Führerscheinumtausch im Landkreis Starnberg: Der Lappen muss weg

Ein Fragen-und-Antworten-Stück zum Pflichtumtausch des alten Führerscheins: Die Frist für den Umtausch endet am 19. Januar für rund 9700 Bürger im Landkreis.
Landkreis – Die Tage der grauen oder rosa Lappen sind gezählt. Nach und nach müssen die Bürger im Landkreis Starnberg bis 2033 die alten Führerscheine gegen ein Scheckkartenformat tauschen. Am 19. Januar endet die Frist für die Babyboomer-Jahrgänge von 1959 bis 1964. Der Starnberger Merkur beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie viele Bürger im Landkreis müssenihren Führerschein umtauschen?
Die Anzahl der Führerscheininhaber im Landkreis kann nicht genau festgestellt werden, heißt es von Seiten des Landratsamtes. Denn eine Wohnsitzveränderung wird nicht automatisch an die Fahrerlaubnisbehörden mitgeteilt. Auch über verstorbene Führerscheininhaber erhält die Fahrerlaubnisbehörde keine Informationen. Das Landratsamt geht jedoch von insgesamt rund 98 000 Führerscheininhabern im Landkreis aus. Darunter dürften etwa noch 41 000 Papierführerscheine sein. Diese müssen entsprechend der Jahrgansstaffelungen in das neue EU-Scheckkartenformat umgetauscht werden – die Jahrgänge 1953 bis 1958 waren bereits dran. Bis 19. Januar sind nun die Bürger im Landkreis, die von 1959 bis 1964 geboren wurden, aufgerufen, ihren Führerschein umzutauschen. Das sind laut Berechnungen des Landratsamtes 9705 Personen.
Wie viele Führerscheine wurden bereits umgetauscht?
Insgesamt haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice seit 2019 im Hinblick auf den Pflichtumtausch rund 6960 Papierführerscheine in Scheckkartenscheine verwandelt. Für die Umtauschfrist der Jahrgänge 1953 bis 1958 hatte das Landratsamt 7730 umzutauschende Führerscheine errechnet. „Wir gehen davon aus, dass die Mehrzahl der Führerscheine also termingerecht umgetauscht wurde. Bezüglich der Jahrgänge 1959 bis 1964 wurden bisher 3500 Führerscheine umgetauscht“, heißt es von Seiten der Behörde. Seit Anfang des Jahres sind weitere 200 Anträge eingegangen.
Wie lange dauertder Umtausch?
Das Landratsamt appelliert an die Bürger, dass nur diejenigen einen Antrag stellen, die von der Frist auch betroffen sind. „Die Erfahrung zeigt, dass sich die Bearbeitungszeiten ansonsten deutlich verlängern.“ Derzeit dauert der Umtausch im Wege des Direktversands etwa vier Wochen.
Welche Strafe droht nach Ablauf der Umtauschfrist?
Wer in den Jahren 1959 bis 1964 geboren ist und bei einer Polizeikontrolle noch nicht den neuen Führerschein vorzeigen kann, verstößt gegen die Pflicht zum Mitführen des Führerscheins. Dieser Verstoß wird mit zehn Euro geahndet, sagt Polizeihauptkommissar Oliver Jauch von der der Inspektion Starnberg auf Anfrage des Starnberger Merkur.
Wie viele Mitarbeiter sind mit dem Umtausch beschäftigt?
Um den Pflichtumtausch kümmert sich der Bürgerservice des Landratsamtes, wo auch das Callcenter für Beratungen eingerichtet ist. Dort werden neben dem Führerscheinumtausch auch viele weitere Aufgaben, wie beispielsweise die Kfz-Zulassungen, wahrgenommen. Täglich arbeiten bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Pflichtumtausch.
Wie funktioniertder Umtausch?
Im Landkreis Starnberg ist der Umtausch nur per Direktversand möglich. Der Führerschein wird nach Hause zu den Antragstellern geschickt. Die Vorteile: ein verbesserter Service und reduzierter Verwaltungsaufwand. Dies setzt voraus, dass der Antrag zuvor beim Bürgerservice abgeben wird. Dabei wird auf dem Papierführerschein eine Befristung eingestempelt. Bis zu deren Ablauf wird garantiert, dass der Scheckkartenführerschein beim Antragsteller eintrifft. Voraussetzung ist natürlich, dass die Gebühr (25 Euro) bezahlt wurde und die notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden.
Wer den Antrag nicht persönlich im Landratsamt abgeben kann oder möchte, findet ihn auf der Homepage www.lk-starnberg.de. Der unterschriebene Antrag, die Einverständniserklärung für den Direktversand nach Hause, das biometrische Foto sowie der Papierführerschein im Original müssen dann per Post ans Landratsamt geschickt werden. Den Originalführerschein schickt die Kreisbehörde postwendend nach Eingang mit dem Befristungsstempel versehen zurück an den Absender. Der neue Kartenführerschein wird von der Bundesdruckerei dann direkt nach Hause geschickt.