) und Michael Mignoli (BLS) dagegen. Sollte Ende des Monats auch der Stadtrat zustimmen, wird der Entwurf der Verordnung öffentlich ausgelegt und könnte im Anschluss in Kraft treten.

In Starnberg hatte es bereits bis 2015 eine Baumschutzverordnung gegeben, ehe die damalige Stadtratsmehrheit sie abschaffte. Unter anderem war seinerzeit damit argumentiert worden, dass gut 90 Prozent aller Anträge für Baumfällungen auch trotz Satzung genehmigt worden seien. Nun sah vor allem die CSU die Notwendigkeit für die Wiedereinführung. „Die Motorsäge läuft“, sagte Ludwig Jägerhuber. „Mittlerweile sind vom See aus Gebäude sichtbar, die waren früher nie zu sehen.“ Vizebürgermeisterin Angelika Kammerl nannte ein Beispiel aus der Wilhelmshöhenstraße („obwohl dort gar kein Baufenster vorhanden ist“) und aus dem Almeidaweg („da wurden Grundstücke ratzekahl leer geräumt“). Vor allem BLS-Stadtrat Mignoli widersprach: „Im Großen und Ganzen ist Starnberg grüner denn je.“ Außerdem befürchtete er einen „Verwaltungsaufwand sondersgleichen“.

Laut dem Entwurf sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 1,30 Meter geschützt. Gemessen wird einen Meter über dem Boden. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt der Schutz, wenn einer der Bäume dieses Maß erreicht. Zudem stehen Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume unter Schutz, auch wenn diese die 1,30 Meter Umfang noch nicht erreicht haben.

Geschützte Bäume „zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder zu verändern“ soll künftig verboten sein

Es soll künftig verboten sein, geschützte Bäume „zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder zu verändern“. Der Umfang reicht vom Fällen über absichtliche Maßnahmen, die zum Absterben der Bäume führen, bis zu Eingriffen, „die das charakteristische Aussehen verändern, das weitere Wachstum dauerhaft be- oder verhindern oder Bäume in ihrer Gesundheit schädigen“. Auch im Umfeld der geschützten Bäume gelten Ver- und Gebote, zum Beispiel sind Abgrabungen oder die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln untersagt.

Ausnahmen gelten unter anderem für abgestorbene Bäume, für einen ordnungsgemäßen Baumschnitt sowie für das fachgerechte Verpflanzen auf demselben Grundstück. Auch Befreiungen von der Verordnung sollen möglich sein, zum Beispiel bei bestehendem Baurecht oder wenn die Leistungsfähigkeit installierter Solaranlagen in einem erheblichen Umfang beeinträchtigt wird. Entsprechende Anträge müssen bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Stimmt diese den Fällungen zu, kann sie Ersatzpflanzungen anordnen. In Einzelfällen sind auch Ausgleichszahlungen möglich, die sich im Bereich zwischen 2500 und 4000 Euro je Baum bewegen. Wer ohne Genehmigung geschützte Bäume fällt oder zerstört, riskiert dagegen eine Geldbuße bis 50 000 Euro.

10 000 Euro für Baumpflege beantragt: Stadtrat muss noch zustimmen

Zuvor hatte sich der Umweltausschuss mit 8:3 Stimmen bereits dafür ausgesprochen, das städtische Förderprogramm zur Pflege privater Bäume im Stadtgebiet fortzuführen. Damit unterstützt die Stadt Privateigentümer, wenn diese Bäume mit mindestens 1,50 Meter Stammumfang pflegen und erhalten. Die Obergrenze beträgt 1000 Euro pro Baum. Das Programm gibt es seit 2016, es war quasi die Kompensation für die damals weggefallene Baumschutzverordnung. Seitdem sind im Rathaus 79 Anträge eingereicht, 168 Bäume gefördert und 119 520 Euro ausgeschüttet worden.

Nun wollte die Verwaltung die Förderung „aufgrund der schlechten Haushaltslage“ bis auf Weiteres einstellen – stieß bei der Mehrheit des Ausschusses aber auf Widerstand. CSU-Stadtrat Jägerhuber betonte, die Stadt solle Eigentümer, die sich um den Erhalt der Bäume kümmerten, nicht alleine lassen. „Das kommt der Stadt, dem Ortsbild und der Luftqualität zugute“. Ähnlich äußerte sich BMS-Stadträtin Pfister, zumal die Haushaltsmittel eher „bescheiden“ seien. Lediglich Vizebürgermeisterin Kammerl, Dr. Thorsten Schüler (UWG) und Christiane Falk (SPD) stimmten für die Einstellung des Programms. Auf Antrag Pfisters sollen zudem für heuer 10 000 Euro Fördersumme bereitgestellt werden. Auch diesen Beschlüssen muss der Stadtrat noch zustimmen.

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