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Wohnungsbau in Weilheim: Investoren sollen an Folgekosten beteiligt werden

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Von: Stephanie Novy

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Folgekosten; Papphäuschen mit Geldmünzen
Investoren von größeren Wohnbauprojekten sollen nach dem Folgekostenmodell an diversen Kosten, die für die Stadt anfallen, beteiligt werden können. © Symbolbild: Bildagentur PantherMedia / AntonMatyukha

Weilheim – Die Kreisstadt wächst. Immer mehr Menschen ziehen hier her. Die Stadt arbeitet in diesem Zusammenhang schon länger an einem sogenannten Folgekostenmodell. Darin wird festgelegt, wie die Investoren von größeren Wohnbauprojekten an diversen Kosten, die für die Stadt anfallen, beteiligt werden können.

Für Grundstückseigentümer ist die Ausweisung zum Bauland mit einer hohen Wertsteigerung verbunden. Auf die Stadt hingegen kommen mit dem Bau neuer Wohngebiete hohe Kosten zu. Sie ist unter anderem für die Erschließung zuständig. Bei größeren Bauprojekten kann auch mal eine neue Kindertagesstätte notwendig sein.

In der jüngsten Stadtratssitzung erläuterte Dr. Gerhard Spieß, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, die wichtigsten Punkte, wenn es um das Folgekostenmodell geht. Spieß machte deutlich, dass es Einschränkungen gibt, was man den Investoren abverlangen könne. Neben Erschließungskosten könnten unter anderem auch die Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen umgelegt werden.

Das Baugesetzbuch sagt, es muss eine „Kausalität zwischen den Aufwendungen der Gemeinde und dem Vorhaben des Vertragspartners“ geben. An einem Beispiel: Wenn durch ein großes Neubaugebiet mit einem starken Anstieg von Familien zu rechnen ist, wird durch diese Baumaßnahme der Bedarf an Kinderbetreuung erhöht. Die Stadt könnte in diesem Fall den Bauträger an den Kosten für eine neue Kita beteiligen.

Stadtrat Stefan Emeis (Grüne) wollte von Spieß wissen, ob auch Maßnahmen im Bereich des ÖPNV umgelegt werden könnten. Die Antwort des Experten: Für „Hardware“ wie etwa ein Bushäuschen oder Halteschilder könnte durchaus der Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden. An einem Bus muss er sich aber nicht beteiligen, da es diesen ja nicht ausschließlich wegen der neuen Wohnungen braucht.

Zu berücksichtigen ist, dass dem Grundstückseigentümer ein „angemessener Teil“ des Planungsgewinns bleibt. So ist es rechtlich festgelegt. Was als angemessen gilt, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor, wie der Fachanwalt erklärte. In München werde es so gehandhabt, dass dem Investor ein Drittel des Wertzuwachses bleiben. Spieß riet für Weilheim zu 40 bis 50 Prozent.

Für Saika Gebauer-Merx (FDP) stellte sich da die Frage, ob es möglicherweise die Mietpreise in die Höhe treiben könnte, wenn man Grundstückseigentümer an den Kosten der Stadt beteiligt. Spieß gab diesbezüglich Entwarnung. Die Preise würden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Ein Vermieter müsse sich am Wohnungsmarkt in der Region orientieren, „der kann die Preise nicht einfach anheben“.

Nach den Ausführungen des Fachanwalts haben die Stadträte nun noch etwas Bedenkzeit, wie das Folgekostenmodell konkret aussehen soll. Bürgermeister Markus Loth (BfW) meinte, bis März oder April würde das Thema nochmals behandelt; dann soll es auch zum Entschluss kommen.

Klar ist aber schon jetzt: Die Ausweisung von neuen Baugebieten und der damit verbundene Zuzug wird für die Stadt immer ein Verlustgeschäft bleiben. Das machte Spieß deutlich. Auch mit dem Folgekostenmodell könnten die Ausgaben nicht vollständig gedeckt werden.

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