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Feiern am Stadtplatz: Zu hohe Lärmwerte - welche Folgen hat das für das „Eismärchen“?

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Von: Wolfgang Schörner

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Eisplatz auf dem Stadtplatz in Penzberg im Dezember 2019
Eisplatz auf dem Stadtplatz in Penzberg im Dezember 2019. © Wolfgang Schörner

Es werde nicht mehr so einfach sein, Feste auf dem Stadtplatz zu feiern – „es ist schade, aber es gibt Gesetze.“ So kommentierte Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) das Ergebnis einer Lärmmessung, die der TÜV Süd am Dienstagabend im Stadtrat vorstellte. Die Frage lautet nun: Welche Folgen hat das für das „Eismärchen“?

Penzberg – Der TÜV Süd führte die Dauermessung bereits im vergangenen Winter während des gesamten „Eismärchens“ durch, und zwar auf dem Balkon einer Wohnung im hinteren Bereich des Rathausplatzes. Die Stadt Penzberg hatten den TÜV damit beauftragt, nachdem sich eine lärmgeplagte Anwohnerin einen Rechtsanwalt genommen hatte. Mittlerweile vertritt Anwalt Markus Fürst drei Anwohner im Bereich von Stadt- und Rathausplatz.

TÜV Süd stellt Ergebnisse der „Eismärchen“-Lärmmessung vor

Josef Dicklhuber vom TÜV Süd hatte am Dienstag im Stadtrat seitenweise Tabellen mit Messwerten dabei. Als Grenzwert nannte er 60dB(A). „An manchen Tagen waren wir drüber, manchmal weit drüber, manchmal knapp drunter“, fasste er das Ergebnis der „Eismärchen“-Messung zusammen. Erheblich seien die Überschreitungen bei Live-Musik gewesen. Das Problem war ihm zufolge nicht die Musik im Normalbetrieb, sondern das Kufengeräusch und das Kinderkreischen. Wobei er Letzteres sogleich relativierte. Für Kinderlärm gebe es keine Grenzwerte, sagte er. Grundsätzlich müsse die Stadt aber Sorge tragen, dass es nicht zu viel Geschrei gebe.

Bedeutender für künftige Veranstaltungen am Stadtplatz waren zwei andere Dinge, die der Experte andeutete: In einem Kerngebiet gelten zwar formal 60 Dezibel als Grenzwert, ein Gericht könnte allerdings – angesichts der vielen Wohnungen – einen niedrigeren Wert ansetzen. Und zweitens: Gemessen wurde an einer entfernter gelegenen Wohnung, es gebe aber Wohnungen, die näher am Stadtplatz liegen.

Veranstaltungen am Stadtplatz: Im Penzberger Stadtrat herrschte Ratlosigkeit

Etwas ratlos schienen am Dienstag die Stadtratsmitglieder. Die Reaktionen reichten von Vorschlägen wie einem schallschluckenden Zelt (John-Christian Eilert, Grüne) bis zur Aussage, man befinde sich im „Würgegriff einer einzelnen Person“ (Christian Abt, CSU). Die Ratlosigkeit fasste Adrian Leinweber (SPD) in Worte: „Was uns interessiert, ist: Was dürfen wir in Zukunft am Stadtplatz machen?“ In der Sitzung wurde dies allerdings nicht abschließend beantwortet. Eher keine Chancen dürften „Public Viewing“, Live-Konzerte wie beim Stadtfest oder die „Eismärchen“-Disco haben. Wobei Josef Dicklhuber auf ein Hintertürchen hinwies: An 18 Tagen im Jahr dürften die Werte überschritten werden, allerdings gehe es dabei um „seltene Ereignisse“ wie Silvester. Nicht möglich sei es, 18 „Eismärchen“-Tage hintereinander als seltene Ereignisse zu etikettieren.

Eismärchen: Penzberger Ordnungsamtsleiter zuversichtlich

Für Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann stellte sich die Frage, ob künftig vor jeder Veranstaltung ein Gutachten erstellt werden muss, um keine Klage zu riskieren. Für das „Eismärchen“, das im Dezember beginnen sollte, gab er sich nach der Sitzung trotzdem zuversichtlich. Es werde keine Live-Veranstaltung geben und die Musik wie schon im vergangenen Winter leiser gedreht; man werde die Beschwerdeführer einbinden und wieder eine Dauermessung durchführen. Das A und O sei, mit den Anwohnern einen Konsens zu finden.

Eismärchen: Rechtsanwalt hält sich mit Aussage zurück

Rechtsanwalt Fürst hielt sich am Mittwoch mit einer Aussage zurück. Er sagte nur, man sei im Gespräch mit der Stadtverwaltung. Und: In den nächsten Tagen werde man zu einem Ergebnis kommen. Im Vorfeld der Stadtratssitzung hatte er, wie berichtet, erklärt, seinen Mandanten sei nicht daran gelegen, alle Veranstaltungen am Stadtplatz zu verhindern; man erwarte aber, eingebunden zu werden. Fürst bestätigte dies am Mittwoch. Man habe einen konstruktiven Dialog angeboten. Was die Lärmbelastung seiner Mandanten angeht, fügte er an, dass es beim vergangenen „Eismärchen“ eine Schallpegelbegrenzung und Einpegelung der Musikanlage gegeben habe, die Werte aber trotzdem überschritten wurden. „Man kann sich vorstellen, was sie in den Jahren davor mitgemacht haben.“ Und zu den 18 „seltenen Ereignissen“ stellte er klar: „Das ist kein Freifahrtschein, auch bei diesen 18 Tagen ist eine Prüfung nötig.“

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