Schönberger Landwirt bleibt in Haft
Schönberg - Eigentlich hätte ein Landwirt aus Schönberg das Gefängnis, wo er unter anderem wegen Brandstiftung und Körperverletzung einsitzt, bald verlassen können. Es kam aber anders.
Eigentlich hätte ein Landwirt aus Schönberg das Gefängnis, wo er unter anderem wegen Brandstiftung und Körperverletzung einsitzt, bald verlassen können. Doch bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Weilheim wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er zu weiteren eineinhalb Jahren Haft verurteilt.
Dem 33-Jährigen wurde in der Anklage vorgeworfen, im Sommer 2011 ohne Fahrerlaubnis Bulldog gefahren zu sein und eine 25-Jährige aus Bad Bayersoien mit seinem Traktor angefahren und einige Meter mitgeschleift zu haben. Sie erlitt dabei eine Kniequetschung und Prelllungen.
Bei einem Verhandlungstermin im Sommer (wir berichteten) hatte er die Traktorfahrten eingeräumt, behauptet, er habe einen gültigen polnischen Führerschein, aber bestritten, die junge Frau mit seinem Bulldog mitsamt Anhänger berührt zu haben - das passe gar nicht mit den Gegebenheiten vor Ort zusammen, so der Angeklagte damals.
Daraufhin ließ Richter Martin Hausladen den Hof in Schönberg nach dem polnischen Führerschein durchsuchen und ein Gutachten erstellen, um zu klären, ob die Schilderungen der jungen Frau „nachvollziehbar sind“. Der Führerschein war, auch nachdem die Beamten den Hof durchforstet hatten, nicht aufgetaucht.
Der Vorfall mit dem Bulldog gestaltete sich - wie schon in der ersten Verhandlung - schwieriger. Der Angeklagte blieb bei seiner Version: „Ich bin an der Frau mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren.“ Doch diesmal wurden die Hintergründe dieses unseligen Zusammentreffens deutlich: Die junge Frau und der Landwirt hatten „ein Verhältnis“, so die Bad Bayersoienerin vor Gericht. Da dem Angeklagten der Führerschein entzogen worden war und sie kein Auto hatte, habe er ihr seines geliehen unter der Bedingung, dass sie für ihn Fahrdienste übernehme.
Um dieses Auto ging es dann auch bei dem Streit im Juli 2011: Sie sei nach Mitternacht mit ihrem Freund bei sich zu Hause schlafen gegangen und mitten in der Nacht aufgewacht, weil ein Auto - sie vermutete damals bereits, es sei das geliehene - mit quietschenden Reifen davon gefahren sei. Sie habe „keinen Bock“ gehabt, aufzustehen und nachzusehen, ob der Wagen noch vor dem Haus stand. Jedenfalls war dieser am Morgen verschwunden.
Der Angeklagte sagt, er habe damit nichts zu tun. Bei ihm seien gegen 6 Uhr Polizisten auf dem Hof gewesen, die ihm erzählt hätten, dass sein Auto bei Antdorf in einer Wiese stehe. Daraufhin habe er versucht, die 25-Jährige zu erreichen. „Das Auto war weg, ich wollt’ halt wissen, was passiert ist“, sagte er. Als er mit der jungen Frau gesprochen hatte, beschloss diese, mit dem Auto ihrer Schwester nach Schönberg zu fahren, um die Sache zu klären.
Sie fand den Landwirt auf einer Wiese in der Nähe seines Hofes. Nachdem sich der Angeklagte und die junge Frau kurz unterhalten hatten, stieg er auf seinen Bulldog, sie ging wieder zum Auto. Da passierte es: „Es ging alles so schnell, er muss mich mit dem Ladewagen erwischt haben“, sagte die 25-Jährige vor Gericht. Sie sei mitgeschleift worden und mehrere Minuten im Matsch gelegen. Davon zeugten die verschmutzten und zerrissenen Kleider, die die Mutter der jungen Frau mit in den Gerichtssaal gebracht hat, und die erlittenen Verletzungen. Auch der bestellte Verkehrsgutachter kommt zu dem Schluss, dass die Schilderungen des Opfers und die Spuren an ihren Kleidern zusammenpassen. „Das ist absolut nachvollziehbar“, sagte er.
Damit war klar, dass der Angeklagte die junge Frau zwischen Auto und Anhänger eingequetscht haben muss. Da er glaubhaft versicherte, davon nichts gemerkt zu haben, verurteilte der Richter den 33-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu eineinhalb Jahren Haft. Zudem wird sein Führerschein für weitere zwei Jahre eingezogen. Das verliehene Auto ist Monate nach dem Vorfall auf dem Gelände des Landwirtes aufgetaucht. Weder die junge Frau noch der Angeklagte wollen es dorthin gestellt haben.