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Radentscheid Bayern: Vorwurf der Wahlfälschung in Weilheim

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Von: Stephanie Novy

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Radentscheid Bayern; Vorwurf der Wahlfälschung in Weilheim
Auf der Liste zum Radentscheid Bayern haben 12 Personen doppelt unterschrieben. Gegen sie wurde wegen möglichem Wahlbetrug ermittelt. © Novy

Weilheim – „Wie kann es sein, dass unbescholtene Bürger eine Vorladung zu Polizei bekommen, mit dem Vorwurf der ‚Versuchten Wahlfälschung‘?“ Diese Frage richtete die Fraktion der Grünen jüngst an den Stadtrat. Dabei geht es um den Radentscheid Bayern.

Dafür wurden auch in Weilheim zahlreiche Unterschriften gesammelt (wir berichteten). Diese wurden im Nachgang vom Ordnungsamt überprüft, speziell auch im Hinblick auf doppelte Unterschriften, die in der Regel unbeabsichtigt auf den Listen landen. Diese werden in der Regel gestrichen und als eine Stimme gezählt. Das ist das normale Vorgehen, wie es die Kommunen bayernweit auch getan haben. Nicht so in Weilheim. Insgesamt 12 Personen, die doppelt unterschrieben hatten, wurden von der Polizei vorgeladen. Der Vorwurf: Versuchte Wahlfälschung.

Das scheint bayernweit ein einmaliger Fall zu sein. Die Koordinationsstelle Radentscheid Bayern schrieb an die Grünen-Fraktion: „Wir haben von keiner anderen Gemeinde gehört, dass dort solche Anzeigen gestellt wurden.“ Doppelte Unterschriften seien „bei allen Gemeinden ein recht häufiger Grund für eine ungültige Unterschrift. Weilheim hat hier aus uns unerfindlichen Gründen stark überreagiert“.

Die Fraktion der Grünen wollte nun wissen, wie es dazu kam. Hat die Stadt diese Menschen angezeigt? In der Stadtratssitzung äußerte sich Hauptamtsleiterin Karin Groß dazu. Ihre Antwort: „Nein, die Stadt Weilheim hat doppelte Unterschriften nicht angezeigt.“ Vielmehr sei es so gewesen, dass man nicht gewusst habe, wie damit umzugehen sei. Vom Bayerischen Innenministerium gibt es Hinweise zu Bürgerbegehren auf dessen Website. Darin heiße es: „Mehrfachunterzeichnungen für dasselbe Volksbegehren erfolgen in der Regel versehentlich beziehungsweise gutgläubig aus Unwissenheit des Unterzeichners.“ Nur bei „Vorliegen besonderer Anhaltspunkte für den Versuch einer Wahlstraftat“ müsse die Polizei eingeschaltet werden.

Allerdings seien diese „besonderen Anhaltspunkte“ nicht näher benannt. Das habe zur „Irritierung“ im Ordnungsamt geführt, woraufhin man sich bei der Polizei erkundigen wollte, so Groß. Man habe aber nicht gewusst, dass die Polizei rechtlich dazu verpflichtet ist, bei Hinweisen auf Straftaten zu ermitteln. Man habe auch keinerlei Möglichkeit mehr gehabt, in das Verfahren einzugreifen.

Die Ermittlungen sind glücklicherweise eingestellt worden. Doch die Grünen befürchten: „Wir sehen die Gefahr, dass sich in Zukunft Bürger:innen bei basisdemokratischen Entscheidungen aus Angst vor Repressalien nicht mehr beteiligen werden. Das wäre eine große Gefahr für unsere Demokratie und sicherlich von der Stadt Weilheim auch nicht so gewollt.“

Groß erklärte indes, man wisse nun aufgrund der gemachten Erfahrung, wie man zukünftig mit Doppelunterschriften umgehen werde.

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