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Gericht: Gebühren in Ordnung

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Von: Sandra Sedlmaier

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Die Starnberger Kläranlage gehört dem Abwasserverband Starnberger See. Sie ist Teil des Anlagevermögens des Verbands – der rund 41 Millionen Euro Schulden hat. © Foto: Rudy

Das Verwaltungsgericht sagt: Die Gebührenkalkulation des Abwasserverbands Starnberger See ist korrekt. Angela Böcker aus Seeshaupt will das nicht akzeptieren und beantragt die Zulassung auf Berufung.

Starnberg/Seeshaupt – Seit Anfang 2014 sind die Schmutzwasserkanäle rund um den Starnberger See in der Hand des Abwasserverbands (AV). Der erhebt deshalb auch die Gebühren – und nicht mehr die Gemeinden. Seit Anfang 2014 gelten deshalb auch einheitliche Gebührensätze rund um den See. In Seeshaupt war der Sprung hoch: von 1,43 auf 2,64 Euro pro Kubikmeter. Die Kalkulation der Gebühren kann Rechtsanwalt Dr. Michael Böcker nicht nachvollziehen. Er ging deshalb im Namen seiner Frau Angela wegen deren Schmutzwasserbescheid vor das Verwaltungsgericht (wir berichteten). Das Urteil liegt nun vor: Es weist die Klage gegen die Schmutzwassergebühr ab. Böcker hat Antrag auf Berufung gestellt. Ob die zugelassen wird, ist noch offen.

Verbandsvorsitzender bleibt gelassen

„Wir sehen einer neuerlichen Verhandlung gelassen entgegen“, sagt der Verbandsvorsitzende, Bergs Bürgermeister Rupert Monn. „Das Gericht hat uns in allen Punkten Recht gegeben“, unterstreicht AV-Geschäftsführer Norbert Impelmann.

Rechtsanwalt Böcker sieht das anders. Seine Kritik an der Neukalkulation der Gebühren richtet sich vor allem gegen die kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital. Der Zinssatz ist mit fünf Prozent angesetzt – zu hoch, findet Böcker. Das hatte er bereits in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auseinandergesetzt. Das Gericht sei einfach der Argumentation des Abwasserverbands gefolgt, moniert er in der Begründung zur Berufungszulassung: „Das Verwaltungsgericht unterließ weitere eigene Feststellungen, sondern nahm den Vortrag des Beklagten als zutreffend hin, ohne diesen auch nur ansatzweise in seiner Entscheidung zu klären und nachzuvollziehen.“ Der Verband habe in seiner Argumentation einen Zeitraum von 30 Jahren heranziehen müssen, um zumindest auf eine Verzinsung von 4,7 Prozent zu kommen. Bei zehn Jahren seien es nur 2,5 Prozent. Würde statt der fünf Prozent nur ein Prozent angesetzt, läge der Beitrag bei 1,70 statt 2,64 Euro. „Momentan entfallen 72 Prozent der Abwassergebühr auf fiktive Kosten“, sagt Böcker. „Wo geht das Geld hin?“

Aktuell 41 Millionen Euro Schulden

Unter anderem in den Schuldendienst, sagt AV-Geschäftsführer Impelmann. Und in die laufenden Kosten. „Wir müssen alles so zusammenrechnen, dass es zusammenpasst“, sagt er. „Wie wir das gemacht haben, ist richtig – das hat uns das Gericht bestätigt.“ Zwar würden die kalkulatorischen Zinsen letztlich das Zinsniveau für Darlehen widerspiegeln. Aber: „Der kalkulatorische Zins hat nichts mit dem aktuellen Zins zu tun“, unterstreicht Impelmann. Die Schulden des Verbands – derzeit knapp 41 Millionen Euro – seien so aufgenommen, dass sie über Generationen hinweg abbezahlt würden und Zinssprünge sich nicht unbedingt in den Gebühren niederschlagen. So wolle es der Gesetzgeber.

Im Laufe des Jahres kalkuliert der AV die Schmutzwassergebühren neu. „Nicht auszuschließen, dass wir den Zinssatz anpassen“, sagt Impelmann. Bisher gab es einige hundert Widersprüche gegen die Bescheide, aber nur eine Klage – die der Böckers.

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