Das historische 1945 vom Vorbesitzer erbaute Wohnhaus samt den Bienenstöcken gilt immer noch als Schwarzbau und sollte eigentlich abgerissen werden. Trotz einem vorliegenden Protokoll von 1950, nachdem der damalige Pähler Gemeinderat einstimmig den Bau nachträglich genehmigt hatte. Nach dem aktuellen Vergleichsvertrag darf das Gebäude als „Schutzhütte“ stehen bleiben, jedoch aus Brandschutzgründen nicht bewohnt werden. Die „Abendwanderungen mit Eseln“ wurden auf fünf pro Jahr beschränkt.
Die restlichen Gebäude auf dem Gelände in Pähl-Hinterhadern werden geduldet, müssen aber von den Nachfolgern oder Erben von Klotz (56) und Gregori (55) beseitigt werden, sobald sie ihre Tätigkeit aufgeben oder versterben. „Da haben wir, wenn Gott will, noch viele Jahre vor uns“, betont Klotz. Sie wolle „voller Überzeugung und mit Herz ihren kleinbäuerlichen und hoch biodiversen Betrieb mit Fokus auf Soziale Landwirtschaft mit Alleinstellungsmerkmal weiter führen“. Auf den acht Hektar Land geht es nicht nur um die Esel, sondern auch um Rinder, Ziegen, Schafe, Hühner und 28 Bienenvölker.
Klotz ist froh, dass die strapaziösen und finanziell aufwendigen Auseinandersetzungen mit diversen Behörden endlich ein relativ glückliches Ende gefunden haben. Sie dankt ausdrücklich Landrätin Andrea Jochner-Weiß und der Regierung von Oberbayern für den vereinbarten Kompromiss.
Wie mehrfach berichtet, gab es ein jahrelanges Gezerre um den Fortbestand des landwirtschaftlichen Betriebs samt Eselfarm. Die Krux an der Geschichte waren die unterschiedlichen Auffassungen des Landratsamtes Weilheim-Schongau und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Fachbehörde. In seinem Gutachten kam das AELF zu dem eindeutigen Schluss, beim Betrieb von Klotz-Gregori handele es sich um eine Landwirtschaft im Sinne von § 201 BG. Das Landratsamt sah das gegenteilig. Nach diversen Einsprüchen, Gutachten und einer Unterschriftenaktion mit 7 263 Befürwortern samt einem riesigen Medienecho landete der Fall zweimal vor dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags, der aber letztendlich auf die Entscheidungskompetenz der zuständigen Behörden hinwies.
2005 hatte sich Klotz ihren Lebenstraum mit der Erweiterung des Bauernhofs mit der Eselfarm erfüllt. Fünfzehn Jahre gab es keine Probleme – bis Differenzen wie die Esel-Abendwanderungen den Stein ins Rollen brachten. Die Behörden sahen nach drei Baukontrollen keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Klotz hatte nämlich keine offiziellen Anträge für eine „landwirtschaftliche Privilegierung“ gestellt, weil sie ganz selbstverständlich davon ausging, eine Landwirtschaft zu betreiben. Ihr Schwiegervater hatte das Anwesen 1980 gekauft und ab da mit Sohn Gerhard Gregori landwirtschaftlich betrieben.
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